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05.03.2012 21:29 |
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gobbble
 Junior Profi
Registriert seit: 03/2010
Beiträge: 325
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Zitat: Original geschrieben von fragger123
Barclaycard New Visa hat den Schutz auch dabei
Die Amazon Kreidtkarte hat auch einen Einkaufsschutz. Aber ich meine dieser gilt nur für Einkäufe auf Amazon.de
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06.03.2012 17:52 |
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murmelchen
 Senior Profi
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 1051
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Zitat: Original geschrieben von gobbble
Die Amazon Kreidtkarte hat auch einen Einkaufsschutz. Aber ich meine dieser gilt nur für Einkäufe auf Amazon.de
Nein da gilt nur die erweiterte Garantie bzgl. Beschädigung, Diebstahl usw.
Der Einkaufsschutz gilt für alle Einkäufe (musste ich leider schon testen, der Händler hat die Retoure nicht bearbeitet, der Support der LBB ist klasse.) die mit der KK bezahlt werden.
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06.03.2012 18:43 |
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herbert1960
 Junior Guru
Registriert seit: 05/2008
Beiträge: 2282
Threadersteller
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Zitat: Original geschrieben von murmelchen
Nein da gilt nur die erweiterte Garantie bzgl. Beschädigung, Diebstahl usw.
Der Einkaufsschutz gilt für alle Einkäufe (musste ich leider schon testen, der Händler hat die Retoure nicht bearbeitet, der Support der LBB ist klasse.) die mit der KK bezahlt werden.
Na, da bin ich beruhigt, denn ich habe mit meiner amazon VISA bezahlt.
Zusätzlich bekommt man damit 1% Rabatt auf alle Einkäufe. 
__________________
Herbert
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06.03.2012 19:48 |
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gobbble
 Junior Profi
Registriert seit: 03/2010
Beiträge: 325
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Zitat: Original geschrieben von herbert1960
Na, da bin ich beruhigt, denn ich habe mit meiner amazon VISA bezahlt.
Zusätzlich bekommt man damit 1% Rabatt auf alle Einkäufe.
Gilt der Schutz eigentlich auch wenn man mit der Amazon VISA indirekt über Paypal zahlt?
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07.03.2012 16:41 |
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murmelchen
 Senior Profi
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 1051
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Zitat: Original geschrieben von gobbble
Gilt der Schutz eigentlich auch wenn man mit der Amazon VISA indirekt über Paypal zahlt?
Ich denke nicht, da die Zahlung ja an Paypal erfolgt und nicht an den Verkäufer.
Bei Paypal hat man für Gutscheine leider keinen Käuferschutz.
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30.03.2012 21:40 |
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gobbble
 Junior Profi
Registriert seit: 03/2010
Beiträge: 325
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Zitat: Original geschrieben von murmelchen
Nein da gilt nur die erweiterte Garantie bzgl. Beschädigung, Diebstahl usw.
Der Einkaufsschutz gilt für alle Einkäufe (musste ich leider schon testen, der Händler hat die Retoure nicht bearbeitet, der Support der LBB ist klasse.) die mit der KK bezahlt werden.
Da hast du aber Glück gehabt. Ich habe noch einmal in die Bedingungen geschaut. Der Einkaufsschutzt greift vertraglich nur, wenn "betrügerische" Umsätze getätigt wurden.
Aus den Bedingungen:
"Der Online-Einkaufs-Schutz hilft Ihnen als Inhaber einer gültigen Amazon.de VISA Karte, wenn mit
Ihren Kreditkartendaten im Internet betrügerische Umsätze getätigt werden. Umsätze, die mit Ihrer
Amazon.de VISA Karte vorgenommen wurden, werden Ihnen vom Amazon.de KartenService im
Betrugsfall auf Ihr Amazon.de VISA Kartenkonto erstattet.
Bitte beachten Sie: Eine Täterermittlung kann nur durch die Polizei nach erfolgter Anzeige wegen
Kreditkartenmissbrauch durch Dritte erfolgen.
2. Was sind betrügerische Umsätze? -
•
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Als betrügerische Umsätze zählen Umsätze, die Sie nicht selbsttätig veranlasst haben.
Nicht als betrügerischer Umsatz zählt, wenn
a) der von Ihnen eingekaufte Warenwert um bis zu 15% aufgrund von Versandkosten überschritten
wird.
b) Sie ein Abonnement bzw. Dauerauftrag abgeschlossen haben und somit eine wiederkehrende
Belastung Ihres Amazon.de VISA Kartenkontos erfolgt. Wollten Sie jedoch das Abonnement bzw.
den Dauerauftrag nicht abschließen, ist dieses von Ihnen beim Internethändler zu kündigen.
Wenn Sie uns allerdings die Kündigungsdaten nachweisen und trotzdem nach der Kündigung
Abbuchungen des Internethändlers erfolgen, wird Ihnen der abgebuchte Betrag umgehend
erstattet.
c) die Ware Ihnen nicht wie beschrieben geliefert wird. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den
Verkäufer der Ware, eine Erstattung über die Bank kann nicht erfolgen.
d) Sie vom Kaufvertrag zurückgetreten sind, eine Erstattung hat direkt vom Verkäufer an Sie zu
erfolgen. "
Nichtlieferung der Gutscheine seitens Quicker würde daher unter c) fallen und wäre nicht abgesichert
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31.03.2012 17:18 |
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murmelchen
 Senior Profi
Registriert seit: 03/2006
Beiträge: 1051
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Zitat: Original geschrieben von gobbble
c) die Ware Ihnen nicht wie beschrieben geliefert wird. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den
...
Nichtlieferung der Gutscheine seitens Quicker würde daher unter c) fallen und wäre nicht abgesichert
Wenn nicht geliefert wird zahlt die Versicherung.
Was Du meinst ist eine Falschlieferung, da hat man in der tat pech gehabt.
Die wollten ja auch keine Anzeige usw. haben.
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31.03.2012 18:35 |
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gobbble
 Junior Profi
Registriert seit: 03/2010
Beiträge: 325
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Zitat: Original geschrieben von murmelchen
Wenn nicht geliefert wird zahlt die Versicherung.
Die wollten ja auch keine Anzeige usw. haben.
Das geht aus den Bedingungen aber nicht hervor. Dort steht ja explizit:
Aus den Bedingungen:
"Der Online-Einkaufs-Schutz hilft Ihnen als Inhaber einer gültigen Amazon.de VISA Karte, wenn mit
Ihren Kreditkartendaten im Internet betrügerische Umsätze getätigt werden (...)
2. Was sind betrügerische Umsätze?
Als betrügerische Umsätze zählen Umsätze, die Sie nicht selbsttätig veranlasst haben."
Sollte der Verkäufer nicht liefern, entnehme ich den Bedingungen, dass die Versicherung nicht greift, da man den Umsatz selbsttätig veranlasst hat und somit kein betrügerischer Umsatz angefallen ist.
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31.03.2012 18:49 |
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herbert1960
 Junior Guru
Registriert seit: 05/2008
Beiträge: 2282
Threadersteller
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Zitat: Original geschrieben von gobbble
Das geht aus den Bedingungen aber nicht hervor. Dort steht ja explizit:
Aus den Bedingungen:
"Der Online-Einkaufs-Schutz hilft Ihnen als Inhaber einer gültigen Amazon.de VISA Karte, wenn mit
Ihren Kreditkartendaten im Internet betrügerische Umsätze getätigt werden (...)
2. Was sind betrügerische Umsätze?
Als betrügerische Umsätze zählen Umsätze, die Sie nicht selbsttätig veranlasst haben."
Sollte der Verkäufer nicht liefern, entnehme ich den Bedingungen, dass die Versicherung nicht greift, da man den Umsatz selbsttätig veranlasst hat und somit kein betrügerischer Umsatz angefallen ist.
Wenn der Verkäufer einen Betrag abbucht und nichts liefert, ist das Warenbetrug und dann müßte die Versicherung greifen. Ich gestatte den Verkäufer die Belastung nur unter der Bedingung, dass er mir Ware liefert.
Auch bei anderen Karten, z. B. Barclays besteht in so einem Fall die Möglichkeit, den Betrag zurückzubuchen. Die haben sogar eine Sicherheitsabteilung, die mich mal wegen 0,20€ Umsatz angerufen hat. Ein Hotel hatte nach einer Zimmerbuchung von mir damit meine Kartennummer überprüft, und es war somit in Ordnung. 
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Herbert
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01.04.2012 08:37 |
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flatty
 Senior Guru
Registriert seit: 12/2003
Beiträge: 4701
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Die Sicherheitsabteilung hat jedes KK Unternehmen. Das hat mit einer "Versicherung" nichts zu tun. Auch eine Rückbuchung ist unter bestimmten Umständen bei jedem Anbieter möglich.
Ich bin - wie iben schon gesagt - äußerst skeptisch, ob irgendeine KK aus dem breiten Consumer-Angebot tatsächlich den Fall eines "Schneeballsystems" abdeckt. Insbesondere, wenn der Betrug nicht belegbar sein sollte.
__________________
Ich verleihe gerne meine XXSim (Roaming-Prepaid).
Lieber Mail statt PN: flattytt@arcor.de
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01.04.2012 13:56 |
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herbert1960
 Junior Guru
Registriert seit: 05/2008
Beiträge: 2282
Threadersteller
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Ab 02.04.12 wieder amazon Gutscheine
Ab 02.04.12 gibts wieder 50,-€ amazon Gutscheine für 40,-€, max. 5 Stück. p. P. bzw. pro Kundenkonto.
Für die Skeptiker: Das "Schneeballsystem" läuft weiter.
Ich werde diesmal nicht bestellen, denn ich habe noch ein paar Gutscheine.
Bestellt mal schön, damit ich in der Woche nach Ostern meine bezahlten Aral Gutscheine bekomme. 
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Herbert
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01.04.2012 15:15 |
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gobbble
 Junior Profi
Registriert seit: 03/2010
Beiträge: 325
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Zitat: Original geschrieben von herbert1960
Wenn der Verkäufer einen Betrag abbucht und nichts liefert, ist das Warenbetrug und dann müßte die Versicherung greifen. Ich gestatte den Verkäufer die Belastung nur unter der Bedingung, dass er mir Ware liefert.
Auch bei anderen Karten, z. B. Barclays besteht in so einem Fall die Möglichkeit, den Betrag zurückzubuchen. Die haben sogar eine Sicherheitsabteilung, die mich mal wegen 0,20€ Umsatz angerufen hat. Ein Hotel hatte nach einer Zimmerbuchung von mir damit meine Kartennummer überprüft, und es war somit in Ordnung.
1.
Im Falle einer Insolvenz dürfte das nicht als Betrug gelten
2.
Fällt der Fall nicht unter die von der LBB definierten Betrugsform:
"Als betrügerische Umsätze zählen Umsätze, die Sie nicht selbsttätig veranlasst haben."
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12.04.2012 09:13 |
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sopor
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Beiträge: 369
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Freue mich schon auf die ARAL's. leider musste ich einmal Amazon wieder stornieren, da es mir langsam doch etwas zu viel wird, da wird man ja arm bei.
Nee kleine Konsumbremse erstmal für mich. 
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Ciao und bleibt so schön
Tino
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