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02.08.2009 17:59 |
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MikeBauer
 User ist gesperrt
Registriert seit: 11/2007
Beiträge: 1640
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Zitat: Original geschrieben von auktionator1965
Ich habe auch eine Frage zum Rücksenden eines elektronischen Artikels.
Die Frist ist ja 14 Tage, heißt das spätestens am 14. Tag muß der Artikel bei der DHL eingeliefert sein oder reicht es innerhalb von 14 Tagen erstmal Online beim Rücksendecenter sich anzumelden ??
Der Wiederspruch zu der 14 tage Frist bei Amazon ist allerdings, dass es wenn man im Kundenkonto einen "Rücksendungs-Ausdruck" macht die Frist wesentlich länger ist.
Beispiel:
Ich habe am Donnerstag eine Kamera bestellt, Freitag erhalten. Das System sagt mir der Artikel muss bis zum 06. September zurückgeschickt sein.
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8 x in der Vertrauensliste: 1 2 3 4 5 6 7 8
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04.08.2009 00:23 |
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Dauerposter
 User ist gesperrt
Registriert seit: 01/2004
Beiträge: 7847
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Der Widerruf muss binnen der 14tägigen Frist erklärt werden, d.h. es kommt auf den Absendezeitpunkt, nicht auf den Zugangszeitpunkt an.
Der Widerruf kann sowohl ausdrücklich erklärt werden (mindestens in Textform, also z.B. email oder Brief an Amazon) als auch in konkludenter Weise erfolgen (Rücksendung der Ware).
Im ersten Fall muss also die email / der Brief bis Fristablauf verschickt / aufgegeben worden sein, im zweiten Fall die Ware bis Fristablauf beim Frachtführer eingeliefert worden sein.
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Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.
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04.08.2009 11:47 |
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auktionator1965
 Junior Profi
Registriert seit: 03/2009
Beiträge: 478
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Ja was heißt das jetzt genau, muß die Ware spätestens am 14. Tag nach Erhalt beim Postamt aufgeben ??
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04.08.2009 12:09 |
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kues
 Senior Guru
Registriert seit: 01/2006
Beiträge: 4812
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In der Regel ist dies der Fall, wenn du das "Rücksendezentrum" von amazon bemühst und den Zettel mit Barcode ausdruckst.
Zitat: Original geschrieben von Dauerposter
Im ersten Fall muss also die email / der Brief bis Fristablauf verschickt / aufgegeben worden sein,
sprich innerhalb der 14 Tage die Rücksendung bei amazon anmelden, dann dürfte der Widerruf abgeschickt und sogar bei amazon eingegangen sein.
Und dann natürlich noch die Ware an amazon zurückschicken- was aber nicht sofort am gleich Tag passieren muss.
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04.08.2009 12:10 |
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SunnyStar
 Inventar
Registriert seit: 05/2002
Beiträge: 8834
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Was passiert, wenn man Ware unversichert an Amazon zurücksendet, die einen Wert von unter 40 Euro hat und diese dann auf dem Postweg verschwindet?
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04.08.2009 12:14 |
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Dauerposter
 User ist gesperrt
Registriert seit: 01/2004
Beiträge: 7847
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@auktionator1965 + kues:
Habe es doch deutlich geschrieben Entweder email / Brief an Amazon binnen der Frist abschicken mit dem Inhalt "Ich möchte widerrufen". Oder binnen der Frist die Ware zurückschicken. Dritte Möglichkeit wie die erste, und dann Ware nach Fristablauf, aber vor Verzugseintritt losschicken.
@SunnyStar: Solange du die Ablieferung an den Frachtführer nachweisen kannst (da bleiben bei Versand ohne Einlieferungsbeleg i.d.R. nur Zeugen), nichts. Der Unternehmer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs auf dem Versandwege.
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04.08.2009 12:24 |
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Jimmythebob
 Junior Guru
Registriert seit: 01/2006
Beiträge: 2766
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Zitat: Original geschrieben von Dauerposter
@SunnyStar: Der Unternehmer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs auf dem Versandwege.
Auch auf dem "Rück"- Versandweg?
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04.08.2009 12:29 |
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maestro
 Senior Guru
Registriert seit: 05/2002
Beiträge: 4209
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Zitat: Original geschrieben von Jimmythebob
Auch auf dem "Rück"- Versandweg?
ja - steht doch in Dauerposters Posting klipp und klar (und korrekt) drin (mit Hinweis auf den Nachweis).
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04.08.2009 12:55 |
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SunnyStar
 Inventar
Registriert seit: 05/2002
Beiträge: 8834
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Naja, bei einem unversicherten Versand kann ich ja nichts nachweisen.
Hmm, sollte also die Ware (unter 40 Euro) verloren gehen, hafte ich dafür - richtig?
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04.08.2009 13:00 |
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auktionator1965
 Junior Profi
Registriert seit: 03/2009
Beiträge: 478
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Reicht denn im grunde das ausdrucken des Barcodeszettel um den fristgerechten Widerruf einzuläuten ??
Wie lange habe ich dann noch Zeit die Ware zurück zu senden ?? Gilt dann der Termin im Rückgabefenster der erscheint ??
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04.08.2009 16:18 |
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Dauerposter
 User ist gesperrt
Registriert seit: 01/2004
Beiträge: 7847
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Zitat: Original geschrieben von Jimmythebob
Auch auf dem "Rück"- Versandweg?
Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer, § 357 II 2 BGB.
Da SunynStar sich auf den Warenwert kleinergleich 40€ bezog, wird es sich hier um eine Rücksendung infolge Widerrufs handeln.
@SunnyStar:
Nein, du haftest nicht dafür.
Du musst lediglich nachweisen können, die unversicherte Sendung bei der Post abgegeben zu haben, z.B. durch einen Zeugen.
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04.08.2009 17:15 |
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ChickenHawk
 Inventar
Registriert seit: 05/2002
Beiträge: 7487
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Wobei es wenn es hart auf hart kommt nicht reicht, dass Du jemanden hast der bezeugt dass Du irgendein Päckchen mal an Amazon geschickt hast. Es sollte schon so konkret sein, dass er/sie bezeugen kann, dass sich die verlorene Ware in der Sendung befand.
Da aber Amazon ja selber darum bittet bei einem Wert unter 40 € die günstigste als unversicherte Variante zu wählen würde ich mal nicht davon ausgehen, dass die anfangen groß Theater zu machen wenn wirklich mal etwas wegkommen sollte. (Und ja spätestens wenn zum 2ten oder 3ten Mal eine DVD vom selben Käufer "zufälligerweise" beim unversicherten Rückversand "verloren" geht wird auch Amazon eckig )
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# 30 der Zippo-Gilde
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06.08.2009 15:03 |
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auktionator1965
 Junior Profi
Registriert seit: 03/2009
Beiträge: 478
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Zitat: Original geschrieben von auktionator1965
Reicht denn im grunde das ausdrucken des Barcodeszettel um den fristgerechten Widerruf einzuläuten ??
Wie lange habe ich dann noch Zeit die Ware zurück zu senden ?? Gilt dann der Termin im Rückgabefenster der erscheint ??
Ist das nun so ?
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