Unbegrenztes Datenvolumen und die Nutzung der SIM-Karte im Router

  • Ich bräuchte tatsächlich eine PC- Lösung.Ich gehe gehe am liebsten mit dem PC ins Internet


    Dann bekommt der PC ne WLAN-Antenne für 9,99€.
    Ein ausgedientes Smartphone wird mit der SIM-Karte zum WLAN-Hotspot.

  • Ich vermute mal das es den Providern an sich egal ist wo die Karte drinsteckt. Nur wird die Befürchtung der Provider sein, das einige die Flatrates als Festnetzersatz nutzen und jeden Monat 500GB+++ traffic verursachen. Und falls das Überhand nimmt, will man schon mal eine passende Klausel in der Hinterhand haben um diesen Nutzern zu Kündigen.

  • HDTV
    Leider hast Du da was nicht ganz verstanden: Netzbetreiber dürfen Dir zwar nicht mehr vorschreiben, welchen Router Du zu verwenden hast, wohl aber dürfen sie die Verwendung eines Routers insgesamt ausschließen. Oder in einfacheren Worten: Wo kein Router, da kein Routerzwang.

  • Bei der Telekom wird die Einschränkung aber wieder eingeschränkt.
    Ein Mifi / mobiler Hotspot, wie es sie z.B. von Huawei oder Netgear in großer Vielfalt gibt
    (auch mit Telekom Branding!) ist nämlich ausdrücklich erlaubt:
    https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45009.pdf?


    Zitat:
    "9.5 Betrieb eines WLAN/WiFi-Netzes/HotSpots zur Nutzung durch Dritte


    Die in den Tarifen oder Optionen enthaltenen Datenleistungen (Datenflat oder Daten-Inklusivvolumen) sind zur eigenen Nutzung des Kunden vorgesehen. Es ist unzulässig, die Datenleistungen zum Betrieb eines WLAN/WiFi-Netzes/HotSpots zu geschäftlichen Zwecken zur Nutzung durch Dritte zu verwenden, insbesondere für Gäste im Personenverkehr (z.B. für Fahrgäste in Fern- und Reisebussen, Bahnen oder Schiffen). Sofern diese Nutzungsarten nicht ausdrücklich im jeweiligen Tarif oder der Option erlaubt sind, ist für solche Nutzungsarten eine gesonderte Vereinbarung mit der Telekom erforderlich. Die Zulässigkeit der Nutzung der Tarife im Endgerät des Kunden als Modem/persönlichen HotSpot für die eigene und die private Nutzung bleibt davon unberührt."


    Daraus lese ich: Gewerbliche Nutzung als Hotspot verboten, private/persönliche Nutzung dagegen erlaubt!

    Telekom Magenta Mobil XL Flex (=> zu Hause als Festnetzersatz in der Fritzbox 6850 5G (Rufnummer über DECT verfügbar))

    4B Flexz! Lil Bro (=> unterwegs im Smartphone)

    Fritzbox 6850 5G, 6890, 6820 v1, 6820 v2, 6842, 6840 v2

    Google Pixel, Pixel 2, Pixel 3, Pixel 4, Pixel 4a(2x), Pixel 5

    LG G7 + 256GB microSD (=> HiRes Quad DAC zum Musik hören)

    Huawei P30 + 256GB NanoMemory (=> zum kreativen Fotografieren unterwegs)


  • Ein Mifi / mobiler Hotspot, wie es sie z.B. von Huawei oder Netgear in großer Vielfalt gibt (auch mit Telekom Branding!) ist nämlich ausdrücklich erlaubt

    Wobei diese mobilen Hotspots aber allesamt eine recht schlechte WLAN Leistung haben und deshalb keine ganzen Wohnungen versorgen koennen.


    Ein LTE-Stick an einer DSL- oder Kabelinternet-Fritzbox bringt eine wesentlich bessere WLAN Versorgung, und mittels IMEI ist das fuer den Anbieter dann nicht mehr von einem LTE-Stick direkt am Notebook zu unterscheiden. Hoechstens mittels Deep Packet Inspection koennte man auf die unterschiedlichen Geraetetypen mit unterschiedlichem OS kommen, weil es da im TCP/IP Stack immer OS-typische Eigenheiten gibt.


    Aber wer unlimited Flats auf dem Markt wirft, muss einfach damit rechnen das der Kunden dann nicht doppelt zahlt, sondern sie auch als Festnetzinternetersatz verwendet.


    Wer als Anbieter das Leeching unterbinden moechte sollte einfach eine klare Grenze setzen, z.B. 150GB im Monat oder 5GB pro Tag.

  • Leider hast Du da was nicht ganz verstanden: Netzbetreiber dürfen Dir zwar nicht mehr vorschreiben, welchen Router Du zu verwenden hast, wohl aber dürfen sie die Verwendung eines Routers insgesamt ausschließen. Oder in einfacheren Worten: Wo kein Router, da kein Routerzwang.


    Ja, was das Festnetz betrifft. Da brauchst du den Speedport von der Telekom nicht mieten, sondern kannst deine eigene AVM Fritz!Box anschließen. Typischerweise sind es heute WLAN-Router mit integriertem Modem, vor etlichen Jahren, als ich noch einen Festnetzanschluss hatte, gab es nur ein Modem dazu (ohne Routerfunktion).


    Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen: Das Gesetz und die Verordnung sind technologieneutral formuliert oder siehst du in den Zitaten das Wort "Router"? Bedeutet im Umkehrschluss, wenn der Kunde das LTE Netz nutzen will und dafür einen LTE-Router (statt eines Smartphones) verwendet, dann hat er eindeutig das Recht dazu. Eine Beschränkung oder ein Ausschluss bestimmter Geräte ist nicht zulässig. Du kannst die ganze Bandbreite an verfügbarem Material verwenden: Smartphones, USB-Sticks, mobile WLAN-Hotspots, stationäre LTE-Router ... - spielt im Endeffekt keine Rolle, wo die SIM-Karte drin steckt.


    Der Passus mit dem Verbot müsste providerübergreifend aus den Bedingungen entfernt werden. Der Kunde ist aussen vor, das ist zuallererst Aufgabe der Anbieter oder (an zweiter Stelle) der BNetzA die sich im Idealfall um die Einhaltung der Gesetze kümmert.

  • So, der 3. Netzbetreiber hat jetzt die Preisliste für den O2 Free Unlimited Tarif veröffentlicht. Darin enthalten der wenig überraschende Abschnitt bezüglich Einschränkung der Endgerätewahl. ;)


    https://static2.o9.de/blob/10317104/...k-postpaid.pdf


    Zitat

    Der mobile Internetzugang kann/ darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern).

  • So, der 3. Netzbetreiber hat jetzt die Preisliste für den O2 Free Unlimited Tarif veröffentlicht. Darin enthalten der wenig überraschende Abschnitt bezüglich Einschränkung der Endgerätewahl. ;)


    https://static2.o9.de/blob/10317104/...k-postpaid.pdf


    Wobei die Formulierung ja schon etwas wage ist.


    Szenarien:


    * Fallback-Uplink in der Heimautomation: Verboten.
    * Fallback-Uplink in der Heimautomation mit UPS: Erlaubt.
    * B2000: Verboten.
    * B2000 im Auto mit Spannungsumwandler: Erlaubt.
    * B2000 mit UPS: Erlaubt.
    * Notebook mit Mobilfunk: Erlaubt
    * Notebook mit defektem Akku: Verboten.


    Auf gut Deutsch: Überall ne UPS davor, oder sich irgendwie eine Notstromversorgung (Superkondensator für ein paar Sekunden :-D) basteln und man würde den Passus erfüllen.

  • Im TT-Forum gibts doch den ein oder anderen aktiven Support Account. Mich würde mal die Stellungnahme von [USER="213083"]Telekom hilft[/USER] dazu interessieren. ;)


    Hallo HDTV,


    die sollt ihr bekommen.
    Dauert ein wenig, bis ich eine Antwort habe, aber ich kümmere mich natürlich darum.


    Es grüßt
    Rebekka H. von Telekom hilft

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