Möchte meinen Gas- und -Stromversorger wechseln! Wer hat gute Angebote und Provision

  • Mein Vertrag bei EON ist gerade ausgelaufen und ich wollte den Schluss-Zählerstand eingeben - das ließ das Portal aber nicht zu, da der eingegebene Zählerstand "unplausibel" sei. Auch das Durchprobieren sämtlicher vom System angebotener Gründe, z.B "kleinerer Haushalt", "Leerstand", "geändertes Verbrauchsverhalten" nützte nichts - es war schlichtweg unmöglich diesen Zählerstand dort einzugeben.


    Also habe ich den Zählerstand per Kontaktformular-Nachricht übermittelt und um die Abschlussrechnung gebeten. Denselben Zählerstand habe ich auch
    a) dem lokalen Versorger auf der zum Anbieterwechsel eingegangenen Ablesekarte, und
    b) dem neuen Anbieter zum Start des neuen Vertrags übersandt


    Hat das jemand schon mal erlebt, hättet ihr evtl. anders gehandelt? Jemand eine Idee, wie es weitergehen könnte? Erwarte schließlich noch die nicht unerhebliche Prämie für meine 1-jährige Vertragslaufzeit, sowie eine Rückzahlung aufgrund des im Vergleich zu den eingezogenen Abschlägen geringen Verbrauchs.


    Sicher war der tatsächliche Verbrauch ca. 1/3 geringer als ursprünglich beim Antrag angegeben, aber längeren "Leerstand" mit Abschaltung aller Geräte gab es tatsächlich.
    Im Laufe des Jahres wollte ich die Abschläge weiter reduzieren lassen - auch das ging nur einmal auf einen immer noch viel zu hohen Betrag - dadurch kommt es nun zu einer größeren Rückzahlungsverpflichtung.


  • Also habe ich den Zählerstand per Kontaktformular-Nachricht übermittelt und um die Abschlussrechnung gebeten. Denselben Zählerstand habe ich auch
    a) dem lokalen Versorger auf der zum Anbieterwechsel eingegangenen Ablesekarte, und
    b) dem neuen Anbieter zum Start des neuen Vertrags übersandt


    Also zum einen ist es so, dass es in jeder Region einen Grundversorger gibt und dieser macht auch die Turnusrechnung. Es ist also klug, dass du deinem lokalen Anbieter das mitgeteilt hast. Auf der anderen Seite hatte ich dein Problem zwar nicht, aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der alte Anbieter immer die Ablesung des Grundversorgers abwartet eh er überhaupt Guthaben oder so überweist. Damit will ich sagen, dass die Ablesung vom Verbraucher selbst schön und gut ist (Ordnung muss sein!), jedoch für den Anbieter unverbindlich ist. Erst wenn der Grundversorger da war, erst dann macht man überhaupt die Schlussrechnung.


    Wie gesagt -ist meine Erfahrung. Denn ich wechsle immer zum 01.01., teile stets noch am 31.12. den Zählerstand, aber da der Grundversorger bei uns erst Ende Januar/Anfang Februar abliest bekomme ich auch erst dann etliche Guthaben/Rückzahlungen.

  • Damit will ich sagen, dass die Ablesung vom Verbraucher selbst schön und gut ist (Ordnung muss sein!), jedoch für den Anbieter unverbindlich ist. Erst wenn der Grundversorger da war, erst dann macht man überhaupt die Schlussrechnung.

    Gut möglich, wobei der Grundversorger sich hier wohl auch auf die Ablesung durch den Kunden verlässt (wie gesagt bekam ich anlässlich des Anbieterwechsels eine Ablesekarte des Grundversorgers, zum selber ausfüllen...). Wenn der Grundversorger also diesen Wert bestätigt, dann sollte es hoffentlich auch mit der Endabrechnung des Altanbieters klappen.


    Nur nervig, dass der sich hinter angeblichen Implausibilitäten versteckt und auch keinen der von ihm selbst gelisteten Gründe als Erklärung zulässt...

  • Gut möglich, wobei der Grundversorger sich hier wohl auch auf die Ablesung durch den Kunden verlässt (wie gesagt bekam ich anlässlich des Anbieterwechsels eine Ablesekarte des Grundversorgers, zum selber ausfüllen...).


    Also eine Ablesekarte bekomme ich vom Versorger auch -aber das ist wohl nur die analoge Antwort denn auf deren Seite kann man das auch selbst eintragen. Nichtsdestotrotz wurden meine Werte nie 1:1 in der Schlussrechnung aufgenommen, sondern irgendwie vergleichbare. D.h. ich mache zwar keinen Minus, aber meine Werte (als solche) interessieren letztendlich auch keinem. Ist so eine Art Spaß-Ablesung...


    P.S. Vor Jahren hatten wir hier die Diskussion, was denn passieren würde -wenn man z.B. jedes Jahr weniger abliest und auch jedes Jahr wechselt. Wie kämen dann die jeweiligen Anbieter zu ihrem Geld?


  • Also eine Ablesekarte bekomme ich vom Versorger auch -aber das ist wohl nur die analoge Antwort denn auf deren Seite kann man das auch selbst eintragen.

    mag sein, das habe ich gar nicht probiert.



    Nichtsdestotrotz wurden meine Werte nie 1:1 in der Schlussrechnung aufgenommen, sondern irgendwie vergleichbare.

    Also geschätzte Werte? Oder gab es doch eine Ablesung vom Versorger, die deine Angaben korrigierte?
    Wenn ein anderer Wert in die Schlussrechnung aufgenommen wird, dann müsste ich den Zählerstand beim neuen Anbieter ja wieder korrigieren lassen... also nur Scherereien...

  • Also geschätzte Werte? Oder gab es doch eine Ablesung vom Versorger, die deine Angaben korrigierte?


    Also ich wechsle ja immer zum 01.01. und der Grundversorger liest erst Januar/Februar ab. In der Praxis sieht es dann so aus:


    -am 31.12. melde ich einen Zählerstand von z.B. 2.500kW/h Verbrauch
    -am 15.02. kommt eine (Schluss) Rechnung vom neuen Anbieter wonach ich z.B. 2.700kW/h verbraucht haben soll
    -d.h. zuzüglich zu meinem Wert bis 31.12 kommt noch der Januar dazu (also + 200kW/h)
    -da ich aber den Verbrauch für Januar nie kenne (Mietshaus, Zähler verschlossen), stimmt entsprechend mein Wert zum 31.12 nie.
    -d.h. mein Wert ist immer "Mein Wert + ?"


    Demzufolge wird der Januar aus den alten Abschlägen beglichen und erst daraus ergibt sich Guthaben oder Nachzahlung. Ich hoffe das war jetzt verständlich...;)

  • Also ich bezweifle, dass hier vom Grundversorger überhaupt abgelesen wird (kostenintensiv) - der müsste auch extra einen Termin machen, um ins Haus zu kommen. Vielmehr bekommt man jährlich so eine Ablesekarte zugesandt oder füllt den Stand online aus - solange das glaubhaft ist und einigermaßen zur Historie passt, dann werden die Werte wohl auch übernommen.


    Bei dir ist es recht spekulativ - du kennst den Zählerstand selbst nicht wirklich (Zähler abgeschlossen) und gibst nur einen Schätzwert an. Ich hingegen kann selbst ablesen (Zähler nicht verschlossen, aber auch nicht ohne Hauszutritt ablesbar), und außer bei Irrtum oder betrügerischer Absicht sollte das gleiche herauskommen wie bei einer Ablesung durch den Grundversorger.

  • Gut möglich, wobei der Grundversorger sich hier wohl auch auf die Ablesung durch den Kunden verlässt (wie gesagt bekam ich anlässlich des Anbieterwechsels eine Ablesekarte des Grundversorgers, zum selber ausfüllen...). Wenn der Grundversorger also diesen Wert bestätigt, dann sollte es hoffentlich auch mit der Endabrechnung des Altanbieters klappen.

    Nur mal um die Termini klar zu bekommen: Die Ablesekarte sollte (inzwischen) eigentlich vom Netzbetreiber und nicht vom zuständigen Grundversorger kommen. Netzbetreiber und Grundversorger können zwar zum gleichen Konzern gehören, müssen aber meines Wissens nach inzwischen rechtlich unabhängig sein. Z.b. in/um Nürnberg haben sie den Netzbetreiber auch noch umbenannt von N-ergie auf Main-Donau-Netzgesellschaft, obwohl die MDN weiter zum N-Ergie Konzern gehört.

  • Bei dir ist es recht spekulativ - du kennst den Zählerstand selbst nicht wirklich (Zähler abgeschlossen) und gibst nur einen Schätzwert an.


    Nein - habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Also der Zählerraum ist zwar verschlossen, aber unser Hausmeister liest es ab und steckt mir einen Zettel im Briefkasten. Er ist fast jeden Tag irgendwo in der Anlage und den Brief mit der Bitte um Ablesung stecke ich ihm immer nach Weihnachten im Briefkasten und so liest er mal am 27.12 oder am 29.12. usw ab und steckt mir das Ergebnis im Briefkasten. Insofern kenne ich meinen Verbrauch so ziemlich auf den Euro genau...

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