Einen gemeinnützigen Verein auflösen. Wie ohne das Vermögen als Spende zu verlieren ?

  • Wie wärs denn, wenn ihr Euch von einen Mitglied oder einem Bekannten eines Mitglied eine Website erstellen lasst.


    Wenn derjenige ein Gewerbe hat oder anmeldet, kann er Euch ja eine Rechnung schreiben und das Geld kassieren. Wie es dann weitergeht wäre Verhandlungssache mit dem Rechnungssteller, dem man schon vertrauen können sollte...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Wie wärs denn, wenn ihr Euch von einen Mitglied oder einem Bekannten eines Mitglied eine Website erstellen lasst.


    Wenn derjenige ein Gewerbe hat oder anmeldet, kann er Euch ja eine Rechnung schreiben und das Geld kassieren. Wie es dann weitergeht wäre Verhandlungssache mit dem Rechnungssteller, dem man schon vertrauen können sollte...


    Naja, wenn dieser Vorschlag nicht bereits steuer- u/o strafrechtliche Folgen hat, so ist er doch zumindest moralisch fraglich :eek: *kopfschüttel*


    Gruß,
    Martin

  • Geht nicht. Wenn die Gemeinnützigkeit entfällt oder sich der Verein auflöst, geht das Geld auf alle fälle an den Begünstigten den ihr in der Satzung festgelegt habt. Und etwas Wertstabiles kaufen geht auch nicht, da es immer noch zum Vermögen dazugerechnet wird und so an den Begünstigten abgeht. Ihr habt also keine chance das Geld zu behalten. Auch wenn mich jetzt manche für Bekloppte halten weil ich erst 17 bin und über sowas spreche. Ich hab mich auch etwas länger damit Auseinandergesetzt. Da unser Verein hier auch eine Gemeinnützigkeit anstrebte, damit Spenden wir annehmen können usw. Achso, wenn ihr ihr das Geld in irgend einer Form an die Mitglieder verteilt und die Steuerbehörde kriegt das mit, seit ihr ziemlich dran. Das wäre dann nämlich Steuerbetrug oder so ähnlich.



    Max :)

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Nach dem Grundsatz der Vermögensbindung (Steuerrecht) muss das Vermögen (z.B. durch Spenden) auf der gesamten Dauer der Verwendung für gemeinnützige Zwecken vorbehalten sein. Deshalb ja auch der Passus in eurer Satzung, dass nach Auflösung der Körperschaft das Vereinsvermögen widerum einem gemeinnützigem Zweck zugeführt werden soll. Ohne diesen Passus hättet ihr den Status der Gemeinnützigkeit nie erlangt.


    Danke !


    So habe ich mir das auch gedacht. Sonst kommt warscheinlich das FA und will ne saftige Nachzahlung (seit Gründung) und dann bleibt nix mehr übrig.


    EDIT:


    Wir machen das so:


    Wir machen dieses Jahr noch ein tolles Sommerfest mit Spanferkel und Spenden dann einen dennoch nicht unbeachtlichen Teil der in der Satzung angegebenen Organisation.


    Dann haben wir kein Gerenne und keinen Streß.


    Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. :top:

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Hmm, also irgendwie verstehe ich die ganze Diskussion nicht.


    Ihr seit ein geminnütziger Verein (was im Moment nicht so wirklich zu erkennen ist, bei dem was Ihr so vor habt :D )


    Ihr wusstet doch damlas schon, auf was Ihr euch "einlasst" und nun solche Überlegungen? Finde ich ehrlich gesagt nicht so toll und finde es im Gegensatz gut, dass es Euch so schwer wie möglich gemacht wird.


    Sorry wenn ichs so direkt sage, aber mir erscheint das ganze schon sehr heuchlerisch. ;)


    Just my 2 cents :p


  • Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Die Diskussion ist seitens einiger Vereinsmitglieder ins Leben gerufen worden.


    Für mich und den ersten Vorstand war es eigentlich klar, daß wir uns satzungsgetreu verhalten werden. Also Spenden!


    Nur wie es im Leben halt immer so ist, können einige den Kragen halt nicht voll genug bekommen.


    5000 € geteilt durch 15 Mitglieder = 333 € pro Kopf.


    Wie gesagt. Wäre das ne einfache und unkomplizierte Sache gewesen OK.


    Aber so dann nicht.


    Ich muss halt den paar Leuten die sich das so vorgestellt haben einfach berichten, daß es nicht geht und gut ist es. :)

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Na wenn ihr im vorstand Euch einig seid, ist die Sache doch klar! Dann vertritt das auch gegen über den Mitgliedern!


    Und 'ne saubere Lösung ist für Euch als Vorstand allemal besser als "Bimbes" und "schwarze Koffer"!

    Let the young fight the wars.

  • Zitat

    Original geschrieben von indiana1212


    5000 € geteilt durch 15 Mitglieder = 333 € pro Kopf.


    Sehr gemeinnützig. Die scheinen ja alle voll unnd ganz hinter dem Prinzip gemeinnützig zu stehen :D

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Naja, wenn dieser Vorschlag nicht bereits steuer- u/o strafrechtliche Folgen hat, so ist er doch zumindest moralisch fraglich :eek: *kopfschüttel*


    Gruß,
    Martin


    Zitat

    Wenn derjenige ein Gewerbe hat oder anmeldet, kann er Euch ja eine Rechnung schreiben und das Geld kassieren.


    Warum? Solange derjenige, der das Geld bekommt das auch versteuert und eine entsprechende Gegenleistung für den Verein bringt, ist das doch legal. ;)

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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