o2: Änderung der Taktung führte zu ungewollter Vertragsänderung

  • Hallo Zusammen,


    ich besitze seit August 2003 einen o2 Vertrag, als Onlinekunde. Dieser hieß damals "o2 Power SMS"-Vertrag. Dieser kostete mich damals mit 60/1-Taktung 9,95 € Grundgebühr, mit 200 Frei-SMS im Monat (sprich: 24 € SMS-Guthaben), Homezonefunktionalität und gebuchter Mobile Option.


    Im Sommer 2004 änderte ich dann meine Taktung von 60/1 auf 10/10. Diese Änderung kostet mich seither drei € mehr im Monat, so dass ich seit dem 12,95 € Grundgebühr im Monat zahle. Soweit alles ok.


    Seit meiner Änderung der Taktung im Sommer 2004 hatte ich bisher nie mehr wie 125 SMS geschrieben. Doch in meiner vorletzten Rechnung, sowie in meiner letzten Rechnung, stellte ich fest, dass mir in der vorletzten Rechnung für meine verschickten SMS ca. 23 EUR extra berechnet wurden, und in meiner letzten Rechnung ca. 12 EUR mehr - beides schon mit den verrechneten 24 EUR SMS-Guthaben. Ich hatte also in meinen beiden letzten Rechnungen meine SMS-Guthaben i.H.v. 24 € verbraucht, und darüber hinaus noch SMS-Gebühren zu zahlen.


    Nach genauner Analyse meiner Rechnung stellte ich fest, dass ich seit meiner Taktungsänderung im Sommer 2004 nur noch 125 SMS im Monat frei zur Verfügung habe, und nicht mehr 200 SMS, wie dies bei Vertragsabschluss im August 2003 bei mir gewesen war. Bei meiner Analyse stellte ich auch fest, dass mir - vor meiner Änderung der Taktung - für jede ins o2-Netz versendete SMS 12 Cent berechnet wurden, SMS in fremde Netze mit ca. 19 Cent. Ab der Taktungsänderung werden mir nun für jede SMS, egal in welches Netz, mit 19 Cent berechnet, so dass ich eben auf die maximalen 125 Frei-SMS komme.


    Dieser Sachverhalt ärgert mich wirklich sehr, da ich seitens von o2 bzgl. einer Änderung der Taktung nicht schriftlich per Post auf die Änderung meiner Vertragskonditionen informiert wurde, und daher auch nicht entsprechend reagieren konnte.


    Ich habe mich sofort bei o2 letzten Monat gemeldet, als ich es zum ersten Mal feststellte. Ich forderte von o2 den ursprünglichen Zustand, sprich, dass ich weiterhin die 200 Frei-SMS pro Monat habe, trotz meiner Taktungsänderung. Doch die haben mir vorerst abgesagt, mit der Information, dass ich bei meiner Änderung der Taktung im Sommer 2004 im Internet auf diese Vertragsänderung darauf hingewiesen worden wäre. 1) bezweifliche ich das, und 2) muss eine Vertragsänderung der Tarifgrundlagen immer mit einer schriftlichen Zusendung von neuen Konditionen vonstatten gehen (das ist meine Meinung).


    Kann mir jemand hier helfen, diesen ursprünglichen Zustand wieder herzustellen? Liege ich richtig mit der Annahme, dass - obwohl ich o2 Onlinekunde bin - Änderungen der Vetragskonditionen schriftlich per Post zugestellt zu bekommen habe? Gibt es Gerichtsurteile, die meine Meinung bestätigen, sowie Gerichtsurteile, die o2 dazu zwingen müssen, meine urpsprünglichen Zustand trotz Taktungsänderung wieder herzustellen?


    Ich würde mich auf Meinungen von Euch sehr freuen.


    Viele Grüße,
    Giuli
    P.S.: Ich habe von o2 diesbezüglich aus Kulanz von denen 10 EUR einmalig gutgeschrieben bekommen.

  • Re: o2: Änderung der Taktung führte zu ungewollter Vertragsänderung


    Zitat

    Original geschrieben von Giuli
    Kann mir jemand hier helfen, diesen ursprünglichen Zustand wieder herzustellen?


    Um es kurz zu machen - nein. Dass bei o2 ein Taktungswechsel einem Tarifwechsel gleich kommt, ist in den AGBs nachzulesen. Daher hast du einfach Pech gehabt, weil du dich unzureichend vorher informiert hast.


    Dieses Thema taucht übrigens hier immer mal wieder auf ... ;)

  • wie Merlin schon sagt, ist alles hieb&stichfest eingefädelt von o2. Wenn Du online was änderst, akzeptierst Du die neuen AGBs inkl. der aktuellen Tarife. Steht so drin, basta.


    Wenn Du jetzt was an deinem Vertrag änderst, hast Du plötzlich nur noch 100 SMS...weil es die jetzt nur noch online dabeigibt. In diese Falle ist gerade eine Bekannte reingetappt :flop:


    Ach ja... Herzlich Willkommen bei TT :)

  • Im Ergebnis hast du zu 99% Pech gehabt. Zu dem 1% komme ich weiter unten.


    Vertragsänderungen können wie Verträge überhaupt vom Grundsatz her formfrei vollzogen werden, es sei denn, es ist eine besondere Form gesetzlich oder vertraglich vorgesehen.


    Im vorliegenden Fall greift eine Automatismus ein: Du beantragst online die Änderung der Taktung (=Vertragsänderung), und die nehmen dein Angebot unter der Bedingung an, dass du den aktuellen! (im Zeitpunkt der Änderung geltenden) Tarife zustimmst. So steht es in den AGB und wenn ich mich recht entsinne (habe auch mal umgetaktet) gibt es einen Button vor Absenden des Antrages, wo Du zustimmst. Du beantragst also "Umstellung des Taktes zu aktuellen Konditionen". Mit Umstellung des Taktes wird die Vertragsänderung formgerecht (Annahme schlüssiges Handeln, = vertraglich vereinbarte Form) vollzogen.
    Das sind die 99%.


    Und das andere Prozent? Nun, wenn in den ABG, die deinem Altvertrag seinerzeit zugrunde lagen, nichts über diesen Automatismus steht, dann hättest du bessere Karten. Das ist eine Tatfrage, die du mal genau checken musst. Soweit ich aber weiß, sind bereits die Alt-AGB mit solchen Klauseln versehen.
    Ist auch logisch: man hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Vertragsänderung.


    In diesem Sinne, mein Rat: Leg die gute alte Platte auf: Glücklich ist, wer vergisst, was nun nicht zu ändern ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von tokwa
    In diesem Sinne, mein Rat: Leg die gute alte Platte auf: Glücklich ist, wer vergisst, was nun nicht zu ändern ist.


    Oder: "Verbuch es unter Erfahrung" DEN Fehler machst du kein zweites Mal.

  • Re: o2: Änderung der Taktung führte zu ungewollter Vertragsänderung


    Zitat

    Original geschrieben von Giuli
    P.S.: Ich habe von o2 diesbezüglich aus Kulanz von denen 10 EUR einmalig gutgeschrieben bekommen.


    Na und da sage noch jemand, die seien nicht großzügig. :)

  • Wie ist das dann bei Vertragsverlängerung? Wenn ich vorher 125 Frei SMS hatte, habe ich dann jetzt nur noch 100?

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • @ Trauma


    Wenn du den Vertrag verlängerst, dann verlängerst du den Vertrag inkl. der für dich geltenden Preisliste. Laut deinen Angaben entsprechen das 125 SMS.


    Mfg Hannes :)

  • Merlin, Boecki und tokwa:


    Na, hier wird aber mal wieder kräftig Halbwissen verbreitet. In den AGB steht zu den Wirkungen eines Tarifwechsels rein gar nichts. Wie kommt ihr zu solchen Behauptungen, ohne die AGB offenbar jemals durchgelesen zu haben? Man stimmt beim Tarifwechsel übrigens - im Gegensatz zu einer Vertragsverlängerung oder einem Nutzerwechsel - auch keinen neuen AGB zu, die alten gelten fort.


    Giuli:


    Wenn du den Taktungswechsel telefonisch gemacht hättest, wäre es ja durchaus möglich gewesen, daß du auf die Geltung der aktuellen Preisliste nicht hingewiesen worden wärst. Online wird dies aber immer angezeigt, bevor man die Änderung per Mausklick bestätigt. Eine Pflicht, dir daraufhin irgendwas schriftlich zuzusenden, besteht natürlich nicht; weder bei Online-Verträgen noch sonstwo. Übrigens kennt o2 den Begriff "Taktungswechsel" gar nicht, sondern schreibt immer nur "Tarifwechsel mit neuer Taktung". Schon die Bezeichnung legt also nahe, daß sich da noch mehr ändert als nur die Taktung. Das ist rechtlich auch völlig okay, da Vertragsänderungen zwischen dir und o2 frei ausgehandelt werden können. Weder ist o2 verpflichtet, deine Forderung nach einem nebenwirkungsfreien Taktungswechsel zu erfüllen, noch wärst du verpflichtet gewesen, dem Wechsel unter diesen Bedingungen zuzustimmen.

  • Du hast völlig recht, in den AGB steht dazu tatsächlich nichts. Hätte ich vorher mal nachsehen sollen, das war Firlefanz. Aber im Ergebnis bleibt es ja dabei: Durch den Button vor dem Absenden des Auftrages macht O2 klar: Taktungswechsel nur zu neuen Tarifen. Die AGB waren als zusätzliche Fundstelle fälschlicherweise mitaufgeführt.


    In den weiteren Ausführungen sagen wir ja dasselbe.

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