Gericht untersagt Aldi mit "kein Mindestumsatz" zu werben da man regelmäßig aufladen muss. Das sei irreführend.
Grundsätzlich stimme ich zu, finde das Urteil aber etwas "juristisch spitzfindig".
Wenn man eine ALDI-Karte nur passiv betreibt (komplett ohne Guthabenverbrauch), beginnt man zunächst mit 10 Euro Startguthaben und 12 Monaten Laufzeit. Danach ist man gezwungen, 15 Euro pro weiteres Jahr Laufzeit aufzuladen, hat also einen regelmäßigen Aufladezwang. Es dauert zusammengerechnet 13 Jahre und 8 Monate, bis das Guthaben 200 Euro (den Maximalwert) erreicht hat. Und erst hier kommt dann der Zwang zum Mindestumsatz, da ohne Guthabenverbrauch keine weiteren Aufladungen und damit keine Laufzeitverlängerung mehr möglich ist.
Fazit: Die Aussage "kein Mindestumsatz" ist erst nach 13 Jahren und 8 Monaten Nutzungsdauer nicht mehr zutreffend und dann irreführend. Bis dahin ist es nur eine Mindestaufladung, die man aber nach Kündigung wieder ausgezahlt bekommt (mal abgesehen vom Startguthaben).