Rasterfahndung bei allen Kreditkarten in D wg. Kinderpornographie-rechtens?

  • Hallo zusammen,


    bezugnehmend auf die Überprüfung von 22 Mio Kreditkarten in Deutschland, genaueres s. [URL=http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,457844,00.html]hier[/URL] stoße ich hier einen neuen Thread an.


    Auch wenn es wahrscheinlich genug Leute gibt, die -heute noch- behaupten, dass der, der nichts am Stecken hat, dagegen nichts einzuwenden hat, finde ich die Umkehrung der Unschuldsvermutung äußerst bedenklich.


    Kann das jemand rechtlich beurteilen, ob das so in Ordnung ist?


    Und was haltet ihr von einer solchen Aktion?


    greetz
    cm

  • Inwieweit ist denn da die Unschuldsvermutung umgekehrt worden? Da stehen ja jetzt nicht alle unter Generalverdacht. Die Kreditkarten allein werden wohl kaum als einziger Beweis ausreichen. Und nach wie vor gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft hier die Täter überführen muss und nicht umgekehrt man seine Unschuld beweisen muss.


    Ob das rechtlich i.O. ist, kann ich nicht beurteilen. Aber ich glaube kaum, dass eine solch große Aktion durchgeführt worden wäre, wenn sie illegal wäre.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Also ich denke das da schon alles Rechtens abgelaufen ist, schließlich haben die Ermittler nie direkt Zugriff auf die Bank/Kartendaten bekommen, sondern haben eine relativ genau definierte Suchanfrage an die Institute gestellt, die dann die zutreffenden Datensätze zusammengetragen und übergeben haben. Nur die Meldung das dazu alle x Millionen karten "abgefragt" wurden lässt hier aufhorchen. Im Grunde ist/war dies aber nur nötig, da eben nicht wie bei einem normalen Girokonto eines Kriminellen im Inland die einzelnen Zahlungen zum Absender rückverfolgbar sind .Man hat also nicht "rückwärts" gesucht, sondern "vorwärts". Unterm Strich kommt dabei aber genau die selbe "Liste" zustande.

  • Warum nur wusste ich schon heute nachmittag nach Veröffentlichung dieser Meldung, dass genau zu diesem Sachverhalt (Überprüfung von Kreditkarten) heute noch ein Thread bei TT aufgemacht wird... ;)


    Wie bereits angesprochen, war die Suchanfrage doch stark eingegrenzt, so dass ich diesen Vorgang der Staatsanwaltschaft /LKA angesichts der hier verfolgten Thematik (Kinderpornografie) schon gerechtfertigt finde.


    Zitat: "Offenbar ließen sie den Zahlungsverkehr aller deutschen Kreditkartenbesitzer daraufhin überprüfen, ob eine bestimmte Summe in einem festgelegten Zeitraum auf ein verdächtiges Konto im Ausland überwiesen worden ist. Sämtliche um Auskunft ersuchten Unternehmen der Kreditkartenwirtschaft kooperierten offenbar mit den Ermittlern und gaben die Daten ihrer verdächtigen Kunden preis."

  • Widerlich :flop:


    Das kommt davon, wenn man bei jedem Pups nach dem Staat und noch härteren Gesetzen schreit.

  • Die Rechtfertigung bzw. Zulässigkeit ist gerade das Problem, wenn das Raster zu allgemein bzw. zu groß gefasst ist.


    Die Schilderung, so wie ich sie verstehe, beschreibt einen durchaus bedenklichen Vorgang. Die Überprüfung im Rahmen der Rasterfahndung richtet sich nämlich gerade nicht gegen die stark eingegrenzte Gruppe der Kreditkarteninhaber, die tatsächlich eine bestimmte Zahlung getätigt haben. Die genannte Gruppe ist bereits ein Ergebnis der Rasterfahndung. Gegen diese Gruppe werden weitere Ermittlungen unternommen. Diese Gruppe herauszufinden war das Ziel.


    Betroffene der Rasterfahndung sind jedoch alle, die sich mit dem Personenkreis "Kreditkarteninhaber bei einem deutschen Kreditinstitut". Jedenfalls war das offenbar das Täterprofil, das herangezogen wurde, um bei den Banken die Überprüfung einzuleiten. Zu diesem Kreis zähle ich damit doppelt, da ich zwei Kreditkarten bei zwei unterschiedlichen Kreditinstituten besitze.

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  • erik:


    vielleicht ist das juristisch nicht korrekt ausgedrückt, aber bei 22 Mio von einer gezielten Untersuchung zu sprechen, finde ich etwas übertrieben.


    Knocker:


    ja, und ich bin froh, dass es bei TT auch andere Leute gibt, die sich kritisch mit solchen Meldungen auseinandersetzen. Und nicht einfach alles als "ist halt so" hinnehmen (womit ich dich nicht persönlich anspreche).


    Die Straftat Kinderpornographie finde ich mehr als widerlich, ich frage mich jedoch, inwiefern jetzt-sofern kein Einschreiten seitens Datenschützern oder Gericht erfolgt- auf für andere Nicht-Kapitalverbrechen solch ein Fass aufgemacht wird. Und dies ist- ich wiederhole mich da gerne- die Überprüfung von einem Viertel der Bevölkerung in meinen Augen schon...


    greetz
    cm

  • Zitat

    auf ein ausländisches Konto überwiesen wurde.


    Bei 22. Millionen Kreditkarten behaupte ich mal das ein Großteil die Karte im Ausland nutzt. Was ja auch verständlich ist, denn gerade da spielt die Karte ihren Vorteil aus.


    Der Beweggrund an sich ist ja schonmal löblich. Ich hoffe aber mal, dass die Ermittler ein bestimmtes Konto im Visier hatten um dann danach zu suchen. Denn eine Filterung lediglich nach einem "ausländischen" Konto fände ich doch sehr grob.

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