Rasterfahndung bei allen Kreditkarten in D wg. Kinderpornographie-rechtens?

  • Zitat

    Original geschrieben von speakers
    Gerade beim Verwendunzweck schreibt doch jeder was er möchte.


    Bei einer Kreditkarte hast Du als Zahlungspflichtiger überhaupt keinen Einfluß auf die Angabe des Verwendungszweckes, der wird vom System generiert.


    Zitat

    Dafür war der Zahlungsverkehr auf Eckdaten wie Zeitpunkt und Summe überprüft worden.


    Das schliesst nicht aus, dass es noch weitere Kriterien gab. In aller Regel legen Ermittlungsbehörden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht immer alle Kriterien offen, die sie benutzt haben.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Nur wenn alle Kriterien erfüllt waren, erfolgte eine Weitergabe der entsprechenden Datensätze an das LKA. Eine sich daran anschliessende Hausdurchsuchung geschieht logischerweise mit einem richterlichen Beschluss und der ergeht sicher auch nicht ganz ohne hinreichenden Tatverdacht.


    Und was, außer der Kreditkartenbuchung soll dann der Tatverdacht sein?


    Es geht hier um Hausdurchsuchungen, bei denen PCs, Festplatten, CDs, DVDs, Videocassetten vollständig zur Prüfung beschlagnahmt werden. Da wäre von meinem Hausstand - entsprechend "Leben" - nicht mehr viel übrig. Ob, wann, und in welchem Zustand man die Sachen zurückbekommt ist dabei auch offen. Besonders das "Wann" ist bei solchen größeren Aktionen das Problem.


    Hans-Jürgen

    kpadinfo - Neues und Interessantes aus der Welt der Einzelportionssysteme

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Bei einer Kreditkarte hast Du als Zahlungspflichtiger überhaupt keinen Einfluß auf die Angabe des Verwendungszweckes, der wird vom System generiert.


    Das schliesst nicht aus, dass es noch weitere Kriterien gab. In aller Regel legen Ermittlungsbehörden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht immer alle Kriterien offen, die sie benutzt haben.


    Ja, und was ist wenn ich mit Deiner Kreditkarte bezahle und die Post an Familie xy senden lasse?


    Von mir aus können auch 10 Kriterien verwendet werden. Ich halte es jedenfalls für fragwürdig, wenn man als (privates) Unternehmen zum Beweisträger des Staates wird und gleichzeitig seinen Kunden gegenüber (mehr oder weniger) verpflichtet ist. Was geschieht, wenn Du oder Deine Frau bei einer Bank arbeitet und Ihr den Auftrag erteilt bekommt, Daten herauszufiltern und dabei auf Eure eigene Adresse stoßt? Klar, Ihr wolltet Euch ja schon immer anzeigen und nutzt nun die Gelegenheit...

  • Es macht doch keinen Sinn, jetzt 25 Millionen unwahrscheinliche eventuelle Ausnahmefälle zu konsturieren, nur um die Kritik aufrecht erhalten zu können. Allmählich wirds abenteuerlich.


    Abschnitt 1)


    Familie xy wird ja dann irgendwann mal eine Kreditkartenabrechnung erhalten haben, mit der sie nichts anfangen kann. Dementsprechend dürfte sie da längst widersprochen haben. Jedenfalls kann man davon ausgehen, dass man so ne Kartenabrechnung nicht ungeprüft durchwinkt. Insofern dürfte Familie xy überhaupt nicht belangt / näher untersucht werden, wenn sie damit gar nichst zu tun hat. Denn dann ist die Zahlung beim Kreditkartenunternehmen längst storniert und die Familie taucht im Datensatz überhaupt nicht mehr auf.


    Ja, sicher, jetzt könnte man die Frage stellen, was passiert, wenn der Postbote ausgerechnet die eine Abrechnung, die die fragliche Abbuchung enthält, nicht zugestellt hat und man somit gar keine Möglichkeit hatte, das ganze zu überprüfen. Aber das willst Du jetzt nicht wirklich auch noch als Argument verwenden oder?


    Abschnitt 2)


    Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die Daten werden doch maschinell geprüft und selektiert und nicht manuell.



    Zur Frage der Rückwärtsselektion auch noch eine Anmerkung. Wenn die Gelder ins Ausland geflossen sind - so habe ich die Berichte jedenfalls verstanden - dann ist eine Rückwärtsselektion gar nicht mehr so einfach, wie hier vielfach erwähnt, zumal die Gelder ja als "Pool" von den Kartenunternehmen weitergeleitet werden und nicht als einzeln rückverfolgbare Summen.


    @hj


    Dein Zitat

    Zitat

    Du kommst heim, Deine Wohnung ist ausgeräumt, Konten gesperrt. Was dann? Du bist unschuldig, bekommst nach 2 Jahren Ermittlung Deine Sachen zurück, bist Deinen Job los, Deine Wohnung

    halte ich zwar einerseits für eomotional nachvollziehbar, aber dennoch für falsch. Ganz so schnell geht es ja nun auch nicht. Es sitzen ja nun jetzt auch nicht von jetzt auf gleich 322 Verdächtige auf der Straße und haben ihren Job verloren.


    Dass bei einem fälschlichen Verdacht dennoch immer ein Makel haften bleibt, das ist sicherlich so, ja.


    Aber die Frage ist: was sollen Ermittler denn Eures Erachtens tun? Wie soll man an die ganzen Daten denn herankommen? Wenn man des Anbieters schon nicht habhaft werden kann, dann muss man wenigstens versuchen, den Konsumentensumpf trocken zu legen. A) weil das nicht minder kriminell und ekelhaft ist und b) weil weniger Konsumenten auf Dauer auch das Geschäft kaputt machen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Aber das willst Du jetzt nicht wirklich auch noch als Argument verwenden oder?


    Doch, das möchte ich aus dem einfachen Grund, weil ich nicht irgendwann einmal als Livereportage in Akte 43865349/32529 als Opfer falscher Ermittlungen erscheinen will.

  • Gut. Gehen wir den Fall weiter. Du hast die Abrechnung nicht bekommen. Ausgerechnet die eine. Natürlich. Meine Kunden bekommen auch immer erst die Androhung der Kontokündigung, erste und zweite Mahnung sind bei denen nie angekommen. ;)


    Aber gehen wir mal davon aus, Du hast die Abrechnung nicht bekommen. Dann hattest Du irgendwann eine Belastung im Kontoauszug, die Dir spanisch vorkommen dürfte. Dann kannst Du immer noch eine Kopie der Abrechnung anfordern. Und sollte aus irgendwelchen Gründen auch das unterblieben sein, dann kann es dazu kommen, dass Dein PC beschlagnahmt wird. Und bitte: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer derartigen Kette von Unwahrscheinlichkeiten kommt? Klar kann man das nicht ganz ausschliessen. Dann wird sich aber ja auch herausstellen, ob Du entsprechendes Material auf dem Rechner hast / hattest oder nicht. Wenn nicht, dann bist Du zwar kurzzeitig falsch verdächtigt worden, aber "Opfer"? Opfer, das sind die Kinder auf den Bildern!


    Im übrigen: falsche Verdächtigungen gibt es auch bei den althergebrachten Ermittlungsmethoden.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer


    Im übrigen: falsche Verdächtigungen gibt es auch bei den althergebrachten Ermittlungsmethoden.


    edit: falschen Knopf gedrückt


    Ja, aber nicht im Schlaf und auch nicht auf falschen Knopfdruck.

  • Bei althergebrachten Methoden ist es also nicht so schlimm, wenn man falsch verdächtigt wird oder wie? Wo ist denn da bitte der Unterschied?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von hjreggel
    Und was, außer der Kreditkartenbuchung soll dann der Tatverdacht sein?


    Reicht es dir nicht aus, zu wissen, daß ein bestimmter Betrag auf das bekannte Konto einer Person, die Kinderpornographie anbietet in einem konkretisierten und begrenzten Zeitraum mit einem konkreten Verwendungszweck, der nur bei den relevanten Vorgängen verwendet wurde, transferiert wurde, um zumindest einen hinreichend begründeten Anfangsverdacht zu bejahen? Mir schon und ich bin grundsätzlich auch immer eher skeptisch bei solchen Vorgängen.


    Jetzt mal ehrlich und ganz konkret: Für wie hoch hältst du die Wahrscheinlichkeit, daß jemand im Mai 2006 79,99 USD auf ein phillipinisches Konto transferieren lässt und dabei einen Verwendungszweck und eine Tranakstionsnummer verwendet, die diesen kinderpornographischen Vorgängen zugeordnet werden kann und dennoch nichts damit zu tun hat? Man muß in einer Diskussion dann schonmal irgendwo eine Trennlinie zwischen Realität und fiktiven Gedankenmodellen ziehen, sonst kommt man auf keinen grünen Zweig und die Anwesenheit der Gesamtheit dieser Kriterien ist in meinen Augen eine ausreichend konkrete und konkretisierbare Basis für einen Anfangsverdacht.

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