Der Gesamtbetrag der Rückerstattungen für sämtliche Transaktionen (zur Definition siehe nachfolgend § 4 Ziffer 2) aller Teilnehmer im Teilnahmezeitraum ist auf 500.000,00 € begrenzt. Der Teilnahmezeitraum endet mit Erreichen dieses Gesamtrückerstattungsbetrags, auch wenn dieser Zeitpunkt vor dem Ende des Teilnahmezeitraums gemäß § 3, Ziffer 1 liegt. Der Veranstalter behält sich vor den Teilnahmezeitraum um maximal 1 Monat zu verlängern, sollte der Gesamtbetrag der Rückerstattungen von 500.000,00 € zum Ende des Teilnahmezeitraums gemäß § 3, Ziffer 1 noch nicht erschöpft sein.
Auf gut Deutsch: Visa hat keine Ahnung, ob und wie schnell die Aktion einschlägt, will aber auf jeden Fall das eigene Risiko deckeln....