Erfahrungen mit Freenet ehemals mobilcom-debitel: Aktuell als Vertragspartner in Ordnung?

  • Jeder möge den Weg wählen, den er für richtig und angemessen hält, um sein Ziel zu erreichen. Der eine macht es mit Gepolter und Getöse und schadet sich letzten Endes selbst dabei und der andere macht es auf die galante Art mit Niveau...

  • Was ich bei meinen letzten Providern nicht hatte, einen shop vor Ort. Den hat MD hier. Der hat wiederum den direkten Draht in die Zentrale. Im Gespräch lässt sich vieles einfacher lösen!


    Bei der Hotline kam ich nicht durch, meine Rufnummer ist noch nicht portiert "Wir konnten Ihre Rufnummer nicht erkennen" -> Ende!
    Portierungstermin ist erst Ende des Monats, bis dahin existiert man für MD anscheinend nicht.


    Mail an MD (alle mit noreply), bis jetzt keine Antwort seit gestern.


    Im shop sah ich dann meine Daten, alles OK. Und ich bekam die Adresse wo der Vertrag hingeschickt werden muss, es stehen nämlich 2 in den Unterlagen. Rendsburg ist die passende.


    Ob im shop oder online befürworte ich den höflichen aber bestimmten Weg um Probleme zu lösen. Die Möglichkeit der Reklamation vor Ort macht mich zuversichtlich.

  • Ein Bekannter hat jetzt Probleme mit MD.
    Er hatte vor längerer Zeit gekündigt und auch eine Bestätigung darüber erhalten.
    Die SIM-Karte nutzt er schon geraume Zeit nicht mehr.
    Jetzt wunderte er sich, dass MD nach 24 Monaten weiter abbucht.
    Bei einem Anruf dort wurde ihm gesagt, die Kündigung wäre telefonisch zurück genommen worden.


    Kündigungen können rechtlich nicht "zurückgenommen" werden. Sie sind einseitige Willenserklärungen, die mit Zugang beim Vertragspartner wirksam werden. Wenn der Zugang bestätigt wird, umso besser.


    Einzig den Zeitpunkt bestimmt die Kündigungsfrist (und darum wird oft gestritten). Irgendwann endet also ein gekündigter Vertrag immer: Entweder zum Ablauf des gesetzlichen Laufzeit-Maximums von zwei Jahren oder bei Verpassen der Kündigungsfrist spätestens noch ein Jahr später (gesetzliche Verlängerungsfrist).


    Sprich: Die einzig mögliche Rechtsgrundlage für eine unbegrenzte Weiterberechnung wäre ein neuer Vertrag, dessen Zustandekommen MD aber rechtssicher nachweisen muß.

  • Kündigungen können rechtlich nicht "zurückgenommen" werden. Sie sind einseitige Willenserklärungen, die mit Zugang beim Vertragspartner wirksam werden.


    Kündigungen können nicht einseitig zurückgenommen werden. Im gegenseitigen Einverständnis kann aber problemlos vereinbart werden, dass die Kündigung als nicht erfolgt gilt. (Die Beweislast trägt dabei derjenige, der sich auf die "Kündigungsrücknahme" beruft.)

  • Jeder möge den Weg wählen, den er für richtig und angemessen hält, um sein Ziel zu erreichen.


    Wenn jemand unberechtigte Beträge vom Konto abbucht, ist es im Prinzip richtig und angemessen, den Belastungen zu widersprechen. Das gilt besonders dann, wenn dieser jemand auf Reklamationen nicht reagiert.

  • Kündigungen können nicht einseitig zurückgenommen werden. Im gegenseitigen Einverständnis kann aber problemlos vereinbart werden, dass die Kündigung als nicht erfolgt gilt. (Die Beweislast trägt dabei derjenige, der sich auf die "Kündigungsrücknahme" beruft.)


    Nein, das ist rechtlich nicht möglich. Mit einer Kündigung endet ein Vertrag unwiderruflich.


    Daß manche Anbieter praktisch so tun als laufe der Vertrag ungekündigt weiter, ändert nichts an den rechtlichen Tatsachen. Etwas, was "im gegenseitigen Einverständnis" erfolgen kann, ist dann ein neuer Vertrag. Der alte ist mit der Kündigung definitiv tot.


    Wie gesagt, es geht hier um rechtliche Seite, nicht um die technische.

  • Meine Frau hat im Juni diesen Jahres einen neuen Vertrag bei MD abgeschlossen.


    Als wir dann zwei Wochen später nach Dänemark in den Urlaub gefahren sind, war das Handy ab der Grenze tot. Laut Hotline von MD waren wir nicht für's Roaming freigeschaltet, weil noch keine Rechnung bezahlt worden war. Das wäre angeblich gesetzlich so. Aber es gab nach 2 Wochen natürlich noch keine Rechnung.
    Erst als ich mit sofortiger Kündigung wegen Nichterfüllung drohte, wurde meine Frau dann doch "ausnahmsweise" freigeschaltet.
    Seitdem läuft aber alles problemlos.

  • ....Wie gesagt, es geht hier um rechtliche Seite, nicht um die technische.


    dann gibt es noch die marketingtechnische Seite, "geschickt" formuliert.


    Ich habe jetzt 2 Kündigungen hinter mir.


    Per Mail abgeschickt, klare Worte ... kündige zum ... widerrufe die vorliegende Einzugsermächtigung zum Ablauf des Vertrages ... bestätigen Sie das bitte schriftlich.


    Ohne Reaktion wäre ein Brief per Einschreiben rausgegangen.



    Mail Antwort Sparhandy/High:


    1. wir haben Deine Verzichtserklärung zu Rufnummer xy erhalten. Die Rufnummer kann nun zu einem anderen Anbieter portiert werden.


    2. die Portierung Deiner High Rufnummer xy zu MobilCom ist zum xy geplant.


    Servicewelt: Kündigung "vorgemerkt", Mindeslaufzeit xy.01.2020


    Wir bestätigen Ihre Kündigung zum, steht hier nirgends! Portierung geplant und Mindeslaufzeit ist auch wischi waschi.


    Mail Antwort PremiumSim:


    1. Abs.: "Treuebonus@" Ihr Mobilfunkvertrag bei PS endet bald ... Offerte folgend


    2. Abs.: "Treuebonus@" Schon bald läuft Ihr Mobilfunkvertrag bei PS aus ... Bleiben Sie bei uns ....


    Servicewelt: Der Vertrag ist gekündigt zum xyKlasse, mit so wenigen Worten kann absolute Klarheit herrschen!


    Dafür aber die Möglichkeiten der Online Kündigung - Vormerkung, hab den screenshot bei framapic abgelegt https://framapic.org/dG8Bn157F0pk/ws5PcgdJ7v3F.png


    Der erste Absatz ist der einzig vernünftige!
    Der Rest passt zur rechtlichen Aussage von Wechsler, Sie haben doch nicht gekündigt, nur vorgemerkt ;-)



    Da wirst zum Korinthenkacker, nur weil die nicht ordentlich formulieren können, oder nicht wollen? Ein paar Unbedarfte fangen die sicher dabei ...

  • Nein, das ist rechtlich nicht möglich. Mit einer Kündigung endet ein Vertrag unwiderruflich.


    Das, was ich schrieb, ist rechtlich ohne Weiteres möglich – nämlich zu vereinbaren, dass die Kündigung als nicht erfolgt gilt.


    Daß manche Anbieter praktisch so tun als laufe der Vertrag ungekündigt weiter, ändert nichts an den rechtlichen Tatsachen. Etwas, was "im gegenseitigen Einverständnis" erfolgen kann, ist dann ein neuer Vertrag. Der alte ist mit der Kündigung definitiv tot.


    Die Vereinbarung, dass die Kündigung als nicht erfolgt gelten soll, ist natürlich ein neuer Vertrag. Das Ergebnis dieses neuen Vertrages ist, dass der Inhalt des alten Vertrages vollständig wieder auflebt – eben so, als wäre er nie gekündigt worden. Tot würde ich das nicht nennen.


    Dass der Anbieter in diesem Fall so tut, als laufe der Vertrag ungekündigt weiter, ist nicht überraschend, dennn genau das wurde ja rechtlich vereinbart.

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