Erfahrungen mit Freenet ehemals mobilcom-debitel: Aktuell als Vertragspartner in Ordnung?

  • Bei einem Einschreiben bestätigt dir der Zusteller nur, dass etwas zugestellt wurde, nicht was.

    Wenn du auch den Inhalt des Schreibens bestätigt haben willst, würde ich die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher empfehlen.

    Oh man immer noch diese lahmen Geschichten.

  • Oh man immer noch diese lahmen Geschichten.

    Das ist keine lahme Geschichte sondern Realität.
    Zudem stellt sich die Frage, warum man das ganze mit Einschreiben machen sollte wenn es auch per kostenloser Mail oder über das Supportformular geht mit dem gleichen Ergebnis.

    Aber von mir aus kann jeder gerne weiter Einschreiben schicken wenn er/sie meint das würde vorteilhaft sein bei der Kündigung eines Mobilfunkvertrages.

  • Naja, da ich für den Bekannten gekündigt habe und dieser aber verwaltungstechnisch in der Kreisklasse spielt (Vertragsunterlagen nicht vorliegen hatte), war die Kündigung via Telefon wohl das schnellste Mittel. Wie letzendlich in Deinem Artikel schon richtig geschrieben, wird im Onlineportal lediglich eine Kündigungsvormerkung angeboten, aber keine Kündigung. Diese Vormerkung verfällt sehr wahrscheinlich bei mobilcom-debitel, wenn man nicht innerhalb einer gewissen Frist die Kündigungsvormerkung telefonisch bestätigt. Insofern ist mir der Hintergedanke von md bereits bestens bekannt. 1und1 macht es da ja nicht anders und auch die Telekom hat ähnliche Verfahrensweisen. Hat sich ja scheinbar auch bewährt. Dennoch sollte man gerade in diesem Forum offen darüber berichten dürfen.

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  • Das ist keine lahme Geschichte sondern Realität.
    Zudem stellt sich die Frage, warum man das ganze mit Einschreiben machen sollte wenn es auch per kostenloser Mail oder über das Supportformular geht mit dem gleichen Ergebnis.

    Aber von mir aus kann jeder gerne weiter Einschreiben schicken wenn er/sie meint das würde vorteilhaft sein bei der Kündigung eines Mobilfunkvertrages.

    Kannst du mir einen belastbaren Fall nennen wo das so passiert ist? Wie gesagt die Geschichte geistert nun mehrere jahre durchs Netz und ich habe noch nichts darüber gelesen wo das ausgeurteilt wurde.

  • und ich habe noch nichts darüber gelesen wo das ausgeurteilt wurde.

    :?::?:


    Was soll man denn da '"ausurteilen"?


    Mach es so wie du willst. Jeder wie er mag. Wenn du gerne mehr bezahlst als nötig, ist das doch kein Problem.


    Wer hat denn deinen Weg der Zustellung einer Kündigung "ausgeurteilt"? Die Urteilsbegründung würde ich gerne lesen.




    Kannst du mir einen belastbaren Fall nennen wo das so passiert ist?


    Ich könnte dir jede Menge davon zeigen.

    Von den meisten meiner Kündigungen habe ich noch eine Kopie hier vorliegen. Die Antwortbriefe sind sogar im Original.

    Alle per normalem Brief oder per normaler E-Mail gekündigt.

    Ein Fax habe ich schon seit Jahren nicht mehr.

    Dabei handelt es sich um Kündigungen aus verschiedensten Bereichen. Auch Mobilfunk, Festnetztelefon, DSL.

  • marco5: Was meinst Du mit „wo das so passiert ist”?


    Ich habe vor etlichen Jahren auch alle Kündigungen per Einschreiben/Rückschein erledigt.

    Übrigens nützt Einschreiben allein eh nichts, das muss schon mit Rückschein sein und den musst Du zusammen mit Beleg und Briefkopie aufheben.

    Am besten hast Du noch einen Zeugen, welcher Dir vom Schreiben über Eintüten bis zur Abgabe bei der Post nicht von der Seite gewichen ist und dann vor Gericht beeiden würde, dass wirklich dieser Kündigungstext per Einschreiben/Rückschein an die Firma ging. :huh:

    Bevor jemand fragt: nein, ich hatte nie diesen Zeugen. ^^


    Seit einigen Jahren spare ich mir das alles und lasse diese Firmen „sich selbst ins Knie schießen”, indem ich reichlich rechtzeitig vor Fristablauf die Kündigung per E-Mail oder wenn es wirklich Papierform sein muss, als Standardbrief schicke, anfangs habe ich sogar über die Anschrift „Einschreiben/Rückschein” gedruckt, um diese Firmen wiederum mit ihren eigenen Waffen zu schlagen, denn die Schriftstücke werden in großen Konzernen bereits lange vor der eigentlichen Kündigungsbearbeitung in der Poststelle (heutzutage nicht einmal der gleiche Konzern, alles Fremdfirmen) vom Außenumschlag getrennt und für den Sachbearbeiter sieht es dann so aus, als wenn ich einen Nachweis habe und er das Schreiben leider nicht einfach in „Ablage P, Rundordner” einsortieren kann. :rolleyes:


    Wie vom Vorredner bereits erwähnt, ist die Eingangsbestätigung der Kündigung viel mehr wert als ein Sendebeleg für (irgendein) Schreiben.


    Bei seriösen Unternehmen bitte ich nur freundlich um eine Eingangsbestätigung, bei anderen Unternehmen würde ich noch auf die Aufsichtsbehörde hinweisen oder ein entsprechendes Urteil zitieren.

    Alles im freundlichen Ton, denn die Person, welche mein Schreiben bearbeitet, kann vielleicht nichts für den Saftladen und ist ebenfalls bereits in „Umorientierung”?


    Schlusswort: bei solchen Firmen wie hier als Thema würde ich niemals einen Vertrag abschließen, nichtmal für geschenkt.

    Das hat mir jahrzehntelangen Ärger erspart und kaum mehr gekostet (Zeit & Nerven sind unbezahlbar!) …

    Ciao
    IT-Hase

  • Einschreiben Rückschein nehme ich, also so, dass ich umgehend eine Bestätigung bekomme das zugestellt wurde, eine Kündigungsbestätigung fordere ich in der Kündigung natürlich trotzdem an. Mir ist es die paar Euro wert, hatte auf diese Art noch niemals Probleme mit Kündigungen, egal bei welchem Provider. Ist Geschmacksache, aber ich habe keine Lust auf irgendweche Rückrufe zur Kündigungsbestätigung und Ärger mit Hotlines.

  • Wollte bei mobilcom-debitel das OptIn setzen lassen. Im Onlineportal war dazu nichts zu finden. Auf der Internetseite stand dann, um Kontaktaufnahme zu betreiben, soll man die App laden, mit der kommt man zum WhatsApp Kundenservice. Gesagt getan (wäre für ältere Menschen absolut kein Service). Dort in der App gab es auch nichts um das OptIn zu setzen. Bei WhatsApp war es ein Bot, der recht gezielt Fragen stellte. Nach einigen Fragen wurde mit mitgeteilt, dass ich bei einer vorzeitigen Portierung die Hotline anrufen müsse. Dort labert einen dann der Dieter Bohlen ewig zu. Dann muss man seine Rufnummer eingeben und das Geburtsdatum und die letzten 4 Ziffern der Kundennummer. Hat man die nicht zur Hand, wird zwar gesagt, dass man das im Gespräch noch angeben kann, aber im Anschluss hieß es: alle Mitarbeiter sind im Gespräch, bitte versuchen sie es später noch einmal. Beim zweiten Versuch hatte ich dann alle Daten beisammen und es werden weitere Fragen gestellt (Anliegen, etc.) und man wird zwecks Datenschutz informiert. Es wird natürlich nochmal auf die App hingewiesen. Eh man beim Kundenberater ist, hat man locker 20 Minuten am Hörer ausgeharrt.


    Der Mitarbeiter wollte natürlich den Grund der Kündigung wissen und eine Optimierung des Tarifs. Wurde von mir abgelehnt. Anschließend setzte er offenbar das OptIn.


    Insgesamt ziemlich aufwändig. Das könnte man mit einem guten Onlineportal viel einfacher lösen.

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  • Nokiahandyfan: Danke für Deine Erfahrungsschilderung.


    Ja, es ist seit Jahren eine Unsitte, dass man bei den Unternehmen keinen richtigen verbindlichen Kontakt mehr herstellen kann.

    Man stelle sich mal vor, dass ein Kunde weder Internet hat noch unverbindliche Gespräche mit (teils) fragwürdigen Hotlines führen will.

    Der ist am Ar...!


    Ein Unternehmen wie dieses hier ist für mich eh völlig tabu, aber bei der Telekom ist Kundenkommunikation inzwischen genauso.

    Man bekommt von beiden Unternehmen Newsletter oder auch mal wirklich wichtige den eigenen Vertrag betreffende Mails, kann aber

    nicht darauf antworten!

    Es gibt nur noch no-reply-Mailadressen!


    Du musst (!) Internet haben und (!) in deren Kundencenter angemeldet sein bzw. Dein Login muss funktionieren.

    Sonst bist Du denen gegenüber völlig machtlos.


    Ich habe das zweimal erlebt, als ich mal meiner Mutter und mal einer Schwester helfen wollte.

    Ciao
    IT-Hase

  • Nein, das ist rechtlich nicht möglich. Mit einer Kündigung endet ein Vertrag unwiderruflich.


    Daß manche Anbieter praktisch so tun als laufe der Vertrag ungekündigt weiter, ändert nichts an den rechtlichen Tatsachen. Etwas, was "im gegenseitigen Einverständnis" erfolgen kann, ist dann ein neuer Vertrag. Der alte ist mit der Kündigung definitiv tot.


    Wie gesagt, es geht hier um rechtliche Seite, nicht um die technische.

    Da bin ich mir nicht ganz so sicher. Zwar ist eine Kündigung definitiv nicht rücknehmbar und es ist ein neuer Vertrag erforderlich.


    Dieser muss m.E. aber kein "neues" Vertragsverhältnis begründen. Vor endgültiger Beendigung des alten Vertrags (Ablauf der Kündigungsfrist) sollte es möglich sein, einen Vertrag (sui generis) auf Fortsetzung des noch bestehenden alten zu dessen Bedingungen zu schließen.


    Ist bei mir leider schon lange her, dass ich mich mit sowas auseinandersetzen musste. Wärst Du vielleicht so nett, kurz was dazu zu schreiben? Du scheinst zeitlich näher an der Materie zu sein.

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