Neues Meldegesetz: Firmen können auch gegen Widerspruch der Bürger Adressesn anfragen

  • Ich finde das neue Gesetz eine Unverschämheit. Für Adresshändler ist das eine Möglichkeit, kostenlos an hunderttausende Daten zu kommen. Wenig Reaktion kam von den Medien. Ich würde gerne darüber diskutieren und auch fragen, ob man so was irgendwie komplett unterbinden kann oder nicht. (Vor allem ältere Damen, die ja von den Gewinnspielfirmen "gejagt" werden, ist das ein Nachteil. Auch für Stalker öffnen sich Tür und Tore. Da braucht der Stalker nur eine Firma zu eröffnen und kann dann die neue Adresse seines Opfers erfragen)



    In der Gesetzesfasszung vom 27. Juni 2012 hingegen steht etwas völlig anderes: „Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, [...] wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“


    Der letzte Satz hat eine große Tragweite: Jede Firma, die jemals irgendwelche Daten von Ihnen erfasst hat, kann diese Daten künftig vom Einwohnermeldeamt berichtigen oder bestätigen lassen. Sie haben bei einer Befragung, einem Gewinnspiel oder sonst wo nur Name und Ort angegeben? Das Einwohnermeldeamt liefert dem Unternehmen dazu bereitwillig frühere Namen (beispielsweise bei Heirat), gegebenenfalls Doktorgrad, Ordensname oder Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, dann das Geschlecht, die Konfession, selbstverständlich alle aktuellen Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Anschrift im Ausland und den Staat, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienstand, zusätzlich bei Verheirateten Datum, Ort und Staat der Eheschließung sowie die Zahl der minderjährigen Kinder. Und als Sahnehäubchen oben drauf auch noch alle bisherigen Anschriften.
    Adresshändler können neue Anschrift erfragen


    All dem können Sie nicht entkommen: Ziehen Sie um, so fragt der Adresshändler einfach nach ihrer neuen Anschrift. Und legen Sie Widerspruch ein, dann greift der eben erwähnte Paragraph 44 Absatz 4. Der Widerspruch gilt einfach nicht.


    Quelle: http://www.focus.de/politik/de…von-daten_aid_778243.html


    Weitere Quellen:
    http://www.focus.de/politik/de…schutzes-_aid_778712.html


    http://tagesschau.de/inland/meldewesen102.html

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  • Nein, effektiv Unterbinden kann man es nicht. Ausnahme: Neugeborene, von denen noch keine Daten vorliegen und Bürger, die ein Schutzwürdiges Interesse begründen können.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre beim Meldeamt anzufragen wer die Daten verlangt hat und dann die jeweiligen Unternehmen zu kontaktieren um die Löschung der Daten zu verlangen. Dann sollte auch eine erneute Anfrage beim Amt nicht möglich sein, da eine Bestätigung/Berichtigung ja bereits vorhandene Daten voraussetzt.

  • Ist denn eigentlich eine Anfrage durch Firmen kostenlos?

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  • Re: Neues Meldegesetz: Firmen können auch gegen Widerspruch der Bürger Adressesn anfragen


    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Ich finde das neue Gesetz eine Unverschämheit.


    Dito!


    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“


    Wie soll das denn in der Praxis funktionieren? Macht sich das Einwohnermeldeamt dann zum Datenbank-Pfleger für die Adressdatenhändler oder wie? :gpaul:


    Was ich mich frage: Auf wessen Drängen hin wurde das Gesetz so verabschiedet? Ich meine, die Adressdatenverkäufer-Lobby dürfte doch insgesamt nicht so groß sein und nicht so viel Umsatz / Arbeitsplätze bedeuten, wie bspw. die Automobilindustrie, die durch die Abwrackprämie profitiert hat oder die Hotelindustrie durch die Mwst.-Steuer Geschichte?



    Firmen wie die Schober Holding International GmbH aus Ditzingen dürfte das jedenfalls freuen, so können sie noch besser ihre Adressdatenbanken pflegen und zu horrenden Preisen verkaufen. :rolleyes:


    Die machen hohe zweistellige Mio. Gewinne jedes Jahr mit unseren Daten :mad:


    Bei allem gilt aber auch hier:


    Würden in Berlin an ein paar Wochenende 60.000 Menschen aufmarschieren, wäre das Gesetz sofort Geschichte (siehe Acta).


    Irgendwie kann ich mir auf dieses Gesetz überhaupt keinen Reim machen. Eigentlich ist doch auch die EU in Sachen Verbraucherschutz ganz gut unterwegs (Warteschleifen-Kosten, keine Anrufe mit unterdrückter Nummer von Werbetreibenden etc.)

    Ihr wundert euch wirklich, warum Eure Eigentumswohnung 400.000 €* 650.000 €** kostet, wenn der Bauherr Ferrari F430 & 458, Porsche Carrera GT & 911 fährt?
    * 2013, ** 2015

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Ist denn eigentlich eine Anfrage durch Firmen kostenlos?


    Laut einem teltarif Artikel wird eine Gebühr fällig. Allerdings stehen dort keine Infos über die Höhe derselbigen.

  • Diese Piraten"partei" hat dazu - wie überhaupt zu nahezu allen anderen Fragen - doch gar keine echte Haltung.


    Dies Meldegesetz wurde ziemlich klammheimlich von der unsäglichen schwarz/gelben Koalition durchgewunken; man kann nur vermuten wieviel Lobbyarbeit die Werbe- und Adresshandelindustrie hier geleistet hat.
    Mittlerweile regt sich aber immer heftiger werdender Widerstand und ich wage mal zu prophezeien, dass das Gesetz in dieser Form, bzw. eben dieser eine konkrete Satz, noch verhindert werden wird.


    Übrigens: Natürlich ist das Gesetz ein Unding - aber wer von euch hat denn z.B. schonmal bei irgendeinem der grossen Vermarkter von Adressen Auskunft und Widerspruch gem. BDSG verlangt? Z.B. von Schober?
    Wenn man selbst aktiv wird kann man schon einiges erreichen was die Weitergabe, bzw. Sperrung der eigenen Daten betrifft.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Warum hat sich eigentlich niemand die letzten 50 Jahre darüber aufgeregt, dass das Abfragen von Adressen bei den Meldeämtern möglich war?

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