Portierung kann vor Kündigung erfolgen, dann wird eine neue Rufnummer beim alten Anbieter zugeteilt. Einfach eine Verzichtserklärung abgeben bzw. opt-in setzen lassen
Ein Opt-In will ich ja nicht wegen 'Doppelbezahlung' - daher meine Frage nach Erfahrungswerten, ob auch mit einem Portierungs=Aktivierungstermin außerhalb des Aktionszeitraums der Bonus gewährt werden wird ("Bestellst Du als Online-Neukunde im Aktionszeitraum...")
3 Monate Kündigungsfrist sollten (nach Verlängerung) nirgends mehr existieren. Die Änderung hat auch ältere Verträge betroffen.
Sag' das mal SimplyTel. ![]()
Ich meine aber, dass das eine Drillisch-'Spezialität' war: Monatsvertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist.
(Und vertragsrechtlich wäre mir neu, dass Verträge, die vor der Rechtsänderung abgeschlossen wurden, von der Neuregelung profitieren? Hast Du dazu ggf. eine Quelle?)
Es zählt normalerweise das Bestelldatum
Der Satz ist in dem Kontext nicht so ganz eindeutig. ![]()
Du meinst, dass das Bestelldatum für den AktionsBonus zählt, oder dass Bestelldatum=Aktivierungsdatum (trotz späterer Portierung)?