Vollstreckungsbescheid (Bürobedarf auf Mitarbeitername statt auf Firmenname bestellt)

  • Hallo.


    Kurze Frage. Ein Mitarbeiter von der Firma für die ich arbeite hat bei einem Händler, Bürobedarfsartikel bestellt. Allerdings wurde die Rechnung auf den Namen des Mitarbeiters
    ausgestellt. Jetzt sagt unsere Buchhaltung natürlich, dass sie eine korrekte Rechnung brauchen.
    Das haben wir der Firma mitgeteilt, wurde aber nicht umgesetzt. Die nächsten Rechnungen wurden auch falsch geschrieben. In der Zwischenzeit wurde auch ein Mahnbescheid zugestellt.
    Daraufhin haben wir da angerufen, um eine korrekte Rechnung gebeten und versichert, dass das Geld auch sofort raus geht. Heute kam dann der Vollstreckungsbescheid. Der Mitarbeiter hat sich jetzt an mich gewandt, der Vorgesetzte weiß davon noch nichts. Ist dem Mitarbeiter wohl unangenehm. Wie sollte man sich am besten verhalten? Ich stehe da auf dem Schlauch.
    Hatte noch nie mit so etwas zu tun. Wie gesagt, es geht nicht darum das wir nicht zahlen wollen.
    Lediglich die Rechnung ist falsch ausgestellt.


    MfG, Dunken...

  • Schriftlich bestellt? Wenn ja, wer ist laut der Bestellung der Auftraggeber?
    Sollte hier die Firma der Auftraggeber sein, sitzt ihr am längeren Hebel.
    Sollte hier dein Kollege als Auftraggeber angegeben sein, sieht es schlecht aus.


    Gruß
    Tommy

  • Hallo.


    Die Bestellung wurde damals telefonisch ausgeführt. Auf der Rechnung steht der Name des Mitarbeiters mit der Anschrift der Firma.


    MfG

  • Wird dann wohl schwer nachweisbar sein, dass die Bestellung korrekt durchgeführt wurde.
    Dann brauchen wir hier wohl die rechtlich bewanderten User. Größerer Betrag?


    Gruß
    Tommy

  • Hi.


    Erstmal danke für dein Feedback. Die eigentliche Rechnung beläuft sich auf ca. 100 Euro.
    Jetzt, mit Mahnkosten etc pp liegen wir bei knapp 200 Euro.
    Ich sehe nur nicht ein, den doppelten Betrag zu bezahlen. Der Fehler liegt ja nicht bei uns.
    Auch wenn es natürlich nicht bzw. schwer nachvollziehbar ist.


    MfG

  • Jetzt, wo der Vollstreckungsbescheid in der Welt ist, ist das Kind eh schon in den Brunnen gefallen. Warum hat der Mitarbeiter denn nicht viel früher reagiert? Ich würde schleunigst die 200 € zahlen, sonst steht nämlich bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Das ist nicht nur unangenehm, sondern macht die Sache noch teurer!

  • Zitat

    Original geschrieben von Dunken
    Hallo.


    Die Bestellung wurde damals telefonisch ausgeführt. Auf der Rechnung steht der Name des Mitarbeiters mit der Anschrift der Firma.


    MfG


    Hmm, und steht dasselbe auch auf dem Vollstreckungsbescheid?


    Da der Mitarbeiter sicher nicht dort wohnt, kann auch schlecht vollstreckt werden.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Hallo dunken,


    habt Ihr (also der Mitarbeiter) keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt?


    Und: Ist der Mahnbescheid/Vollsteckungsbescheid dem Mitarbeiter überhaupt zugegangen? Also: Wenn der Bescheid in der Buchhaltung angekommen ist, und aus der Buchhaltung hat jemand den MA angerufen: 'Du, KH, da ist von 123papier so ein Mahnbescheid angekommen, kümmer Dich mal drum' - dann ist der Bescheid bei dem MA gar nicht zugegangen - und damit wären alle Fristen noch offen.


    Im übrigen frage ich nachher mal meine Frau, was man bei Vollstreckungsbescheid gegen den Falschen machen kann.


    aggy

  • Ich meine mich dunkel zu erinnern, daß man spätestens dann, wenn ein mahnbescheid kommt, diesem unbedingt widersprechen muss, weil ansonsten ohne weiteres ein wirksamer (=vollstreckbarer) vollstreckungsbescheid (beantragt und) erlassen werden kann. Inwieweit vollstreckungsbescheide noch angefochten werden können, dazu mögen sich bitte die hiesigen juristen äußern.


    Interessant ist dabei möglicherweise noch die frage, ob überhaupt wirksam zugestellt wurde. Ich fürchte allerdings, daß Dein kollege nicht umhin kommt,
    entweder die rechnung selbst zu bezahlen (und zwar incl. der mittlerweile aufgelaufenen mahnkosten)
    oder es schleunigst (!) seinem vorgesetzten zu beichten.

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

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