Fahren mit dem Kfz, das auf einen Verstorbenen zugelassen und versichert ist

  • flashhawk;:


    Liegt daran, dass meine originäre Sprache Englisch ist, und ich das halbe Jahr oder mehr in den USA bin.


    Verzeih mir also manche Fehler..:-)

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Verzeih mir also manche Fehler..:-)


    Verziehen! :-)


    @TE: Was willst du denn nun machen?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Hier werden verschiedene Dinge durcheinandergeworfen Ich versuche das mal aufzuklären:


    1. Die Haftpflicht des PKW ist eine gesetzlich geregelte Zwangsversicherung und die läuft weiter, so lange die Prämie gezahlt wird, da der Versicherungsgegenstand nicht wegfällt. Der fällt erst mit Ab-/Ummeldung weg.
    Man bedenke auch, das man ein Fahrzeug auf A anmelden kann und B der Versicherungsnehmer ist. Gern gewählte Konstellation zwischen Großeltern und Enkeln ;)
    Wenn Opa dann stirbt hat man an diese Sache halt nicht mehr gedacht ...


    2. Alles was im Vertrag steht wie "nur ein Fahrer", Garage etc. sind privatrechtliche, einzelvertragliche Dinge, die allenfalls zu Vertragsstrafen führen. Da hilft nur durchackern des Vertrages, der AGB oder ggf. ein freundlicher Versicherungsvertreter.


    In keinem Fall entfällt mit dem Tod hier der Versicherungsschutz, zumindest nicht für die Haftpflicht.

  • Nun, ein Verstoß gegen die Obliegenheitspflichten der AGB des VN kann aber durchaus dazu führen, dass ein Regress vorgenommen wird, bei der Allianz z.B. (zu lesen auf der Webseite in den AGB der Autohaftpflicht) bis 10.000 Euro.

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


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