Newsletter an Geschäftspartner abmahnfähig?

  • Danke für alle Kommentare :top:.


    Cheffe nennt tatsächlich seinen Newsletter jetzt "Vertriebspartner-Information zum Produkt X" und nicht mehr Newsletter.


    Interessant ist noch:
    Ich hatte ja geschrieben, dass Cheffes Kollege bzw. Wettbewerber Steini (der die steinbeschichteten Bratpfannen herstellt, und mit dem Cheffe selbst beim Skatabend immer diskutiert, ob seine gußeisernen Bratpfannen oder die steinbeschichteten Bratpfannen von Steini besser sind) auch abgemahnt wurde. Der hatte die Sache wie geschrieben sofort an seinen RA übergeben, und sich außergerichtlich mit dem Abmahner verglichen.


    Cheffe hat nachgedacht: Weil er die Sache selber juristisch bearbeitet hat, hatte er 0€ Kosten. Allerdings hat er viel Zeit verplempert, um sich in die Sachen einzuarbeiten, sich auf den Gerichtstermin vorzubereiten usw. Diese Zeit hätte Cheffe in der Firma produktiv, oder als Freizeit z.B. zusammen mit Steini im Dorfkrug entspannt verbringen können. Das nächste mal übergibt Cheffe doch wieder jeden Rechtsstreit dem Anwalt, um seine eigene Zeit sinnvoller nutzen zu können.

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