Fraenk Allnet Flat - Die digitale Alternative per App mit 5GB (12/23: 10GB | 2024: 12/22GB 5G | 10/25: 20/45 GB 5G)

  • Bei Fraenk ist halt das Prinzip, dass von vornherein nicht so viel nötig bzw. möglich ist, aber kann man da überhaupt so Banalitäten wie ein Opt-in setzen selber machen?

    Wenn Du von fraenk zu einem anderen Anbieter wechseln möchtest, ist das OptIn bereits gesetzt. Da musst Du gar nix tun.


    Vorzeitige Portierung fällt IMHO weg, da es ja eine einmonatige Kündigungsfrist gibt.


    Keine Administation per Webseite wäre ein berechtigter Kritikpunkt, aber da haben die Kostenrechner panische Angst vor, zwei Oberflächen "pflegen" zu müssen.

    Das Thema ist ja auch bei Congstar auf der Tagesordnung.

    Gewisse Dinge sind am PC mit großem Bildschirm besser zu händeln, als auf dem kleinen Handy-Display.

  • Es gibt einen Rechtsanspruch auf Wegportierung der Rufnummer und Zuteilung einer neuen. Wobei die Telekom natürlich oft glaubt, dass sowas nicht für sie gilt.


    Bei Kündigung ist das Opt-in normalerweise gerade nicht gesetzt, um einen Portierungstermin vor Vertragsende zu verhindern.


    PS: Vorzeitige Wegportierung sichert Fraenk sogar in den AGB zu (ohne Details zu nennen). Und die Kündigungsfrist ist illegal lang. 2 Wochen zum Monatsende können 1½ Monate sein, was nach der ersten Verlängerung nicht mehr erlaubt ist.

    Einmal editiert, zuletzt von xrw ()

  • Waren das nicht meist Studien, die durch den VATM in Auftrag gegeben wurden?

    ja das war so.

    In seinem Nachruf bei Golem steht aber er wäre kein Auftragsschreiber für den VATM gewesen

    https://www.golem.de/news/tele…-ist-tot-2306-174897.html

    . Ich weiss aber das es immer ma so Gerüchte gab, Du sprichst dann bzgl.seiner Unabhängigkeit an.;)

    Die Artikel warn schon interessant.

    Wenn das stimmt wäre selbst in der Forschung auch das Problem, ein Argument.

  • Und die Kündigungsfrist ist illegal lang. 2 Wochen zum Monatsende können 1½ Monate sein, was nach der ersten Verlängerung nicht mehr erlaubt ist.

    Wie kommst du auf 1,5 Monate bei 2 Wochen Kündigungsfrist? Wenn du >=14 Tage vorher kündigst, bist du zum Monatsende raus. Ist doch eigentlich kürzer.


    EDIT: Achso, 1 Monat von jederzeit. Ich bin dumm.

    2 Mal editiert, zuletzt von dmaxel ()

  • 13 Tage vor Monatsende wären es aber mehr als 1 Monat.


    Aber nach genauerer Recherche ist wohl die Bindung ans Ende des Kalendermonats überhaupt unwirksam (soweit nicht für den Kunden günstiger als das gesetzliche Minimum). Man muss zu jedem beliebigen Termin nach Ende der anfänglichen Mindestlaufzeit mit einer Frist von höchstens 1 Monat kündigen können. Das ist erst seit 1. März 2022 so, gilt aber wohl auch für zuvor abgeschlossene Verträge. Verlängerung ist bloß noch tageweise zulässig, nicht mehr um ganze Monate.

  • Aber nach genauerer Recherche ist wohl die Bindung ans Ende des Kalendermonats überhaupt unwirksam (soweit nicht für den Kunden günstiger als das gesetzliche Minimum).

    Wäre ja nicht das erste Mal, dass die Telekom mit ihrer Marke fraenk das Recht attraktiv für deren Belange „umdefiniert“ ;)

  • §56 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist nach meiner Auffassung aber nur anwendbar, wenn es 1. eine anfängliche Mindestvertragslaufzeit gegeben hat und sich der Vertrag nach deren Ablauf stillschweigend verlängert. Bei fraenk wird der Vertrag aber von vorneherein auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    fraenk-Specialist mit 18 Freunden - SIM-Karten-Junkie - Laufzeitvertragsphobiker

  • Die anfängliche Vertragslaufzeit existiert ja (nämlich bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit zum Ende des ersten oder zweiten Kalendermonats). Wenn sie 0 ist (wie teilweise bei Prepaid), würd das aber meines Erachtens auch nichts ändern. Bei Kaufland mobil (wo sie im XS 0 ist) ist auch der zugehörige Pflichtspam gekommen (wenn auch wohl nicht ganz konform; anderswo kommt er glaub ich auch).


    Abgesehn davon gilt aber auch § 309 Nr. 9 BGB (wie der BGH kürzlich gegen 1&1 klargestellt hat), wonach stillschweigende Verlängerung überhaupt nicht mehr zulässig ist, außer auf unbestimmte Zeit (was Kündigungsmöglichkeit zu jedem beliebigen Termin impliziert) und mit Frist von höchstens 1 Monat.

  • Im Idealfall, wenn alles perfekt durchorganisiert ist, müsste eine tagesgenaue Kündigung / Portierung möglich sein.


    In vielen Fällen schraubt aber der Kunde oder der Hotliner nicht im Livesystem der Kundendatenbank in Echtzeit, sondern gibt einen Auftrag an das System, der dann mit vielen anderen Aufträgen in einem Stapel (Batch) irgendwann abgearbeitet wird.


    Und diese Systeme "brauchen Zeit".


    Teilweise ist das wohl etwas antike, aber bewährte Technik.


    und wenn ich 1 Monat und ein paar Tage da bleiben muss, ist das für mich absolut ok. Bei 2 Jahren plus etwas ist das schon richtig blöd.

  • Für die Kundendatenbank können sie ja genug Vorlauf haben. Sofort alles gelöscht wird da sowieso nicht; diverse Sachen müssen sie auch danach noch bereithalten. Und vorher die Kündigung in der Rechnung listen. Ansonsten kriegen sie die pünktliche Abschaltung schon hin oder auch die Drosselung, wenn Volumen verbraucht oder Gesprächsabbruch, wenn Prepaidguthaben aus.


    Nachdem bei Fraenk auch Salesforce in den Datenschutzhinweisen ist, wird das wie bei original Congstar laufen. Die Kündigung bearbeitet also erstmal die KI von Salesforce. Ganz so antik ist das da nicht mehr. Danach schaut wohl noch wer drüber und segnet das endgültig ab.


    Ob das alles so sinnvoll ist, ist ja durchaus diskutabel, aber die Gesetze gelten auch für die Telekom. Und an anderer Stelle müssen sie es ja auch hinkriegen. Wenn sie die vorgeschriebenen Schnittstellen für Polizei, Notrufzentralen u.Ä. samt Daten nicht bereitstellen, werden sie ziemlich schnell Ärger bekommen. Und zu den bereitzustellenden Daten gehören übrigens auch Kündigungs- und Portierungstermine (bei Bekanntwerden zu speichern und nicht erst irgendwann).

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