Bafin will Bargeld-Einzahlungen erschweren, Herkunftsnachweis bei Einzahlung

  • Banken kritisieren schärfere Bargeld-Regeln

    Die Finanzaufsicht plant, dass Banken Bargeld von Gelegenheitskunden ab 2500 Euro nur noch mit Legalitätsnachweis annehmen dürfen. Für Stammkunden soll das ab 10.000 Euro gelten. Die Bafin-Regeln lösen starke Kritik aus.


    Bargeld bei Kreditinstituten einzuzahlen, dürfte durch das Mitte Februar beschlossene Geldwäschegesetz deutlich erschwert werden. Davor haben der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) am Freitag gewarnt.


    Demnach verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrem Entwurf zu den Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz für Kreditinstitute schärfere Vorgaben. So sollen regelmäßige Kunden bei Bargeldeinzahlungen von 10.000 Euro an die Herkunft der Vermögenswerte über Dokumente nachweisen. Bei Gelegenheitskunden liegt die Schwelle sogar nur bei 2500 Euro. Sparkassen und Volksbanken weisen darauf hin, dass eine solche Regelung grundsätzlich dem Gesetzgeber vorbehalten sein sollte.


    Durch die schärferen Regeln würde Bargeld, das in Deutschland bislang keinen Einschränkungen unterliege, stigmatisiert, ohne dass dem ein entsprechender Mehrwert bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegenüberstehe, kritisieren die beiden Verbände. Kreditinstitute sind nach Angaben des DSGV und des BVR bei eigenen Kunden vielfach aus dem Kontovertrag verpflichtet, Bargeld als Einzahlung entgegenzunehmen.


    Andererseits sei jetzt schon abzusehen, dass Kunden der Nachweis der legalen Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte in vielen Fällen unmöglich sein werde. Dies müsste dann künftig eine Verdachtsmeldung an die Behörden nach sich ziehen. Das Geldwäschegesetz hatte der Dachverband der Banken und Sparkassen, die Deutsche Kreditwirtschaft, im Dezember wegen der Streichung des „selektiven Vortatenkatalogs“ kritisiert, weil künftig auch Bagatellstraftaten der Meldepflicht unterliegen. Bislang war dafür ein Verdacht auf organisierte Kriminalität oder Terrorismus nötig.

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    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Wird eben auch für die Banken viel aufwendiger, und das wird…

  • Zitat

    Geht es nach der Finanzaufsicht Bafin, müssen Kunden bei der Einzahlung hoher Beträge zukünftig die Legalität des Geldes nachweisen. Sparkassen und Genossenschaftsbanken protestieren vehement gegen dieses Vorhaben. Die Pläne seien aus diversen Gründen nur schwer umsetzbar.

    Mehr und Quelle: https://www.n-tv.de/wirtschaft…geln-article22554233.html

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  • Das kommt einem indirekten Verbot des Besitzes von Bargeld gleich - wenn man ich als kriminell verdächtigt werden möchte... Ist das in dieser Pauschalität nicht schon eine Art Diskriminierung der Bargeldnutzer?

    Vielleicht wird ja auch nur der Weg geebnet, das Bargeld als Ausweichmöglichkeit bei weiter steigenden Verwahrentgelten aus dem Weg zu schaffen.

  • Die Abschaffung des Bargeldes ist längst im vollen Gange. Die Geschäfte wollen (mit Ausreden) ungerne Bargeld annehmen und jetzt sowas. Andere Banken werden folgen <X

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