Beim Aufstocken ist de Selbstbehalt ja nur 100€ + 20% vom Rest, da bleibt schon jetzt nicht sonderlich viel übrig, aber wenn der Sprit wirklich 3€ kosten würde, dann würde der Selbstbehalt gerademal für Spritkosten und Arbeitsverpflegung reichen. Das lohnt sich nicht.
Unsinn. Du hast -bei ausreichend Bruttolohn- immer mindestens 300€ (wenn es im Vermittlungsausschuss nicht gestrichen wurde, werden es 348€ ab 2023) mehr netto, wenn du aufstockst. Und der Betrag erhöht direkt dein frei verfügbares Einkommen nach Miete und Heizkosten. Ein erwachsener Single hat bekanntlich ab 2023 502€. Als Aufstocker hast du 802 (bzw. 850)€, das macht einen gewaltigen Unterschied.
Und hohe Werbungskosten für die Arbeit bzw. Arbeitsweg kannst du natürlich auch ‚absetzen‘-. Bei 50 km einfachem Arbeitsweg sind es schon 17,40€ pro Arbeitstag nach Entfernungspauschale (hab keine Ahnung ob man eventuell auch die 100 gefahren km bei ALG II bzw. bürgergeld ansetzen kann). Wenn die Pauschale bei 3€/l nicht mehr reicht, dann musst du halt die tatsächlichen Kosten (Spritpreis plus Autokosten) geltend machen.
Btw: Beiträge für die zusätzliche Altersvorsorge (Riesterrente z,B,) kann man zusätzlich ‚absetzen‘ bzw. als Freibetrag vom eigene Einkommen geltend machen.