Glasfaserausbau - Warten auf den St. Nimmerleinstag - Privater Anbieter oder besser Telekom?

  • Ich versteh das Problem nicht?


    FTTC ist VDSL, DOCSIS, LTE, 5G

    FTTB ist ein Glasfaseranschluss welcher im Haus auf Ethernet, G-Fast, VDSL oder DOCSIS umgesetzt wird da die Glasfaser im Keller endet.

    FTTH Ist ein Glasfaseranschluss bis in den Wohnraum


    Eigentlich ist das ganze doch eindeutig, außerdem ist Glasfaser auch keine Bezeichnung für irgendeine Technologie wie zb VDSL

    Wenn man wirklich unterscheiden möchte muss man das eben an der Technologie


    (V)DSL, DOCSIS (2-4), G.Fast, APON, GPON, XGPON, LTE, 5G


    Dann muss man sich als Kunde eben auch mal länger als 30 Sekunden für das was man bestellt interessieren.

    Vielleicht auch mal das Kleingedruckte lesen, macht Sinn wenn man einen Vertrag unterzeichnet.

  • Heise berichtet über den Kabinettsentwurf für die Änderung des TKG:


    https://www.heise.de/news/Glas…auf-den-Weg-11327662.html


    Wenn das so kommt, werden Anwälte und Gerichte einiges zu tun bekommen:


    "Dafür sollen die Netzbetreiber bei den Eigentümern ein Ausbauvorhaben anmelden und ein Angebot vorlegen, heißt es in dem aktuellen Entwurf. Eigentümer haben dann zwei Monate Zeit für eine Entscheidung, den Ausbau selbst durchzuführen oder das Angebot anzunehmen. Die Unternehmen sind verpflichtet, tatsächlich binnen 20 Monaten Glasfaser im Haus zu verlegen.


    Widersprechen dürfen Eigentümer nur im Ausnahmefall und mit sachlicher Begründung, etwa wenn der Anbieter vorhandene Kabelschächte nicht nutzen möchte."


    Kann also der Netzbetreiber irgend ein Angebot machen für einen Billigstausbau, und wenn die Eigentümer ablehnen, müssen sie stattdessen auf eigene Kosten bauen? Da wird es spannend, was als "sachliche Begründung" zählt.


    Aber vielleicht will ja auch gar kein Netzbetreiber ausbauen, denn weiter ist anscheinend geplant:


    "Im Gegenzug für das Erstausbaurecht müssen die ausbauenden Unternehmen nach dem Willen der Bundesregierung auch ihre Konkurrenz auf die Fasern lassen. Dafür sieht der Gesetzentwurf ein einmaliges Entgelt von 60 Euro (netto) vor, das Diensteanbieter beim Netzbetreiber für den Zugang zu einem Haushalt entrichten sollen."


    Wenn es tatsächlich nur das einmalige Entgelt von 60 € pro Wohnung kostet, wird jeder Netzanbieter abwarten, dass ein anderer ausbaut (und dann auch noch dauerhaft den Unterhalt gewährleisten muss?) und er sich dann billig und risikolos dort einkaufen kann.


    Gilt das auch für bereits bestehende NE4-Verkabelung? Müsste eigentlich, weil ja sonst das Ziel der Verhinderung eines Doppeltausbaus nicht erreicht wird.


    Mal sehen, wie es wirklich aussehen wird.

  • Für die teils mittelständischen NE4 Provider kann es blöd enden, wenn ein "anderer" mit Glasfaser ins Haus einmarschiert, ist ihre Investition über Nacht wertlos. Ob diese teilweise Minibuden Lust und Geld haben, selbst Glas zu verlegen, ist die große Frage.

    Solange es das Nebenkostenprivileg gab,war das für die kleinen Anbieter die Lizenz zum Gelddrucken. Damit ist jetzt Schluss.

  • Wenn es tatsächlich nur das einmalige Entgelt von 60 € pro Wohnung kostet,

    Das ist eine Art Entschädigung für die Verkabelung, aber die monatlichen kosten für die Faser oder den Bitstream Zugang fällt natürlich trotzdem an.

  • Für die teils mittelständischen NE4 Provider kann es blöd enden

    Ich verstehe es so, dass das Recht auf Ausbau erlischt, wenn der Ausbau "selbst" gemacht wird, also natürlich auch, wenn das schon jemand gemacht hat. Das lässt doch eine Auftragsschwemme für ordentliche Handwerker erwarten, wenn die Netzbetreiber mit den Sub-Sub-Subs in die Treppenhäuser einfallen wollen. Nur nennenswert teurer als 540€ pro Wohneinheit sollten sie dann nicht sein, sonst schlägt sie die Geizigkeit der WEG.


    Wenn es tatsächlich nur das einmalige Entgelt von 60 € pro Wohnung kostet, wird jeder Netzanbieter abwarten, dass ein anderer ausbaut

    Nein, es kostet bis zu 540€ pro Wohneinheit, die der Eigentümer bezahlt und der Erstausbauende bekommt. Der andere Netzanbieter muss dem Erstausbauenden dann nochmal 60€ zahlen, um die Leitung auch nutzen zu dürfen, und darf diese 60€ dem Kunden nicht in Rechnung stellen. Der Erstausbauende kann also mit Einnahmen von 600€ pro Anschluss kalkulieren. Alle anderen zahlen. Dass der Eigentümer einen zweiten Netzbetreiber für einen weiteren Anschluss bezahlt, kann man wohl ausschließen.


    die monatlichen kosten für die Faser oder den Bitstream Zugang fällt natürlich trotzdem an

    Nein, in dem Paragraphen geht es nur um Bereitstellungsentgelte für die Inhausverkabelung. Die gehört am Ende dem Gebäudeeigentümer und der ist auch für die Instandhaltung und Funktionsbereitschaft zuständig. Wer das Haus mit eigener Technik anfährt, zahlt einmalig 60€, um die Inhausverkabelung zu seinem Kunden dauerhaft nutzen zu dürfen.


    Die Eigentümerorganisationen müssen tief und fest geschlafen haben, um das soweit kommen zu lassen. Bisher konnten sie die Verantwortung für die NE4 auf die Netzbetreiber abwälzen. Internet geht nicht? Nicht mein Problem, ruf den Netzbetreiber an. Jetzt kann ihnen ein Netzbetreiber unter Zeitdruck einen NE4-Erstausbau vorsetzen und sich dann aus der Verantwortung dafür stehlen. Wer das jetzt nicht ordentlich selbst macht, bevor es zu spät ist, hat den Schuss nicht gehört.

    Einmal editiert, zuletzt von Berndson ()

  • Nein, in dem Paragraphen geht es nur um Bereitstellungsentgelte für die Inhausverkabelung. Die gehört am Ende dem Gebäudeeigentümer und der ist auch für die Instandhaltung und Funktionsbereitschaft zuständig. Wer das Haus mit eigener Technik anfährt, zahlt einmalig 60€, um die Inhausverkabelung zu seinem Kunden dauerhaft nutzen zu dürfen.

    Das gilt aber nur wenn Anbieter B das Gebäude mit Glasfaser versorgt.

    Ist das nicht der Fall muss er Miete an Anbieter A zahlen.

  • Das gilt aber nur wenn Anbieter B das Gebäude mit Glasfaser versorgt.

    Ist das nicht der Fall muss er Miete an Anbieter A zahlen.

    Natürlich, aber das ist Miete für die Glasfaser in der Straße. Die Glasfaser im Haus kostet ihn einmalig 60€ (und wirklich einmalig, nur bei der ersten Anforderung dieses Anschlusses). Aber wie gesagt: Der zweite zahlt. Der erste wird bezahlt, für den Erstausbau und dann nochmal etwas von seinem Konkurrenten obendrauf.

  • Das ist eine Art Entschädigung für die Verkabelung, aber die monatlichen kosten für die Faser oder den Bitstream Zugang fällt natürlich trotzdem an.

    Wenn der zweite Netzbetreiber mit eigener Glasfaser ins Haus kommt, sollte das ja nicht der Fall sein, oder?


    Nein, es kostet bis zu 540€ pro Wohneinheit, die der Eigentümer bezahlt und der Erstausbauende bekommt.

    Wieso soll der Eigentümer 540 € pro Wohneinheit bezahlen? Wo kommt diese Zahl her?

    Einmal editiert, zuletzt von geos () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von geos mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wieso soll der Eigentümer 540 € pro Wohneinheit bezahlen? Wo kommt diese Zahl her?

    Der Netzbetreiber macht ein Angebot für den Erstausbau der NE4 mit Glasfasern. In diesem Angebot verlangt er Geld. Der Eigentümer muss entweder sehr schnell selbst ausbauen (lassen), einen wichtigen Grund zur Ablehnung finden oder den Netzbetreiber machen lassen und die Rechnung bezahlen.


    Die Kosten konnte der Netzbetreiber auch bisher schon vom Eigentümer verlangen. Neu ist, dass der Eigentümer das kostenpflichtige Ausbauangebot annehmen muss, wenn er nicht selbst ausbaut. Wie sich die Eigentümerorganisationen das einbrocken lassen konnten, ist mir ein Rätsel. "Verhandlungsposition" kann man das ja gar nicht mehr nennen.

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