Wichtig ist nur: in der Zukunft sollte sichergestellt sein das das Display nicht nochmal für Werbezwecke zweckentfremdet werden kann.
Die Wirkung für die Zukunft ist der Zweck von Unterlassungsklagen.
Zweckentfremdung ist aber aus Wettbewerbssicht generell erwünscht, weil das faktische Monopole und Kartelle aufbrechen kann und Fortschritt ermöglicht. Wenn man nicht mit Akustikkopplern und Mailboxen BTX aushebeln hätte können (wenngleich anfangs auch nicht unbedingt legal), hätten wir das wahrscheinlich heute noch.
Und die abartig hohen Telefonkosten jenseits von Flatrates sind ja durchaus so ein Fall. 0180er waren dafür gedacht, dass sich der Angerufene bei den Kosten beteiligt, aber heute sind die halt so niedrig, dass die noch was rauskriegen. Wenn die Anbieter auf 3 ¢/Minute in der EU runtergehn würden, wär das Geschäftsmodell dafür sofort erschlagen.
Man kann vom Höttges halten, was man möchte, aber sein Spruch "Wir investieren in Kundenzufriedenheit, während andere in Anwälte investieren." war schon lässig.
In dem Fall investiert allerdings die Telekom in die Anwälte von 1&1 (soweit das schon rechtskräftig ist oder in den nächsten Instanzen hält).