Telekom - neuer temp. Betreiberschriftzug im Display

  • Wichtig ist nur: in der Zukunft sollte sichergestellt sein das das Display nicht nochmal für Werbezwecke zweckentfremdet werden kann.;)

    Die Wirkung für die Zukunft ist der Zweck von Unterlassungsklagen.


    Zweckentfremdung ist aber aus Wettbewerbssicht generell erwünscht, weil das faktische Monopole und Kartelle aufbrechen kann und Fortschritt ermöglicht. Wenn man nicht mit Akustikkopplern und Mailboxen BTX aushebeln hätte können (wenngleich anfangs auch nicht unbedingt legal), hätten wir das wahrscheinlich heute noch.


    Und die abartig hohen Telefonkosten jenseits von Flatrates sind ja durchaus so ein Fall. 0180er waren dafür gedacht, dass sich der Angerufene bei den Kosten beteiligt, aber heute sind die halt so niedrig, dass die noch was rauskriegen. Wenn die Anbieter auf 3 ¢/Minute in der EU runtergehn würden, wär das Geschäftsmodell dafür sofort erschlagen.


    Man kann vom Höttges halten, was man möchte, aber sein Spruch "Wir investieren in Kundenzufriedenheit, während andere in Anwälte investieren." war schon lässig. ;)

    In dem Fall investiert allerdings die Telekom in die Anwälte von 1&1 (soweit das schon rechtskräftig ist oder in den nächsten Instanzen hält).

  • Man kann vom Höttges halten, was man möchte, aber sein Spruch "Wir investieren in Kundenzufriedenheit, während andere in Anwälte investieren." war schon lässig. ;)

    Nur das war grad nicht das Thema. Er hat lässig vor Gericht verloren.

    Die Klage von 1&1 war/ist natürlich inhaltlich absolut begründet, deswegen auch die positive Entscheidung vom Gericht.:/


    Ich finde nur 1&1 hätte nicht klagen müssen , da die Verbraucherzentrale eh am Thema dran ist/ bzw.in der Branche allgemein bekannt ist das sich die Verbraucherzentrale um sowas kümmert. Deswegen finde ich jetzt zwei Verfahren gegen die Telekom unnötig.


    Das Geld hätte sich 1&1 sparen können.

    Wobei man das mehr im übertragenen Sinn sehen muss, da ich stark vermute das 1&1 eine Rechtsschutzversicherung hat. Wohl eher die Mühe.

    Aber da wir jetzt schon in der Klage von 1&1 eine Entscheidung haben vermute ich das 1&1 zeitlich vor der Verbraucherzentrale geklagt hat, folgedessen rechnete 1&1 wohl nicht mit der Klage der Verbraucherzentrale?!- trotzdem- man hätte es sich denken können das die Verbraucherzentrale aktiv wird.;)

    Bzw.auch an die Verbraucherzentrale : warum macht Ihr nochmal parallel ne Klage, wenn 1&1 eh schon am Thema dran war?

    2 Mal editiert, zuletzt von gts ()

  • Wobei man das mehr im übertragenen Sinn sehen muss, da ich stark vermute das 1&1 eine Rechtsschutzversicherung hat. Wohl eher die Mühe.

    Hätte jetzt nicht gedacht, dass es für sowas eine Rechtschutzversicherung gibt.

    Aber da wir jetzt schon in der Klage von 1&1 eine Entscheidung haben vermute ich das 1&1 zeitlich vor der Verbraucherzentrale geklagt hat, folgedessen rechnete 1&1 wohl nicht mit der Klage der Verbraucherzentrale?!- trotzdem- man hätte es sich denken können das die Verbraucherzentrale aktiv wird.;)

    Bzw.auch an die Verbraucherzentrale : warum macht Ihr nochmal parallel ne Klage, wenn 1&1 eh schon am Thema dran war?

    Wo muss man da denn schauen, um anhängige Verfahren zu finden? Stelle mir das nicht so einfach vor. Kann ja auch nur in Planung sein (wobei ich dann ja auf den Kosten sitzenbleibe, weil ich dann meinem Anwalt die bisher angefallene Recherche / Formulierung selbst bezahlen muss, von daher sollte man schon klagen). Und erst Mal überall Anrufen bei denen die Klagen könnten... Wollt ihr klagen oder sollen wir oder wer.. Die Kosten zahlt dann auch keiner.


    Und da 1&1 doch gewonnen hat, gehen die Kosten doch aufs Haus, äh Telekom.

  • Klagen der Verbraucherzentrale sind hier: https://www.verbraucherzentrale.de/verbandsklagen


    Nachdem die wegen der Netzkennung am 5. Februar eingereicht worden ist und die einstweilige Verfügung bei 1&1 vom 8. Februar war, war 1&1 ziemlich sicher schneller. Weil vorher müssen sie die Telekom abmahnen und ihr eine Frist lassen (die Verbraucherzentrale wohl auch, aber in dem Stadium wird es wohl noch nicht öffentlich bekannt).

  • Und da 1&1 doch gewonnen hat, gehen die Kosten doch aufs Haus, äh Telekom.

    ach ja, stimmt .;)


    Zweckentfremdung ist aber aus Wettbewerbssicht generell erwünscht, weil das faktische Monopole und Kartelle aufbrechen kann und Fortschritt ermöglicht.

    finde ich nicht. Es hat schon einen Sinn, warum man für einen gewissen Zweck einen Dienst nutzt. Wenn jetzt Anbieter dies zweckentfremden ist dies nicht getzteskonform und verwirrt User, bzw.Anbieter erschleichen sich dadurch ungerechtfertigte Privilegien.X(

    Dies kann gegenüber der Konkurrenz einen unfairen Wettbewerbsvorteil bedeuten.

    Es ging ja hier schon so einiges an Beispielen ( wie oben erwähnt durch) über die Jahre .

    Es ist wichtig das die Gesetze/ Verordnungen eingehalten werden.

    Leider investieren manche Firmen ungeahnte Energien genau solche Gestzeslücken zu finden. Das ist nicht gewünscht. Diese Energie sollte vielmehr in Innovationen gesteckt werden.;)

    1&1 hatte mal den Spruch: fair geht vor.

    Im Fußball spricht man von fair play.

    Zitat

    Fair Play bedeutet sich an Spielregeln zu halten und zusätzlich besonders positiv und respektvoll mit dem Gegner bzw. der

    Gegnerin und Mitspieler bzw.Mitspielerin umzugehen

    https://wimasu.de/fair-play-un…36-tSkRTqEWAfbZPc8Dx-yM58


    Genau dieses Zitat sollte auch für Mobilfunkfirmen als Leitfaden dienen.

    Bisher sehe ich aber noch keinen Anbieter, der diesem Motto glaubhaft gerecht würde.:/


    P.S: ist wohl anscheint für die Schule gedacht und für Kinder, aber passt doch wunderbar.

    Einmal editiert, zuletzt von gts ()

  • Wo da personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist mir allerdings nicht klar. Wobei ich auch nicht weiß, wie das technisch im Detail abläuft.

    Mir auch nicht so ganz.

    Evtl. weil die Kennung nicht an alle verteilt wurde sondern abhängig vom Gerät.

  • Aber die werden doch keine Liste mit IMSIs o.Ä. machen (und selbst da hätte ich Zweifel, ob das dadurch schon personenbezogen wird), sondern allenfalls nach Vertragstypen, die sie für die Parameter der Verbindung ohnehin brauchen.


    Die Berichte über Anomalien hier sprechen eher für ein noch viel gröberes Vorgehn. Ich selber hab es ja bei Kaufland mobil gesehn (kurzzeitig, bevor es mit Kaufland Mobil überschrieben worden ist), aber erst dann, wie es eigentlich schon vorbei war. Ich seh auch nicht ganz ein, warum dann die Nennung der Marke offenbar keine Werbung sein soll. Wenn die weder mit dem Vertragspartner noch dem Netzbetreiber identisch ist, müsste das doch der viel klarere Fall von Werbung sein als ein Slogan, dessen Zuordnung nicht für jeden offensichtlich sein wird. Insbesondere in Fällen wie Kaufland oder Penny, die da an sich überhaupt nichts zu suchen haben.

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