Rechtsfrage: Darf ein Netzbetreiber ein Handy "entsorgen" ohne schriftl. Bestätigung?

  • kinslayer
    Wenn ein Gerät nach mündlicher oder schriftlicher Zusage entsorgt werden soll, dann ist es für mich verloren. Vielleicht hat man der mehr Glück bei einem kleinen Händler um die Ecke, aber bei großen Firmen dürfte es schwierig werden, das Gerät wieder zu finden.


    Abgesehen davon kann man nicht erst "hü" und dann "hott" sagen. Gerade wenn es um Geräte aus Mobilfunkverträgen geht, sollte man davon ausgehen können, dass man es hier mit Erwachsenen zu tun hat. :rolleyes:



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

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