Ich AG / Existenzgründung

  • Hi
    ich liebäugele derzeit damit mein Hobby zum Nebenberuf (Hauptberuf Schüler und mache noch nen nebenjob in ner hühnerschlachterei) zu machen und einen kleinen OnlineShop aufzumachen wo ich Mobilfunkverträge an den Mann bringe. Für soetwas kann man sich ja zB beim O2 Partnerprogramm anmelden und bekommt dann pro "geworbenem" Kunden eine Provision ausgezahlt. Später wenn das dann läuft (was sicherlich seine Zeit braucht) würde ich auch in Betracht ziehen Mobilfunkzubehör und auch vielleicht sogar Handys anzubieten, was aber noch wohl sehr weit in der Ferne liegt. Aber ich habe noch viele Fragen:
    1. Welche Dinge muss ich besonders beachten?
    2. Gewerbe muss ich anmelden bevor ich damit starte, oder?
    3. Kann man die AGBs auch selbst entwerfen, oder sollte man sowas dem Anwalt überlassen?


    ich danke schonmal für eure Antworten.
    gruß
    bartlaby

  • ich ag ist nur für arbeitslose.
    arbeitslos kannst du nur sein wenn du bereits nen job gehabt hast und arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
    als schüler kommst du nicht in den genuss einer ich-ag förderung.


    aber du kannst natürlich ein gewerbe anmelden!


    >>> tkjever

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

  • ..verstehe den Zusammenhang mit einer Ich-AG nicht. Den Zuschuß bekommen nur Arbeitslose, die eine selbstständige Tätigkeit in Vollzeit aufnehmen. Mit Deinem geplanten Nebengenwerbe hat das nichts zutun. Du hast noch nie gearbeitet, folglich auch nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Vom Arbeitsamt bekommst Du keine Leistungen.

  • hm ok dann ist das mit der Ich-AG schonmal abgehackt.
    Hab das Wort nur mal so durch den raum fliegen hören und aus dem Namen allein kann man sich sowas ja noch nicht erschliessen.

  • Re: Ich AG / Existenzgründung


    Zitat

    Original geschrieben von bartlaby Fragen:
    1. Welche Dinge muss ich besonders beachten?
    2. Gewerbe muss ich anmelden bevor ich damit starte, oder?
    3. Kann man die AGBs auch selbst entwerfen, oder sollte man sowas dem Anwalt überlassen?


    1. Bevor Du das Gewerbe anmeldest, solltest Du Dir Rat von der IHK holen. Die geben Dir Tipps. Ggf. auch einen Anwalt für 3. Ferner würde ich mich an Deiner Stelle mit einem Steuerberater unterhalten und prüfen lassen, ob sich für die eine MWST-Ausweisung lohnt oder nicht und Du nur geringe Umsätze machst.
    2. Nicht zwingend, kann man auch im nachhinein. Aber wo Du es jetzt schon weisst, würde ich es jetzt (nach Besuch von IHK und Steuerberater) tun.
    3. Ja, aber besser nochmal von einem Anwalt überprüfen lassen.

  • Re: Re: Ich AG / Existenzgründung


    Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    1. Bevor Du das Gewerbe anmeldest, solltest Du Dir Rat von der IHK holen. Die geben Dir Tipps. Ggf. auch einen Anwalt für 3. Ferner würde ich mich an Deiner Stelle mit einem Steuerberater unterhalten und prüfen lassen, ob sich für die eine MWST-Ausweisung lohnt oder nicht und Du nur geringe Umsätze machst.
    2. Nicht zwingend, kann man auch im nachhinein. Aber wo Du es jetzt schon weisst, würde ich es jetzt (nach Besuch von IHK und Steuerberater) tun.
    3. Ja, aber besser nochmal von einem Anwalt überprüfen lassen.


    hi
    vielen dank :top:
    ich werd deine tips mal befolgen.
    gruß
    florian

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