Mahnung von Talkline

  • Zitat

    Original geschrieben von strikeme
      hudakst


    ist doch ganz einfach er schreibt die geforderte summe ist von einer rechnung
    vom 16.02.2001 ! Fakt ist jetzt , die Summe wurde erst am heutigen tag angemahnt ! Der angemahnte Betrag ist jetzt über 5 Jahre alt. Die verjährungsfristen betragen aber 2 Jahre nach altem Recht und 3 Jahre nach neuen Recht ! Da die geforderte Summe also nicht Tituliert ist " Vollstreckbarer Mahnbescheid" können die schreiben wie die lustig sind !


    Ein gutes Forum für Rechtsfragen ist http://123recht.net/default.asp


    ähm, schaue mal auf das Datum vom Posting von zork66 ;)


    ich habe diesen Thread aus der Versenkung geholt....

    Gruß
    Flatie

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