Angeregt durch diesen Thread habe ich mal eine Frage. (Die ist im anderen Thread untergeangen):
Was wäre eigentlich wenn sich die Vorbesitzerin überhaupt keinen Reim auf ihre höhere Telefonrechnung machen kann? Und sie wäre sich keiner Schuld bewusst und würde Himmel und Hölle in Bewegung setzen um den "ZugangsdatenDieb" zu entlarven?
Kann die Abrechnungsstelle bzw. die Telekom lokalisieren woher die DSL Einwahl kam? Weil eine (Telefon-)Nummer hat der DSL Anschluss ja nicht; oder mach ich gerade einen Denkfehler?
Wäre das ganze ein Analog oder ISDN Anschluss wäre das ganze ja kein Problem, aber bei DSL erfolgt ja keine Einwahl im herkömlichen Sinn.
Im Fall der "geklauten Zugangsdaten": Kann die Telekom rausfinden von welcher Adresse (Strasse, Stadt) bzw. von welchem Telekom-Kunden (KdNr, Telefonnummer) die Einwahl erfolgte?
Oder wird die gesamte Abrechnung der DSL Onlinegebühren nur über Benutzername und Passwort (bzw. der dazugehörigen gespeicherten Adresse) erledigt?
m@rtin