ZitatOriginal geschrieben von CK1
Ich habe gestern ein Paket von einem TT Mitglied erhalten, welches ein Nokia 6650 enthalten sollte. Gekauft aus dem Biete habe ich das Handy für 156 Euro inkl. Versand. Das Paket war bei Ankunft aber schon aufgeschnitten und der Inhalt mit Ausnahme der Originalrechnung über 465 Euro und einer Garantiekarte entwendet. Das ganze dann sofort reklamiert, hatte glücklicherweise zwei Zeugen bei Ankunft des Paketfahrers als auch beim Öffnen des Pakets. Der Versand lief über eine Firma HuckePaket, die das Paket dann über UPS ausgeliefert hat. Außerdem habe ich noch Strafanzeige bei der Polizei gestellt.
So weit ist ja erst mal alles geklärt. Nun teilt die Firma HuckePaket mit, dass sie eine Schadenssumme von 156 Euro übernehmen wolle, aber nicht einen prozentualen Abschlag der Originalrechnung. Das Handy war erst drei Monate alt.
Die Frage ist nun, ob der Versender vom vereinbarten Gebrauchtverkaufspreis ausgehen kann, der natürlich auch ein Freundschaftspreis sein könnte, oder vom Rechnungsbeleg, zumal das Handy noch recht neu war.
Also, ich denke, die müssen Dir den Wert des Handys ersetzen und nicht das was Du bezahlt hast. Wenn der Verkäufer mit Dir gegen 3 Säcke Kartoffeln getauscht hätte, was würden sie Dir dann ersetzen?
Also ich glaube, dass vom Wiederbeschaffungswert ausgegangen werden muss.
Gruß Trialer