Falls in der TP-Sache damals kein gerichtlicher Mahn-/Vollstreckungsbescheid ergangen ist, ist ein SchuFa-Eintrag unwahrscheinlich. Allerdings gibts ja neben der Schufa noch einen eigenen Auskunftspool der Provider, vielleicht steht da was drin.
Zweitverträge werden z.B. aber auch wegen zu geringen Umsatzes auf dem Erstvertrag abgelehnt. Das ist aber nur ein Grund von etlichen möglichen, die man nicht unbedingt mitgeteilt bekommt. Ich finde das auch okay so, schhließlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, und warum sollte man diese o2 absprechen?!
Die sauberste Lösung wäre jedenfalls, die Nummer auf den bestehenden Vertrag nachzuportieren, und Deine Sis soll gefälligst warten, bis sie 18 ist und sich dann einen eigenen Vertrag holen. Es hat schon seinen guten Sinn, daß man mit 18 erst volljährig wird. Wäre dem nicht so, lägen die Mobilfunkkosten wegen der höheren Ausfallrate wahrscheinlich noch höher.