Onlineshop Nachnahme

  • wenn er er nicht annimmt schickt die post es zurück...


    muß der versender (=verkäufer) in diesem fall den rücktransport an die post bezahlen? ich glaube nicht...

  • Zitat

    Original geschrieben von tüte
    wenn er er nicht annimmt schickt die post es zurück...


    muß der versender (=verkäufer) in diesem fall den rücktransport an die post bezahlen? ich glaube nicht...


    Nein, dieser muss nichts zahlen, jedoch wurde das Porto ja bereits bezahlt. Er bleibt halt auf Paketpreis + Nachnahmeaufpreis sitzen.


    Falls Du das gemeint hast, deine Frage war nicht so ganz eindeutig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!