Habe da ein kleines Problem.
Ich habe hier im Tausche mein 6230 angeboten.
Es hat sich auch jemand gemeldet, wollte das Handy haben, ich sollte es per Nachnahme verschicken.
Habe ich auch getan.
Abgesehen davon, daß ich von meinem Käufer merkwürdigerweise nie wieder was gehört habe, auch keinerlei Nachfrage wo das Paket sei und der Käufer auf PN nicht mehr reagiert, hat DHL wohl mein Paket verloren.
Jedenfalls habe ich ein Schreiben erhalten, daß der Nachforschungsauftrag erfolglos war.
Ich habe denen jetzt das beiliegende Formular ausgefüllt, eine Kopie der Originalrechnung beilgelegt und ein nettes Begleitschreiben dazugetan.
Hier habe ich darauf hingewiesen, daß ich das Handy mit Mobilfunkvertrag für einen Euro erworben habe, der Wiederbeschffungswert aber natürlich wesentlich höher liegt, nämlich laut Nokia online-Shop bei 399 Euro.
Habe dann noch einen Ausdruck der Homepage meines damaligen Anbieters beigelegt, aus dem ersichtlich wird, daß der Kaufpreis von einem Euro mit Vertrag war sowie einen Ausdruck vom Nokia online-shop, auf dem der Kaufpreis ohne Vertrag mit 399 Euro angegeben wird.
Gefordert habe ich als Schadenersatzbetrag natürlich die 399 Euro, schließlich müßte ich die ja auch bei einem Neukauf ohne Vertrag zahlen.
Ich habe bewußt den Nokia online-shop gewählt, schließlich ist der ja über die ofizielle Nokia Homepage erreichbar, hier sollte ja am ehesten die UVP von Nokia zu finden sein.
Reicht das ?
Oder zahlen die mir jetzt großzügig einen Euro ? ![]()