Suche info zu Gesetzesänderungen 2002

  • undzwar genau zu einem punkt


    ich meine mich erinnern zu können letztes jahr im november oder so was zu neuen gesetzen 2002 gelesen zu haben wo es hieß das bei einem garantiefall die beweislast ab 2002 beim händler und nicht mehr beim kunden liegt


    kann mir dazu irgenjemand infos oder einen link zu den neuen paragraphen liefern ?


    thx

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Du meinst nicht zufällig, dass innerhalb der Gewährleistungszeit von zwei Jahren in den ersten 6 Monaten der Händler nachzuweisen hat, dass der Mangel bei Gefahrübergang nicht vorlag?


    Den neuesten Gesetzestext gibt es hier:
    http://dejure.org


    In diesem Falle wäre § 476 BGB der von dir gesuchte §.
    (Beweislastumkehr)


    Ansonsten für Gewährleistung allgemein § 434 ff. BGB.


    Gruß
    DaFunk

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