Zollbestimmungen bei Einfuhr von Kleidung in Deutschland

  • Ja, Istanbul ist auch verdammt teuer geworden in den letzten Jahren, du hast ja wirklich an jeder Ecke einen kleinen Laden wo du was bekommst, aber die Preise sind immer gleich, da die "Ladenbesitzer" meist alle zusammengehören, oder gar verwandt sind, und daher die Preise angleichen.
    Bei dem ein oder anderen bekommst du etwas bei größerer Abnahme sicher günstiger.


    Zum Thema Zoll kann ich nur sagen, habe noch nie gesehen das es jemanden interessiert was da alles mitgenommen wird.


    Aber das mit den 175Euro finde ich seltsam, wer soll denn entscheiden was die Artikel kosten, quittungen bekommt man in der Türkei (fast) nie, zumindest nicht auf den Märkten, und wenn ich dann sage die BoxerShorts von Armani kostet 1Euro und ich habe 100Stück dabei...


    Denke mir mal, "Wo kein Kläger da kein Richter"...

  • Hi,


    also grundsätzlich schreitet der Zoll zum Schutz der heimischen Wirtschaft gegen jede Form der Markenpiraterie ein, also auch gegen offensichtlich falsche bzw. nachgemachte Plagiate aus der Türkei.
    Das praktische Problem daran ist aber: woher weiß der Zoll im Einzelfall ob ein Artikel echt oder nur gut nachgeahmt ist?


    Um ein vernünftiges Verhältnis zwischen Kosten/Aufwand und Nutzen zu halten schreitet der Zoll in der Praxis allerdings dann nicht ein wenn die Waren einen Wert von nicht mehr als 175 EUR haben und kein kommerzieller Eindruck der Einfuhr entsteht. In diesem Fall geht der Zoll einfach davon aus daß der Reisende die Waren preiswert gekauft hat, hier persönlich trägt und somit keinen wirklichen Schaden für die hiesige Wirtschaft anrichtet.


    Anders sieht es aus wenn der Eindruck entsteht daß man die Waren gekauft hat um sie dann hier billig zu verticken und somit einen Gewinn auf Kosten der Marken-Hersteller zu machen, oder wenn die Waren offenbar einen höheren Wert als 175 EUR haben. Wer also einen Extra-Koffer mitschleppt, der dann randvoll ist mit billigen Uhren und Klamotten, bekommt ein Problem, genauso wie wenn der Wert der Waren offensichtlich die 175 EUR-Grenze überschreitet.
    Mit ein paar Klamotten, die man im Koffer hat, wird nichts weiter passieren.


    Was aber nicht geht ist Klamotten im Paket an seine hiesige Adresse zu schicken (z. B. um die Reisegrenzen umgehen zu wollen). Erstens sind die Einfuhrbestimmungen für Klamotten generell sehr unfangreich, streng und die Einfuhrabgaben teuer, und zum anderen zieht hier nicht mal eine "wir drücken beide Augen zu"-Regelung wie im Reiseverkehr - Plagiate im Versandhandel werden sofort konfisziert, ohne wenn und aber.


    Richtig ist also: die Klamotten müssen erkennbar für Deinen persönlichen Bedarf sein und ein Wert von insgesamt 175 EUR darf nicht überschritten werden. Ansonsten wird ALLES einkassiert (und nicht etwa nur das, was über die 175 EUR hinausgeht) und Du kriegst zusätzlichen Ärger an den Hals.


    Wenn Dich der Zoll kontrolliert bist Du in der Beweispflicht, da Du der sog. Zollbeteiligte und auch Einführer der Ware bist. Wenn der Beamte also der Meinung ist daß die Ware teurer als 175 EUR ist muß das nicht der Zoll beweisen, sondern Du als Einführer der Ware mußt den Nachweis erbringen daß Du unter der Augen-Zudrück-Grenze geblieben bist.


    Bewahre also die Kassenbons auf, wenn Du sie bekommst oder nimm nur soviel mit wie realistisch unterhalb von 175 EUR zu bekommen ist.
    Der Zoll ist nicht blöd und gerade weil die Türkei ein Land ist, in das viele in Urlaub fahren und woher viele Mitbürger stammen kennt der Zoll die ungefähren gängigen Preise. Vor allem, wie erwähnt, bist Du in der Beweispflicht wenn der Zoll anzweifelt daß die Ware preiswerter als die 175 EUR und nicht zu kommerziellen Zwecken eingeführt ist.


    Und noch etwas:


    Einfuhr tierischer Produkte ist nur möglich nach veterinärmedizinischer Beschau durch den zuständigen Amtstierarzt, z. B. am Flughafen Köln/Bonn Fr. Dr. Tack vom Gesundheitsamt der Stadt Köln :).
    Wenn Du also mit Käse, Honig, Wurst oder anderen Produkten tierischen Ursprungs hier aufschlägst gibt's was auf den Deckel, denn eine Anmeldung und kostenpflichtige Untersuchung der Waren durch den Amtstierarzt hast Du ja vermutlich nicht organisiert wenn Du zurückkommst...
    Solche Sachen läßt Du am besten gleich da, der Zoll nimmt sie Dir sonst nämlich weg und kassiert von Dir Gebühren für die fachgerechte, seuchensichere Entsorgung. Auch hier gilt wieder: Du bist Einführer und Zollbeteiligter, und deswegen für die korrekte Anmeldung oder die Vernichtung verantwortlich bzw. haftbar.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • also: entweder bin ich in korea oder einer aus dem freundeskreis ist gerade drüben und wir hatten diesbezüglich noch nie probleme mit dem zoll.


    wir fliegen sogar z.t. nur mit unseren klamotten hin, die wir gerade tragen und etwas zum wechseln für die nächsten zwei tage. den rest kaufen wir drüben. textilien sind gerade in asien sehr günstig und teilweise von recht guter qualität. da komme ich schonmal mit zwei vollen koffern zurück. natürlich alles für den eigengebrauch. ;)


    es gibt in korea jedoch die regel, dass man fälschungen kennzeichnen muss. so gibt es, rein äusserlich gesehen, perfekte fälschungen von namhaften designerklamotten aber innen steht dann z.b. auf einer versace hose ein etikett von armani oder made in korea bzw. made in china. (BTW: die qualität ist z.t. 1A!)


    ...und wenn man nicht gerade fünf gleiche t-shirts in den größen S-XL im koffer hat, interessiert das auch nicht den zoll.

  • Ist zwar etwas OT, aber trotzdem meine Meinung zu diesem Thema:


    Entweder kann man sich echte/teure "Markenklamotten" leisten oder nicht.
    Mir ist auch noch keine Fälschung untergekommen, die man nicht erkennen konnte. Man erkennt außerdem ob sich jemand die vermeintlich echten Markenklamotten leisten kann oder nicht.


    Warum steht man nicht zu dem was man hat/ist und kauft sich Klamotten in "seinem" Preisrahmen ? Lieber günstigere echte Klamotten als gefälschte Marken die eh nicht zu einem "passen".


    Gruß *** Torsten ***

  • Wie immer gibt es die Frage nach Theorie und Praxis...


    Anders als im Versandhandel gelten für Reisende gewisse Freigrenzen. Wer also z. B. mit einem Fotoapparat unterwegs ist wird regelmäßig nicht vom Zoll aufgehalten weil man in einem solchen Fall immer davon ausgehen wird daß das persönliche Reiseutensilien sind, die der Reisende schon bei der Ausreise aus Deutschland mitgeführt hat.
    Würde der Zoll selbst bei solchen Dingen regelmäßig unterstellen daß man die Kamera ja vielleicht erst im Ausland gekauft hat oder sich erst dort mit Klamotten eingedeckt hat, würde das ja völlig jeden Rahmen sprengen... kein Reisender hat ständig Herkunftsnachweise für alles, was er mit sich führt, dabei.


    Insofern kann der Zoll natürlich nicht andauernd unterstellen daß Dinge im Ausland gekauft wurden, auch wenn das faktisch häufig der Fall ist.


    Abgesehen davon wird ja auch nicht jeder Reisende kontrolliert.


    Nur: WENN der Zoll kontrolliert und dabei nicht wegzudiskutierende Hinweise findet - dann gibt's auch gewaltig Ärger. Wenn man dann also eine neu erworbene Kamera dabei hat, deren Verpackung und Kassenbon im Koffer liegen, und hat diese Kamera nicht ordnungsgemäß angemeldet (beispielsweise indem man durch den grünen anstatt den "roten Kanal" nach der Gepäckausgabe des Flughafens gelatscht ist) ist man dran.


    Und dann steckt man schnell in Teufels Küche, denn dann ist die Kamera vielleicht schon mehr als 175 EUR wert, neben allem anderen, was man dann noch bei sich hat. Und gerade wenn asiatische Plagiate anhand veränderter Etiketten eindeutig als solche zu identifizieren sind ist das ja noch ein zusätzlicher Beweis, mal ganz abgesehen davon daß nicht der Zoll, sondern der Einführer in der Beweispflicht ist, wie ich oben dargelegt habe.


    In der Praxis ist es einfach so daß der Zoll unmöglich 400 Leute, die aus einem Jumbo-Jet quillen, komplett kontrollieren kann. Insofern ist die Gefahr für den einzelnen, daß man ihn unter die Pupe nimmt, nicht so sehr groß. Noch dazu weiß jeder Zollbeamte aus welchen Ländern üblicherweise welche Dinge eingeführt werden - es ist doch klar daß nahezu jeder Türkei-Rückkehrer falsche Uhren, Schmuck oder Klamotten dabei hat, viele Reisende aus asiatischen Ländern haben Elektronik dabei usw.
    Selbst wenn man kontrolliert wird hat der Zollbeamte meist kein Interesse daran einem kleinen Otto Normalverbraucher Ärger zu machen, also gucken die auch gerne weg wenn man man da nur zum eigenen Gebrauch irgendein Elektrogerät oder Klamotten im Koffer hat.


    Nur - und das ist einigen hier nicht ganz klar: die Rechtslage ist eindeutig und "Drüber hinwegsehen" hin oder seltene Kontrollen her: Wenn der Zoll einen kontrolliert und man dann frech wird oder den Beamten sonstwie auf dem falschen Fuß erwischt kann man richtig übelst Ärger kriegen. Wenn der Zoll mit Dienst nach Vorschrift beginnt weil man meint "die können mir eh nix" wird man sein blaues Wunder erleben, denn wie gesagt: Nachweise muß der Zollbeteiligte, der Einführer bringen, nicht der Zollbeamte. Und da man das natürlich regelmäßig nicht kann ist man selber sofort der Dumme... und dazu sollte man es besser nicht kommen lassen.


    Also übertreibt es nicht, solange es im kleinen Rahmen bleibt interessiert es keinen, aber wenn nachgeschaut wird sollte man nicht mehr dabei haben als noch "im grünen Bereich" liegt.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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