Hallo Leute,
hat jemand schon einmal gegen jemand ein mahnverfahren eingeleitet ? Wer weiß wo ich es aufgeben, bzw beantragen kann ?
Thanxx for your help.:top:
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Hallo Leute,
hat jemand schon einmal gegen jemand ein mahnverfahren eingeleitet ? Wer weiß wo ich es aufgeben, bzw beantragen kann ?
Thanxx for your help.:top:
Ich habe damals eins eingeleitet, als ich bei eBay besch...en wurde - bisher aber ohne Erfolg.
Du kannst Dir alles mal auf http://www.mahnung-online.de anschauen, da wird alles ganz genau erklärt. ![]()
Gruß, Mooney ![]()
Ganz einfach:
1. Mahnbescheid holen (gibt es sogar oft Vordrucke in Schreibwarenläden)
2. Daten eintragen, wer ist gener? Wer bist Du?
3. Eintragen, an welches Amtsgericht - das ist beim Antrag das Amtsgericht, das für Deinen Wohnsitz zuständig ist
4. Anspruch bezeichnen: nicht nur Höhe des Zahlungsanspruchs, sondern auch Grund: etwa Zahlungsanspruch aus Kaufvertrag o.ä.
5. Nebenforderung eingeben, z.B. etwaige Zinsen
Gerichtskosten musst Du eintragen, es fällt eine sog. "halbe Gebühr an". Sie ist abhängig vom Streitwert (musst Du hier mal posten, dann sag ich Dir, wieviel)
6. Noch nicht ankreuzen, dass im Falle des Widerspruchs automatisch ein Gerichtsverfahren stattfinden soll!
7. Ab zur Geschäftsstelle des Gerichts, zur Zahlstelle, die Gerichtskosten einzahlen und abgeben.
8. Wenn nicht Widerspruch eingelegt wird, Vollstreckungsbescheid beantragen.
Ansonsten mit dem Ding mal nen netten Rechtspfleger am Gericht fragen, den nennt Dir das Amtsgericht.
Cool Danke.
Die Forderung: 532 Euro zzgl 20 Euro Kosten
besteht denn die chance dass so ein Mahnbescheid wirklich durchgeht? Braucht man dazu nicht nen Anwalt?
ZitatOriginal geschrieben von milchbroetchen
besteht denn die chance dass so ein Mahnbescheid wirklich durchgeht? Braucht man dazu nicht nen Anwalt?
Ich hab' mal vor 17 Jahren Rechtsanwaltsgehilfe gelernt und Mahnbescheide ausgefüllt bis der Arzt kommt.....
Im Laufe der Jahre wird sich zwar einiges geändert haben, aber die Grundlagen wahrscheinlich nicht. Zum Beantragen eines MB braucht man keinen Anwalt. Das Amtsgericht prüft auch nicht, ob der Anspruch berechtigt ist. Was in dem MB steht ist denen egal. Dazu hat der Gegner ja 14 Tage Widerspruchsfrist.
Aber bei 532 Euro würde ich die Sache doch von einem Anwalt machen lassen. Die Kosten dafür muss dann auch der Gegner tragen. Erst wenn dort nichts zu holen ist , wird der Anwalt die Kosten einem in Rechnung stellen. Aber wenn man einen vollstreckbaren Titel hat, kann man 30 Jahre lang versuchen an sein Geld zu kommen....und die Zinsen und Zinseszinsen laufen die ganze Zeit weiter....:D
Super, erstmal danke für Eure Hilfe.
Das war ....:top:
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