Folgende Vorgeschichte:
Ich bin Mitglied in einem Verein, wo jährlich Mitgliedsbeiträge zu zahlen sind. Bei Eintritt gab ich an per Rechnung zahlen zu wollen, später dann erteilte ich eine Einzugsermächtigung.
Anfang 2004 bekam ich dann eine Rechnung für den Mitgliedsbeitrag 2004. Diese Rechung habe ich nicht überwiesen, da ich ja eine Einzugsermächtigung erteilt hatte. Da der Verein aber - dezent formuliert - organisatorisch nie auf der Höhe war, ist aber nie Geld eingezogen worden. Ich habe auch nichts überwiesen, da ich das ganze schlicht vergessen hatte (bzw. anfangs davon ausging, dass die sich das Geld schon noch holen werden).
Gegen Ende 2004 wurde gegen das "Vermögen" des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet, welches nun kurz vor dem Abschluss steht. Die Gläubigerversammlung ist Anfang Juli.
Letzte Woche bekam ich Post vom Insolvenzverwalter. Rechnung Mitgliedsbeitrag 2004.
Natürlich will ich diese Rechnung bezahlen, da die Forderung ja begründet ist. Nur würde ich mir gerne ein bischen Zeit nehmen ![]()
Wenn ich jetzt zahle, wird das Geld doch schlicht in der Insolvenzmasse untergehen. Wenn ich die Gläubigerversammlung abwarte, dann steht doch die Insolvenzmasse fest, oder?
D.h. wenn ich danach zahle, hat der Verein etwas davon, und nicht die Gläubiger aus dem Insolvenzverfahren, oder?
Kann man das so machen, oder fliesst die Knete auch bei einer "verspäteten"* Zahlung in die Insolvenzmasse?
*Noch mal zur Erläuterung: Brief kam Mitte dieser Woche, Gläubigerversammlung ist IMHO am 11.07.. D.h. ich müsste die Zahlung gut 2 Wochen zurückhalten.
EDIT: Das ganze setzt natürlich vorraus, dass es den Verein nach dem IV noch gibt. Das ist aber wohl IMHO relativ sicher.
Danke,
Gruß,
der_blub