Hi,
beim Auto eines Bekannten läuft der TÜV am 30.06.2005 aus. Muss man das Auto nun direkt zum Ende des Monats abmelden, oder kann man (ohne Bußgeld) noch einen Monat weiterfahren?
M.E. nach wird ein Bußgeld wg. abgelaufenem TÜV erst nach einem Monat Überziehung fällig.
Kennt sich jemand damit aus?
Greetz,
Leon