Auto abmelden wg. auslaufendem TÜV

  • Hi,


    beim Auto eines Bekannten läuft der TÜV am 30.06.2005 aus. Muss man das Auto nun direkt zum Ende des Monats abmelden, oder kann man (ohne Bußgeld) noch einen Monat weiterfahren?


    M.E. nach wird ein Bußgeld wg. abgelaufenem TÜV erst nach einem Monat Überziehung fällig.


    Kennt sich jemand damit aus?


    Greetz,


    Leon

  • stimmt anscheindend. So stehts im Bußgeldkatalog:


    Zitat

    Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als
    zwei bis vier Monaten 25,- EUR
    vier bis acht Monaten 40,- EUR, 1 Punkt
    acht Monaten 75,- EUR, 2 Punkte


    http://www.bussgeldkataloge.de/


    Bin allerdings kein Experte und übernehme keine Gewähr. Hab nur mal Google angeworfen.
    Edit: Ich sollte schneller auf den Post-Butten klicken. :D

    Voltaire hilf, sie sind verrückt geworden!

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