Mal wieder: Rechtsfrage - Gewährleistung

  • Hi,


    nun hat's mich auch mal erwischt. Situation:


    Habe im März eine etwas teurere Designer-Uhr gekauft. Bei dieser hat sich vorige Woche ohne Fremdeinwirkung bei einer vollkommen natürlichen Armbewegung einer der Stifte, die das Band an der Uhr hält gelöst, sodass die Uhr, ohne dass ich die Möglichkeit hatte sie zu "retten", auf den (Stein-) Boden geflogen ist. Die Uhr war bis dahin in absolutem Neuzustand, da ich immer sehr pfleglich mit ihr umgegangen bin. Nun ja, jetzt ist sie es nicht mehr :(. Der verchromte Ring hat links unten eine ca 1mm² grosse Abschürfung erlitten und wenn man von oben draufguckt ist der Ring nicht mehr kreisrund, sondern hat an betroffener Stelle eine kleine Delle. Überdies ist ein etwas tieferer Kratzer im Glas und wenn man bei entsprechendem Lichteinfall auf das Glas schaut sieht man, dass sich wohl zwischen zwei Glasplatten eine kleine Luftblase gebildet hat. Insgesamt funktioniert die Uhr zwar noch, hat jedoch für mich ihren Wert nahezu komplett verloren, weil ich nur noch auf die Kratzer und die Delle schaue und es mich ärgert, dass sie nicht mehr im Neuzustand ist. Jeder, der sorgsam mit seinen Besitztümern umgeht und Dinge nicht nur als Gebrauchsgegenstand sieht, wird wissen, was ich meine...


    So. Meiner Meinung nach handelt es sich um einen Mangel der Uhr, der von Anfang an ohne mein Zutun vorhanden war. Nämlich, dass die Halterung des Bandes an der Uhr mangelhaft befestigt war. Daher war ich beim Uhrmacher, wo ich die Uhr gekauft habe und wollte Ersatz dafür haben. Dieser stellt sich jedoch komplett quer und wurde überdies beleidigend (das A-Wort), als ich sagte, dass Ganze nun zum Anwalt zu geben. Er sagte, er würde lediglich den Stift (für 2 Euro) ersetzen, aber nicht die Uhr. Reparatur fällt ja so oder so flach, weil es den Ring nicht als Ersatzteil gibt und das Glas dazu ja auch noch gewechselt werden müsste.


    Mich würden nun einmal die fachkundigen Meinungen von euch interessieren. Die Sache ist beim Anwalt und ich denke, dass ich unabsehbar lange Zeit auf meine Uhr (bzw. Ersatz) verzichten muss. Einfach sehr sehr ärgerlich, wenn sich ein Händler da querstellt. Bestätigt mich natürlich auch leider einmal mehr in meiner Meinung, dass man den deutschen Einzelhandel komplett meiden sollte. Mit Grossunternehmen à la MM, Saturn, etc habe ich durchweg positive Erfahrungen, was Gewährleistungsfragen angeht, nur die kleinen Händler um die Ecke, die man eigentlich durch seine Käufe nur unterstützen will stellen sich ein ums andere Mal quer wenn es darum geht Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Leider leider habe ich da erst ganz selten Ausnahmen erlebt und die auch meist nur, wenn ich die Verkäufer persönlich kannte.


    n3o.

  • Also, rein aus dem Bauch raus, ohne Jurist zu sein - sehe ich da ziemlich schwarz.


    Das das defekte Band unter die Garantie fällt, ok, sofern da nicht jemand Verschleiss unterstellt, was ich eigentlich erwartet hätte... aber die "Folgeschäden" schätze ich werden nicht übernommen ....


    Wenn mir bei einem neuen Auto eine Bremsscheibe kaputt geht, wird der Händler im Zweifelsfall auch nur eine Garantiereparatur ebendieser Bremsscheibe anbieten, mein zerknautschtes Auto und den Gartenzaun vom Nachbarn wird er wohl nicht bezahlen... :rolleyes:

    • Gemäß §434 I S.2 Nr.2 BGB fehlt die Eignung für den gewöhnlichen Verwendungszweck (die Uhr kann nicht am Handgelenk getragen werden).


    • Du hast in einem Geschäft gekauft als Verbraucher gekauft, also gibt es gemäß §476 BGB in den ersten sechts Monaten eine Beweislastumkehr: zeigt sich der Mangel in den ersten 6 Monaten, ist davon auszugehen, dass die Sache schon beim Gefahrenübergang mangelhaft war. (Dies trifft zu).


    • Gemäß §§ 437 Nr.1, 439 (->Nacherfüllung) hat der Käufer Wahlrecht, ob der Mangel beseitigt werden soll oder eine mangelfreie Sache geliefert werden soll.
      (Somit steht dir eine neue Uhr zu.)


    • wenn er die Nachlieferung verzögert, kannst du Verzögerungsschaden verlangen.



    so...da kann man sein BWL'er Jurawissen doch mal einsetzen.


    Edit: Sehe gerade, dass du einen Mangelfolgeschaden (schaden an der Sache verursacht durch den Mangel) erlitten hast...
    Du kannst also anstatt Nacherfüllung Schadensersatz gem. §§ 437 Nr.3 i.V.m 280I BGB verlangen.



    zumindest sagen das meine Prüfungsschemata ;)

  • In den rechtlichen Dingen kenne ich mich diesbezüglich nicht aus, obwohl ich die Sache wie du sehe! Der Schaden ist durch den Mangel an der Uhr entstanden. Kaufe ich ein neues Auto und die Bremsen funktionieren nicht, bekomme ich auch das Fahrzeug ersetzt und nciht nur die Bremsen.... ich weiß, schlechter Vergleich!


    Aber eigentlich wollte ich folgendes anmerken: Mir ist mal eine neue, teure Boss Hose (Cord) gerissen, als ich es nur gewagt habe mich hinzusetzen (und spart euch jetzt den Kommentar über "meinen zu dicke Hintern", isser nämlich nicht :D ). Der Händler meinte auch, dass er nicht zuständig wäre! Prinzip, wenn ich nicht aufpassen könnte und wer weiß was machen würde... selber schuld!


    Hab dann beim Hersteller angerufen, der hat wohl mit dem Händler gesproche und auf einmal ging alles problemlos über den Händler...! Also, ich würde das mal austesten, Anruf, Mail oder Brief mit Verweis! Bei mir tat es ne Mail!


    Grüße
    v.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)


  • Ich hatte einen ähnlichen Fall mit einer Dolce & Gabbana-Cargo-Hose. Ich hatte sie bei Ansons gekauft und sofort vom dortigen Schneider kürzen lassen.


    Eine Woche später im Urlaub löste sich dann eine Naht.


    Zwei Wochen später bin ich dann zum Händler gegangen, um die Hose umzutauschen. Die Verkäuferin stellte sich quer und bot mir lediglich eine Rechnung an, aber das war mir zu wenig. Also wollte ich den Abteilungsleiter sprechen. Der Abteilungsleiter war dann leider eben jene Verkäuferin.


    Letztendlich habe ich dann mit dem Manager des Hauses gesprochen und mein Geld inkl. Schneiderrechnung zurückbekommen. Prämisse von ihm war dann allerdings, dass ich die Hose vorher noch einmal waschen lasse. Warum, weiß der Geier, immerhin wurde sie schon vom Schneider bearbeitet und darf doch so nicht mehr verkauft werden.

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

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