D500 von Vodafone: Problem Verarbeitung - Kein Umtausch

  • Hallo Leute,
    brauche mal eure Hilfe.
    Meine Freundin hat ein D500 per Vetragsverlängerung von Vodafone erhalten.
    Das erste hat auf einer Seite stark gewackelt, das zweite auch.
    Beide male hat vodafone Köln aachenerstarsse ausgetauscht.
    Immer einen Tag später.
    Beim dritten wackelt jetzt das top (obere Slider) vorne hoch und runter.
    Jetzt will Sie es nochmal umtauschen und die wollen nicht mehr.
    Es läge in der Tolleranz.
    Samsung ist doch für seine Verarbeitung bekannt.
    Und Vodafone muss das Teil doch umtauschen, oder nicht.
    Es wurde kaum damit telefoniert.
    Höchstens 5 min !


    Kann man auf einen Umtausch bestehen ?
    Oder wie ist da die Handhabe normalerweise.
    Kann man innerhalb von 14 Tagen vom Vetrag zurücktreten ?
    Und dann zu einem anderen Laden gehen ?
    Danke für Eure Hilfe.
    Gruss
    Walter

  • Na ja, wenn sie das Telefon schon zweimal getauscht haben, finde ich dass doch schon mal nicht schlecht. Ihr hättet das Gerät gleich im Laden auspacken sollen und die Verarbeitung testen.Dann ist man vor Ort und kann geich reklamieren. Der obere Teil des Sliders hat übrigens immer minimal Spiel. Das läßt sich nicht verhindern.


    Auf einen Umtausch kannst du eigentlich nur bestehen, wenn zweimal der gleiche Fehler ohne Erfolg nachgebessert worden ist.
    Zum Vertrag: Der spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, du kannst nicht zurücktreten innerhalb 14 Tagen. Korrigiert mich wenn ich irre.

  • Nach zweimaligen Umtausch ist es bestimmt nicht mehr möglich. Komm einem doch schon ein wenig komisch vor, wenn man das Gerät bereits 2mal umgetauscht hat und nun das dritte auch tauschen will.


    Wie TomTom2 schon sagte, vorher testen!

    I ♥ my E72

  • wenn bei o2 3 mal mängel aufgetreten sind dann konnten man sich sogar ein neues handy aussuchen wenn man wollte
    wenn es fehler hat müssen sie schon umtauschen

  • Meiner Meinung und Erfahrung nach müssten die tauschen,ist ja eigentlich der gleiche Fehler.
    Kannst beim dritten mal normal sogar auf Wandlung bestehen.
    Haben sich bei mir damals auch angestellt, so nach dem Motto geht doch.
    Überzeuge Sie damit das Du Kunde bist und Deine Meinung wichtig ist bzw. die entscheidende ist.
    Ich z.B. stellte nur die Frage ob Sie nun wandeln,oder ob ich über die Strasse zu meinem Anwalt gehen muss, und siehe da es war no prob.


    Greetz
    Mike

  • Tausch/Rücktritt vom KV


    Hallo Walter,


    soweit ich das noch aus meinen alten BGB Wissen her kenne, hast Du das Recht nach dreimaligen Versuch der Nachbesserung des Händlers vom Kaufvertrag zurückzutreten. Leider kenne ich den Paragraphen nicht mehr aber da solltest Du Dich mal schlau machen!


    Viel Erfolg!


    Gruß


    Axel

    Gruss


    mraxel2002 / Axel

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!