Bei mir steht ab dem WS 05/06 (Sep - Feb) ein vorgeschriebenes Praxissemester im Studium an. Werde 400€ pro Monat im Praktikum bekommen.
An der Bafög Hotline wurde mir empfohlen, erst wieder ab dem SS 06 Bafög zu beantragen, da sich Einkünfte aus dem Praxissemester angeblich auch auf die weiteren Monate im Bewilligungszeitraum auswirken und den Bafög Satz damit runterschrauben.
Im Studentenwerk hingegen wurde mir folgender Rat gegeben: Ich soll ab Dezember 2005 einen Antrag für einen Bewilligungszeitraum von 15 Monaten stellen, der die letzten 3 Monate (Dez/Jan/Feb) des Praktikums sowie die darauf folgenden 2 Semester einschließt. Die Rechnung dazu:
- Einkünfte aus dem Praktikum ab Dezember: 3 x 400€ = 1200€
- Werbungskostenpauschaule 924€ (jährlich) hochgerechnet auf 15 Monate: 1155€
- macht eine Differenz von 45€
- abzüglich 21.5% Sozialpauschale macht 35,33€
- verteilt auf 15 Monate macht das einen Abzug von nur 2,35€ monatlich zum eigentlich zustehenden Bafög Satz
Das hört sich prima an da ich fast ohne Abzüge 3 Monate mehr Bafög bekommen kann (und das auch noch im Praxissemester), aber irgendwie trau ich der ganzen Geschichte nicht. Sie entspricht allerdings im Rechenweg diesem Modell. Was mich nun interessiert:
- Ist der Rechenweg des Studentenwerkes korrekt?
- Kann man Bafög anstelle von 12 auch direkt für 15 Monate beantragen?
- Was ist nach dem Praxissemester, darf ich dann noch nebenher verdienen, gelten die 350€ Freibetrag pro Monat?