Bafög während / nach dem Praxissemester

  • Bei mir steht ab dem WS 05/06 (Sep - Feb) ein vorgeschriebenes Praxissemester im Studium an. Werde 400€ pro Monat im Praktikum bekommen.


    An der Bafög Hotline wurde mir empfohlen, erst wieder ab dem SS 06 Bafög zu beantragen, da sich Einkünfte aus dem Praxissemester angeblich auch auf die weiteren Monate im Bewilligungszeitraum auswirken und den Bafög Satz damit runterschrauben.


    Im Studentenwerk hingegen wurde mir folgender Rat gegeben: Ich soll ab Dezember 2005 einen Antrag für einen Bewilligungszeitraum von 15 Monaten stellen, der die letzten 3 Monate (Dez/Jan/Feb) des Praktikums sowie die darauf folgenden 2 Semester einschließt. Die Rechnung dazu:

    • Einkünfte aus dem Praktikum ab Dezember: 3 x 400€ = 1200€
    • Werbungskostenpauschaule 924€ (jährlich) hochgerechnet auf 15 Monate: 1155€
    • macht eine Differenz von 45€
    • abzüglich 21.5% Sozialpauschale macht 35,33€
    • verteilt auf 15 Monate macht das einen Abzug von nur 2,35€ monatlich zum eigentlich zustehenden Bafög Satz

    Das hört sich prima an da ich fast ohne Abzüge 3 Monate mehr Bafög bekommen kann (und das auch noch im Praxissemester), aber irgendwie trau ich der ganzen Geschichte nicht. Sie entspricht allerdings im Rechenweg diesem Modell. Was mich nun interessiert:

    • Ist der Rechenweg des Studentenwerkes korrekt?
    • Kann man Bafög anstelle von 12 auch direkt für 15 Monate beantragen?
    • Was ist nach dem Praxissemester, darf ich dann noch nebenher verdienen, gelten die 350€ Freibetrag pro Monat?

    Signatur ist so 2002.

  • Also ich arbeite neben dem Studium noch und bekomm auch so ca 300 €. Trotzdem bekomm ich meinen BaföG Satz. Ich denke, dass dürfte bei dir nicht anders sein.


    Das Praktikumsgeld wird wie ein Einkommen gesehen schätze ich.


    Ich würde dir raten, das BaföG zu nehmen, wenn du es bekommst. Immerhin musst du nur die Hälfte zurück zahlen. Wären also verschenkte Euros, wenn du es nicht machen würdest.


    Anders ist die Sache, wenn du schon mal ein Studium angefangen hast und durch die begrenzte Förderdauer im letzten Studienjahr gefahr läufst keines zu bekommen. Dann würde ich sagen setz mit dem BaföG 12 Monate aus und leb vom Praktikumsgeld und so hast du im letzten Semester immer noch Anrecht auf BaföG und sparst dir den Bildungskredit.


    mfg

  • Danke für deine Antwort, allerdings scheinst du mein Posting (vor allem die 3 Fragen am Ende) etwas zu schnell gelesen / überlesen zu haben. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Also ich arbeite neben dem Studium noch und bekomm auch so ca 300 €. Trotzdem bekomm ich meinen BaföG Satz. Ich denke, dass dürfte bei dir nicht anders sein.

    Bei mir geht es um das Praxissemester, und hier macht es durchaus einen Unterschied.

    Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Das Praktikumsgeld wird wie ein Einkommen gesehen schätze ich.

    Nein, das Praktikumsgeld zählt nicht zu den monatlichen 350€ Freibetrag den man in einem normalen Semester hat.

    Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Ich würde dir raten, das BaföG zu nehmen, wenn du es bekommst. Immerhin musst du nur die Hälfte zurück zahlen. Wären also verschenkte Euros, wenn du es nicht machen würdest.

    Ganz so einfach ist die Sache nicht. Meine dritte Frage zielt nämlich in diese Richtung. Sofern der Bezug von Bafög im Praxissemester den Freibetrag von 350€ in den nachfolgenden Semestern runterschraubt, könnte ich später unterm Strich mit weniger rauskommen, da ich dann nicht mehr soviel verdienen darf.


    Nochmal back to topic: Kann jemand etwas zu der obigen Rechnung sagen, ob die ohne weiteres so stimmt?

    Signatur ist so 2002.

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