Hallo,
ich habe bei Ebay etwas von einem Händler ersteigert. Leider entspricht es so gar nicht meinen Vorstellungen und auch die Beschreibung war nicht so dolle...
Nun meine Frage: Habe ich bei Ebay das gleiche Recht (bei Händlern) auf Rücknahme der Ware und Rückerstattung des Kaufpreises wie bei jedem anderen Internethändler auch?
Wie sieht es denn mit den Versandgebühren aus? Wer muss die den tragen?
Thanx
Horizon