Umtauschrecht bei professionellen Ebay Händlern?

  • Hallo,
    ich habe bei Ebay etwas von einem Händler ersteigert. Leider entspricht es so gar nicht meinen Vorstellungen und auch die Beschreibung war nicht so dolle...


    Nun meine Frage: Habe ich bei Ebay das gleiche Recht (bei Händlern) auf Rücknahme der Ware und Rückerstattung des Kaufpreises wie bei jedem anderen Internethändler auch?


    Wie sieht es denn mit den Versandgebühren aus? Wer muss die den tragen?


    Thanx
    Horizon

  • Das thema hatten wir schon einmal ,oder ?


    Generel hast Du ein Umtauschtrecht bei händlern wie im Geschäft !
    Aber die Porto -Kosten wirst Du schon tragen müßen ,da die meisten keine Unfreien Rücksendungen annehmen !


    aber wenn die Ware Defekt oder Beschädigt ist ,hast Du eigentlich auch einen anspruch auf Ersatz der Porto - Kosten !


    Ach ja ,das ganze liegt wohl auch etwas anders ,wenn der Händler in die Auktio geschrieben hat : Ohne Rüknahme,ohne Umtausch und ohne Garantie ! Oder z.B.: Gekauft wie gesehen ! Dann wirst Du schlechte Chancen haben da Du die Auktionsbedingungen ja mit Deinem Kauf / Ersteigerung anerkannt hast !


    Schreib doch mal ,was Du ersteigert hast ,und warum Du es zurück geben möchtest !

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Darf ich auch mal?:D


    Im Geschäft gibt es gar kein Umtausch*recht*. Lediglich ein Umtausch auf Kulanz ist möglich und üblich.


    Wenn ein Händler den Weg einer Internetauktion zum Verkauf nutzt, ändert das aber nichts an seinen Pflichten.


    Deswegen hast du auch bei einem Kauf über Ebay bei einem *gewerblichen* Händler genau das Widerrufsrecht, wie bei allen anderen Onlinehändlern auch.
    Richtig ist, dass die meisten Händler keine unfreien Sendungen annehmen, dennoch muß der Händler ab einem Warenwert von 40 € die Rücksendekosten übernehmen. Wie die Abwicklung genau stattfindet, musst du mit dem Händler absprechen.


    Der Rücksendegrund ist unerheblich und nicht anzugeben.


    Außerdem ist die Regelung nicht abzubedingen, d.h. selbst wenn in der Auktion die Rücknahme ausgeschlossen ist, gilt das nicht. Allerdings musst du den Händler zur Rücknahme "überreden";) .
    Nicht alles, was ein Händler in die Bedingungen schreibt, ist auch rechtsgültig.


    Gruß
    DaFunk

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