Eine Frage an die Onlinehändler unter Euch:
Wie verfahrt Ihr bei einer Vertragsablehnung durch den Provider?
Siehe:
Onlinehändler: Was passiert bei Ablehnung?
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In dem von Dir genannten Beitrag blicke ich irgendwie nicht richtig durch.
Jemand bestellt einen Vertrag mit Handy und wird abgelehnt, das Handy erhält er aber trotzdem oder wie ??Im Shop bekam man auch ohen Probleme eine Aktivierung hin ?!
OK, das kann passieren.
Wir haben das auch manchmal, dass ein Antrag abgelehnt wird und bei einem zweiten Anlauf wird er doch akzeprtiert.Da steckt man nunmal nicht drin

Was mich etwas wundert ist weshalb der Onlinehändler das Handy lieferte.
Da der Preis wesentlich höher liegen soll kann ich mir nur vorstellen, dass es sich um einen Händler handelt der zum Einen den tarif mit einem Minusbetrag wählen lässt und der Kunde dann ein Gerät zusätzlich bestellt.
Der Gerätpreis wird dann mit dem Minusbetrag des Vertrages verrechnet.Beispiel:
K700i 329,- EUR
Privat Tarif Plus - 240,- EUR
Gesamtpreis 89,- EURDiese Rechnung ist praktisch nicht korrekt umsetzbar da man einen Brutto Gerätepreis hat aber nur nett gegenrechnet.
Unter dem Strich wäre das für den Kunden also teurer.
Von der Sache wäre das im Prinzip aber auch OK.
Fraglich ist jedoch weshalb das Gerät dann so spät kam wenn der Händler doch der Meinung ist, dass es sich um 2 Positionen handelt und - das setze ich jetzt einfach mal voraus - das Gerät am Lager war.Interessant sind hier immer wieder die Vertragsunterlagen.
Steht denn im Vertrag dass bei Freischaltung das gerät XY zu einem Preis von XX EUR geliefert wird ?Kann ich mich in diesem Fall irgendwie nicht vorstellen.
Gruß Marco
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Ich habe mir das noch einmal angesehen:
Bestellt hatte er einen Nokia 9300?
Im Bestellformular taucht folgende Rechnung auf:
Position1:Nokia 9300 899.- EUR
Position2:T-Mobile X - 849.- EUR
Summe: 50 EURDa sieht man schon, dass hier etwas nicht ganz stimmig ist:
Das Nokia ist wohl mehr als überteuert angegeben.
Die T-Mobile Provision ist ja auch wohl "Traumhaft"!Der D1 Vertrag ist nicht zustande gekommen, sodaß die Position2 gestrichen wurde.
Geliefert wurde dann Position1 zum angebenen Preis, der wohl schon an Wucher grenzt.
Je mehr ich mir das überlege, umso mehr komme ich zu der Meinung, dass hier gar kein Aktivierungsversuch unternommen wurde, sonder nur der Verkauf des völlig überteuerten Gerätes im Vordergrund stand.
Den Auftrag zurückziehen konnte er nicht, da er den Vertrag bereits vor 3 Wochen abgeschickt hatte.
Die Aktivierung sollte ja erst 3 Wochen später erfolgen, wegen einer angebl. Aktion des Providers. -
Das beudetet also, dass Dein Kumpel das Handy ohne Vertrag erhalten hat zum Ladenverkaufspreis anstatt einem bestellten Handy mit Vertrag. Und die Summe wurde der Kreditkarte Deines Kumpels schon belastet?
Nun, da heißt es nur das Gerät schnellstmöglich zurückzuschicken. Dein Kumpel müsste den Händler schon kontaktiert haben, oder nicht? Und was kam aus dem Gespräch raus?
Wenn das Gerät genutzt wird, so brauch man sicherlich nicht mehr drauf eingehen, dass es nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommen wird.Vom Auftrag kannst Du auf jeden Fall Abstand nehmen, da ein Handy mit Vertag gewünscht war und nicht ohne Vertrag.
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Bei uns würde bei Ablehnung durch den Provider die ganze Bestellung nichtig.
Das Maximalste was passieren würde, wäre ein Alternativangebot an den Kunden.
Aber es müsste doch auf jeden Fall das 14-tägige Rückgaberecht gelten?!
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Der Bekannte hat sofort Kontakt mit dem Onlinehändler aufgenommen, der die Rücknahme des Gerätes aber verweigert.
Der Vertrag wäre zustande gekommen, nur würde halt die Pos. 2 herausgelöst.
Das Handy hat er noch nicht benutzt.
Der Händler meint, die 14tägige Rückgabefrist würde für ihn nicht gelten, da er den Vertrag mit dem Händler ja bereits vor 3 Wochen abgeschlossen hätte.
Scheint wohl ein tiefschwarzes Schaf der Branche zu sein :-((
Allerdings hat der Bekannte einen Termin beim Rechtsanwalt, nachdem der Händler bereits mit Inkasso gedroht hat!Ich selber habe mich jetzt vorsichtshalber bei meinem Händler erkundigt und es schriftlich bekommen, dass im Falle einer Ablehnung, der ganze Vertrag ungültig würde.
Bei mir würde das aber sowieso nicht in Frage kommen?!
Er wunderte sich aber auch heftigst über die Methoden des "Mitbewerbers"! -
sage ich ja.
rein von der Rechnung her ist es eigentlich OK.
Eine Position wurde nicht geliefert, die andere schon.Der Händler muß aber das Wiederufsrecht gewähren wenn die Lieferung nicht länger als 14 Tage her ist.
Es gilt nicht das Datum der Bestellung sondern der Erhalt der Ware.
Ich sage auch nicht, dass man von Shops abstand nehmen sollen die in Ihrem Shop den kaufpreis mit einer Auszahlung verrechnen sondern nur, dass es undurchsichtig ist wenn man es so macht.
Bei der genannten Bestellung ist natürlich davon auszugehen, dass der Vertrag zur Gegenfinanzierung herhalten soll.
Die Preise erinnern aber in der Tat an Inflation.
Wenn man für einen T-Mobile Vertrag soviel bekommt, was passiert dann erst mit den Benzinpreisen

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