Frohes Neues Jahr!
Nun zu meinem Thema.
Bis Januar 2005 war ich in meiner Ausbildung und habe sie abgeschlossen. Habe mich dann mitte Januar Arbeitslos gemedlet und bekam AL-Geld, berechnet von meiner Ausbildungsvergütung.
Ab März 2005 -> November 2005 leistete ich meinen Zivildienst ab.
Ab Dezember 2005 hatte ich einen MiniJob, musste allerdings kündigen, da ich es Gesundheitlich mit diesem Job nicht vereinbaren konnte. Kündigung war mitte Dezember. 2 Wochen Kündigungsfrist.
Nun wollte ich mich ab 2.1.2006 Arbeitslos melden.
Jetzt meine Frage, habe ich durch die Kündigung in meinem Mini-Job kein Anrecht auf Arbeitslosengeld?
Oder wird es wie vor meinem Zivildienst berechnet?
Oder sollte man nix von dem 2 Wochen Mini-Job erwähnen?
Ich bitte um ein paar Anregungen, da ich morgen gerne zur Arbeitsagentur für Arbeit gehen möchte.
Ab März 2006 werde ich studieren, es wären ohnehin nur 2,5 Monate, die ich mich Arbeitslos melden würde.
Björn