Vermögenswirksame Leistungen - Höhe/Aufteilung

  • Gestern eine Frage meiner Freundin bzgl. der vermögenswirksamen Leistungen, etc. Mein Kenntnisstand war bisher, dass auf den Bruttolohn arbeitgeberseitig etwas gezahlt wird (freiwillig), dieser kann bestimmen welche Höhe. "Unten" geht vom Netto dann der Betrag, z.B. 40 EUR weg.


    D.h. AG z.B. 20 EUR, AN 20 EUR -> 40 EUR VWL


    Nun aber eine Gehaltsabrechnung:
    AG VWL: 80 EUR, unten gehen dann 40 EUR in den Bausparer rein. D.h. weniger, als der AG bezahlt.


    Und da fragte ich mich, warum das, d.h. warum so hoher AG-Anteil?
    a) Fehler
    b) steuerlich für AG besser
    c) sonstiger Sinn


    Fehler ist ausgeschlossen, da es explizit damals gesagt wurde/vereinbart wurde. Da Sie keine Ahnung davon hatte, passt schon, gut.


    Daher frage ich mich über den Sinn, bzw. die Höhe des Anteiles, da ich bisher immer dachte, AG-Anteil muss kleiner als VWL-gesamt sein. Irre ich da, oder ist das ganze einfach nur als "Gehaltserhöhung und -splitting" zu sehen?

  • Hi,


    naja der AG-Anteil wird ja versteuert, d.h. die 80€ werden auf das Brutto-Gehalt draufgepackt und dann ganz normal versteuert. Unterm Strich bleibt da bei Steuerklasse 1 ca. 40€ über. Vielleicht zahlt der AG deshalb soviel, damit der Arbeitnehmer auch was davon hat. Wäre sehr kulant und ist nicht immer so.


    Grüße
    bastian

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