Haftbar ist der Besitzer der Garage.
Dem würde ich einen freundlichen Brief schildern mit Fristsetzung zur Stellungnahme bzw. Schadenregulierung.
Falls keine Reaktion: Ankündigung von Schadenaufrechnung mit Miete
Falls immer noch keine Reaktion: Anwalt regeln lassen
Haftpflichtschaden, welche Versicherung haftet ?
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Wenn der Vermieter zuvor vom Mieter über das mangelhafte Tor informiert wurde, und er dann nicht für eine Beseitigung des Mangels gesort hat, dann wäre er haftbar.
Aber ist er auch haftbar, wenn er von dem Mangel nichts wissen konnte, ihm also auch kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist? -
Naja,
er meint, dass es seine Versicherung nicht zahlt, aber ich bekomme die Tage die Formulare von seiner Versicherung. Kann ja nicht angehen, dass er die Garagen 20 Jahre verkommen läßt und niemand dafür aufkommen will. Er hat sich von seinem Eigentum zu überzeugen, dass alles intakt ist und nicht der Mieter.Jetzt will er alle Garagentore wechseln lassen> leider zu spät für meinen PKW.
So mit RA will ich nicht, da wir uns sehr gut verstehen. Aber in Sachen Verträge hat er 0Plan.
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