ZitatAlles anzeigenLiebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
wieder möchte Euch der AStA zu einer Vollversammlung einladen. Der gesetzgeberische Eifer der Landesregierung zwingt uns dazu. Über Studiengebühren wisst
Ihr bereits Bescheid. Nun möchte die Regierung ein neues Hochschulgesetz verabschieden, das so genannte Hochschulfreiheitsgesetz. Auf der Vollversammlung
möchten wir Euch über die neuen Entwicklungen informieren, also über Studiengebühren, die Zuschusskürzungen beim Studentenwerk, die mit einer erneuten
Sozialbeitragserhöhung einhergehen, und eben über das Hochschulfreiheitsgesetz.
Mit diesem Gesetz will das Land sich von seinen Hochschulen befreien. Denn wenn dies Gesetz verabschiedet wird, verlieren die Hochschulen ihren Status als
Landeseinrichtungen. Damit droht ihnen neuerdings die Insolvenz, sie müssen sich selbst finanzieren und bekommen nicht einmal die Eigentumsrechte an ihren
Immobilien übertragen. Dass dann viele Hochschulen aufgrund von Insolvenz schließen müssten, ist kein Horrorszenario, sondern eine realistische
Einschätzung, die auch von ProfessorInnen geteilt wird; wir vermuten, dass die Landesregierung ein solches Universitätensterben billigend in Kauf nimmt.
Statt die Freiheit der Forschung und Lehre zu verbessern, indem die demokratische Entscheidungsfindung und Mitbestimmung aller Mitglieder und Angehörigen
der Hochschule gestärkt wird, wird ein Hochschulrat eingesetzt, der mindestens zur Hälfte aus hochschulexternen Mitgliedern besteht. Auch bei der Wahl
dieses Hochschulrates bestimmen Personen von außen, zum Beispiel vom so genannten Innovationsministerium (das hieß bisher Bildungsministerium) mit. Wir
Studierenden, die bisher im Senat wenigstens geringe Mitspracherechte hatten, haben praktisch keinen Einfluss mehr auf Studienordnungen und Berufungen.
Der Hochschulrat wird grundsätzlich nichtöffentlich tagen und ohne wirkliches Vetorecht des Senats ein Präsidium einsetzen, das demokratisch gewählten,
aber missliebigen Dekanen die Bestätigung verweigern kann.
In dringenden Fällen kann der Vorsitzende des Hochschulrates sogar allein entscheiden. Präsidenten und Dekane der Uni können ebenfalls Externe sein.
Die Mitwirkung Eurer studentischen Vertreterinnen und Vertreter beim Erlass von Studienordnungen ist ebenfalls nicht mehr vorgesehen.
Ebenso gestrichen sind im neuen Gesetz die Verpflichtung zur Allgemeinen, Zentralen und Psychologischen Studienberatung. Büchereien und CIP-Pools können
demnächst Gebühren erheben - oder einfach gleich zum Beispiel an ein kommerzielles Internetcafé ausgelagert werden.
Zur Zeit gehört es noch zu den Aufgaben der Hochschulen, zu verantwortungsbewusstem Handeln in einem freiheitlichen, sozialen und die natürlichen
Lebensgrundlagen berücksichtigenden Rechtsstaat zu erziehen, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern und ausländische Studierende zu betreuen. Im
neuen Gesetzesentwurf sind diese Passagen gestrichen - angeblich, weil es sich um Selbstverständlichkeiten handelt. Unabhängig davon, ob das wirklich so
ist - wenn in Gesetzesentwürfen keine Selbstverständlichkeiten mehr stehen dürfen, fragen wir uns doch ernstlich, warum darauf hingewiesen wird, dass die
Hochschulen zur Berufsausübung befähigen!
Viele DozentInnen und ProfessorInnen haben bereits massiv gegen dies Gesetz protestiert und es als unprofessionell und gefährlich verurteilt.
Auch über das unzureichende Angebot von Seminarplätzen in Fachbereichen mit modularisierten Studiengängen können wir uns im Rahmen der Vollversammlung bei
der Universitätsleitung beschweren.
Kommt am Mittwoch, 19. April, um 14 Uhr zur Vollversammlung vor dem Schloss, lasst Euch informieren! Es betrifft uns alle, also müssen hier alle mitreden.
Der Rektor hat Euch für diese Veranstaltung frei gegeben, das heißt, wenn Ihr wegen dieser Vollversammlung nicht zum Seminar geht, dürfen Euch keine
Nachteile entstehen.
Wir hoffen auf hohe Beteiligung,
Euer AStA
[http://www.asta.ms]
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