Mahnung und Rechnungsstellung per E-Mail - Außergerichtliche Mahnung - Rechtlich?

  • kurz gesagt: NEIN.


    eine E-Mail hat dich nie erreicht, es gibt ja auch keinen Zustellungsnachweis im Gegensatz zum Fax oder Einschreiben...

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Sollte ich nicht irren, dürfen auch nur Behörden Mahngebühren erheben. Sprich wenn Du Post vom Otto Versand mit Mahngebühren bekommst, musst du diese nicht begleichen

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