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Mahnung und Rechnungsstellung per E-Mail - Außergerichtliche Mahnung - Rechtlich?
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kurz gesagt: NEIN.
eine E-Mail hat dich nie erreicht, es gibt ja auch keinen Zustellungsnachweis im Gegensatz zum Fax oder Einschreiben...
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Sollte ich nicht irren, dürfen auch nur Behörden Mahngebühren erheben. Sprich wenn Du Post vom Otto Versand mit Mahngebühren bekommst, musst du diese nicht begleichen
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