Ab wann zählt bei Portierung die Kündigungsfrist bei Altanbieter?

  • Mal eine Frage:


    Portiere eine Festnetznummer von Altanbieter an Neuanbieter (alter ist Festnetz, neuer ist Mobilfunk mit Homezone-Funktionalität).


    Ich habe dem neuen Anbieter sein passendes Formular dafür ausgefüllt zugesendet, darin wird er beauftragt den alten Anbieter zu kündigen, zu portieren, etc. Das war am 20.7.


    Nun sagt mir mein neuer Anbieter er würde die Rufnummer am 21.8. portieren.


    Das erscheint mir etwas früh, denn mein alter Anbieter hat 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende und damit wäre doch frühestens eine Portierung zum 1.9. möglich. Vermutlich sogar einen Monat später da mein Neuanbieter die Portierung erst im August bearbeitet und somit sicher nicht vorher an den Altanbieter weitergereicht hat.


    Daher meine Frage: Weiss mein neuer Anbieter nicht was er tut? :-) Oder zählt für die Kündigung das Datum an dem ich diese für den alten Anbieter beim NEUEN Anbieter ausgesprochen habe? Und kann es zusätzlich sein, dass zwischen Telefonanbietern andere Kündigungsfristen/gepfolgenheiten gelten als im Endkundengeschäft?


    Mich würde eine frühe Portierung freuen. Nur wenn das jetzt dann doch alles später passiert dann habe ich meinen neuen Internetzugang der über einen dritten Anbieter geliefert wird zu früh bestellt. Ich zahle dann also 1-2 Monate doppelt. Das wollte ich eigentlich vermeiden. Kann ich Neuanbieter dafür haftbar machen, da er mir ja (telefonisch, auf der Mailbox verewigt) einen frühen Portierungstermin (21.8.) zugesagt hat?

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