sittenwidrige Verträge

  • Hallo! Ich bin völlig neu hier in diesem Forum, sehr unerfahren im Umgang damit aber sehr begeistert, welche themen angesprochen werden. Es ist wirklich eine Bereicherung. Bin durch einen Hilferunf an mich - über Goggle - hierher gekommen, weil ich Auskünfte, Ratschläge bzw. Erfahrungen von Betroffenen erhoffe. Wenn ich hier falsch bin, wird mich hoffentlich jemand, der sich besser auskennt, verschieben.
    Problem: Sohn hat im Intern. Bekanntsch. geknüpft und hat leichtsinnig einen Gesprächspartner angerufen. Mußte sich über die sogenannte Auskunft (er hat es tats. geglaubt) 11862 eingewählen u. wurde verbunden. Der Rest ist klar???
    Nun gibt es ja untersch. Auslegungen u. Urteile bzgl. der sogen. Sittenwidrigkeit .Lese jedoch nur von 0190-Nummern. Welche Mögl. besteht in diesem Fall aus den Kosten zu kommen. Also SOS !! Wer kann raten?
    Wenn ja, wo und wie finde ich dann die Antwort? Danke allen vorerst, die helfen wollen.

  • Hallo!


    Wie alt ist denn dein Sohn?


    Wo bzw. unter welchen Umständen hat dein Sohn den Gesprächspartner kennengelernt?


    Tat er dieses Gespräch freiwillig, oder wurde er u.U. dazu genötigt oder dergleichen?



    Gruß,
    Sebastian

  • Danke, für Deine Nachfrage. Er ist volljährig. Deshalb schon mal eine Chance weniger. Genötigt wurde er wohl nicht . Eher hat der "Verstand" ausgesetzt. Wollte mit dem Mädel Konbtakt aufnehmen und sie hat gesagt,daß er sie anrufen kann, eine Nummer gegeben oder gesagt, daß er über die "Auskunft"-Nr. zu ihr durchgestellt wird....und das war´s!

  • Mh, ich als Laie, bzw. angehender Jura-Student, würde dir von meinem Gefühl her raten, bei deinem Telefon-Anbieter Einspruch gegen die kommende Telefonrechnung einzulegen. Begründet darauf, dass dein Sohn ja wohl keine "Leistung" (also wie sonst bei üblichen Sex-Anrufen der Fall) bekommen hat.
    Einen Nachweis (Screenshot o.ä.) über den Chat (nehme ich jetzt einfach mal an) gibt es sicherlich nicht, oder?


    Gruß,
    Sebastian



    [edit] Bei deiner oben genannten Rufnummer müsste ja eine Tarifansage kommen, bevor das Gespräch zustande kommt...Was sagt dein Sohn dazu? Wurde der Tarif angesagt oder nicht? Bei ersterem wären deine Chancen m. E. eher gering.

  • Hm...


    Volljährig, Dienstnummer mit (wahrscheinlich) Preisansage gewählt...
    IMHO kann man nur hoffen, das der Betrag nicht all zu hoch ist.


    Viel sauberer kann man nen Deal mit telefonischen Dienstleistungen nicht machen. Du sagst ja selbst: Da hat bei ihm wohl der Verstand ausgesetzt.
    Das wäre nur Sittenwidrig, wenn Dein Sohn nicht zurechnungsfähig (also, offiziell, per Gutachten bestätigt) wäre. Dann steht allerdings noch immer die Frage im Raum, ob Du entsprechende Fürsorgepflicht hast walten lassen, um ihn am herumtelefonieren zu hindern...


    So oder so, rechtlich machst Du hier IMHO keinen Stich, Du kannst nur auf die Kulanz des Anbieters hoffen, aber da die genau mit dieser Taktik (mal ehrlich - wer ruft bei sowas bei klarem Verstand an...) ihr Geld verdienen, dürfte das ausscheiden...


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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