ZitatOriginal geschrieben von crooks
In der heutigen Zeit würde ich da nicht unbedingt dran sparen. Jeder Geschäftsmann hat seine Vorstellungen, braucht also seine eigenen AGB.
Ich verstehe den Hype um MediaMarkt und seine Abmahnungen auch nicht. Wer sich da wettbewerbswidrig verhält, muss eben abgemahnt werden (bzw. muss damit rechnen). Die 100 Euro muss man dann eben mal in die AGB pp. investieren, wenn es nur um eine kurze Prüfung geht. Wenn man da jedoch so spart, dass man sich einfach irgendwelche AGB zusammenflickt, dann darf man sich später auch nicht wundern.
Hier geht es ja noch nicht einmal um Spezialwissen, sondern das "einfache Widerrufsrecht", das eigentlich jeder Internethändler peinlichst genau auf seiner Seite festzuhalten hat.
Wobei dann die Frage ist: was wurde da überhaupt überarbeitet, wenn nicht der Widerruf?
Ging es seinerzeit denn nur um die MwSt?
Der Widerruf ja auch komplett. Damals stand da nur "Du hast 14 Tage Rückgaberecht"...
Es gab quasi keine eigentliche Belehrung...
Das wurde aber glücklicherweise gar nicht so direkt abgemahnt, sondern dieser Passus der MwSt. und Versandkosten, der jetzt oben in den Preislisten steht. Wobei ich immer noch nicht ganz verstehe, weshalb es im Shop eplus.de auch nicht zu finden ist. Ich habe es natürlich jetzt online, aber e+ nicht. Und die sollten ja schon wissen, was sie tun... Oder übersehe ich auf eplus.de das einfach nur?
Ich lasse jetzt quasi gerade alle Änderungen und Tipps einfließen und lasse dann alles kpl. noch mal prüfen, aber ich muss auch ehrlich mal sagen, dass nicht jeder Anwalt immer alles weiß. Letztenendes müssen die e+ Anwälte schließlich auch wissen, weshalb sie es nicht angeben, sofern ich es nicht übersehe, bzw. es nicht letzte Woche überarbeitet wurde. Hingewiesen hatte ich e+ darauf, nachdem mir die Abmahnung in den Briefkasten geflattert ist...