Zehnsation von eplus, Wechselbedingungen sind da!

  • Wi/Re LK ????


    Naja ganz einfach, dass Verträge mit Verbrauchern bezüglich Dauerschuldverhältnissen nicht länger wie 2 Jahre (= exakt 24 Monate) geschlossen werden dürfen.

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  • Wirtschaft /Recht Leistungskurs...


    Aber was heißt das nun? ;)


    EDIT: Danke! Dann kann ich ja quasi wechseln und wenn dann mein ursprünglicher Vertrag abglaufen ist, sag ich "Und Tschüss".

  • OTT:
    Da lach ich mir ja einen Ast. Wusste gar nicht dass man so was als LK belegen kann. Da wird also UWG behandelt und nicht mal elementares AGB-Recht. Zweifelhaft ...


    BTT:
    noch deutlicher kann ich es eigentlich nicht formulieren. Dieses Vorgehen von E-Plus ist im zweifel nicht wirksam. Schon die Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsverlängerung nach 12 Monaten wäre eine nähere rechtliche Betrachtung wert. Es gibt schon Gründe weshalb das die anderen nicht machen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von maximumhandy
    § 309 BGB (Auszug)

    Falls das mal aus dem UWG abgeleitet wurde ist es schon lange lange her und vor meiner Zeit gewesen ;-)


    Auch gut, kams daher ;-). UWG wurd ja neulich novelliert.


    Grüsse

  • Zitat

    Original geschrieben von maximumhandy
    Schon die Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsverlängerung nach 12 Monaten wäre eine nähere rechtliche Betrachtung wert.


    Da versuchen sie es ja mit, Vertrag aufgehoben, wird neuer geschlossen, usw. (siehe oben). Wenn man das allerdings nach dem Ergebnis beurteilt, siehts schlecht für e+ aus.


    Edit: Ja, wer lesen kann... Dürfte man wohl mit 306a erschlagen können:


    306a Umgehungsverbot
    Die Vorschriften dieses Abschnitts finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.




    Liebe Grüsse

  • Kann man aus einem Laufzeitvertrag in den Zehnsationstarif ohne Grundgebuehr wechseln? Also nur die 10 EUR Mindestumsatz?


    Gilt dies auch, obwohl ich bei Neuabschluss eigentlich eine 12-monatige Tarifwechselsperre habe?


    Ist auch ein Wechsel in den Tarif mit Web-Konditionen moeglich?

  • Mmh. Ich sagte, dass es mal näher betrachtet worden müsste. Ein Kollege hier aus dem Forum und ich haben schon mal drüber diskutiert und sind auch auf kein definitives Ergebnis gekommen. Kurz gefasst:


    Es geht nicht, einen Vertrag auf 2 Jahre zu schließen und am nächsten Tag wieder um 2 Jahre zu verlängern. Dass wäre eine eindeutige Umgehung von § 309 Nr. 9 BGB und daher unzulässig.


    Es kann aber auch nicht sein, dass erst am letzten Tag der Vertragsdauer verlängert werden kann. Kommentare und Literatur habe ich in den letzten Monaten noch nicht gefunden. Wäre aber wirklich mal einen kleinen Aufsatz wert ;-)


    Wirsam wäre jedenfalls die vorzeitige Erlassung der Restvertragslaufzeit bei vorzeitiger Verlängerung. Dieses Modell gibt es ja anscheinend bei T-Mobile (meine jedenfalls so etwas hier schon mal gelesen zu haben).

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  • @ Steffi
    bei E-Plus ist es aber so dass kein neuer Vertrag geschlossen wird sondern der bestehende verlängert wird.

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  • Re: Zehnsation von eplus, Wechselbedingungen sind da!


    Zitat

    Original geschrieben von Goody

    Wird gewechselt ohne VVL werden an die jetzige MVLZ nochmals 24 Monate "drangehangen", also dann max Vertrag über 48 Monate, wenn gerade erst verlängert wurde.


    Quelle: Händlerfax


    Verstehe ich das richtig?


    Meinen Ende Juni auslaufenden (und gekündigten) T&M50 Web kann ich in den 10er-Tarif ab 1.2.2007 wechseln, aber dafür läuft der Vertrag dann bis 06/2009?


    Wo ist dann der Unterschied zu einem Wechsel mit VVL?


    Gruß, Thomas

  • Du wechselst vorzeitig in den aktuellen Tarif und kannst dies ggf. ohne Strafgebuehr tun, die ansonsten faellig wuerde.

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